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In Europa mit dem Erasmus+ Programm studieren

Bei einem Studienaufenthalt in Europa können Sie eine spannende und bereichernde Auslandserfahrung machen. Durch eine Teilnahme am Erasmus+ Programm werden Sie in vieler Hinsicht dabei unterstützt! 

Erasmus+ Programm im Überblick

Umfassende Betreuung

Sie studieren zwischen 2 und 12 Monaten in einem abgestimmten Programm an einer der Partnerhochschulen der Fachhochschule Potsdam. Bei der Vorbereitung und während des Aufenthaltes werden Sie durch das International Office betreut.

Anerkennung der Studienleistung

Das Erasmus+ Programm regelt klar die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen an der FH Potsdam – dadurch können Sie den Studienaufenthalt an unserer Partnerhochschule gut in Ihr Studium integrieren.

Unterstützung bei Spracherwerb

Das Erasmus+ Programm begleitet Sie umfassend mit einer kostenlosen Sprachunterstützung. Dieser Online Linguistic Support ist eine Plattform der Europäischen Kommission für Online-Sprachtests und kostenlosen Online-Sprachunterricht.

Klare Rechte und Pflichten

Ihre Rechte und Pflichten im Erasmus+ Programm sind klar und transparent in der Erasmus+ Studierendencharta festgelegt.

Monatlicher Mobilitätszuschuss

Sie erhalten finanzielle Unterstützung durch einen monatlichen Mobilitätszuschuss. Studiengebühren an der anderen Hochschule entfallen.

Mehrfache Förderung

Sie können bis zu 12 Monate durch Erasmus+ pro Studienzyklus gefördert werden. Sie können also in einem Studienabschnitt (Bachelor, Master, PhD) mehrfach gefördert werden und so zum Beispiel auch im selben Studienabschnitt auch noch ein Erasmus+ Praktikum machen.

Wer kann am Erasmus+ Programm teilnehmen?

Sie können sich auf einen Platz im Erasmus+ Programm bewerben, wenn Sie

  • für ein Vollzeitstudium (Studium mit Abschluss) an der FH Potsdam immatrikuliert sind. Internationale Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Zielland haben, dürfen sich ebenfalls bewerben.
  • ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Partnerhochschule nachweisen können. Je nach Partnerhochschule müssen Sie das durch einen Sprachnachweis belegen.
Silhouette der Kontinente als Weltkarte

Wohin mit Erasmus+? – Partnerhochschulen

Ein Erasmus+ Studienaufenthalt ist nur an einer Erasmus+ Partnerhochschule Ihres Studiengangs bzw. Fachbereichs möglich. In unserer Übersicht über die Partnerhochschulen können Sie sich informieren.

Auch ein Aufenthalt an der Partnerhochschule in Edinburgh ist weiterhin mit einer Erasmus-Förderung verbunden.

Partnerhochschulen

Erfahrungsberichte

Weitere anzeigen

Studium

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Auslandssemester National Taipei University of Technology – Bachelor Interfacedesign

Emil studiert an der FHP Interfacedesign (B. A.). Hier berichtet er von seinem Auslandssemester an der Partnerhochschule NTUT im Wintersemester 2023/24.

Studium

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Auslandssemester Università degli Studi di Palermo – Bachelor Kulturarbeit

Joshua studiert an der FHP Kulturarbeit (B. A.). Hier berichtet er von seinem Auslandssemester an der Partnerhochschule Università degli Studi di Palermo im Wintersemester 2022/23.

Studium

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Auslandssemester an der Università degli Studi Firenze – Bachelor Soziale Arbeit

Dame berichtet hier von den Erfahrungen im Auslandssemester an der Partnerhochschule Università degli Studi Firenze im Wintersemester 2022/23 im Studiengang Soziale Arbeit (B. A.).

Studium

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Auslandssemester an der University of the Arts Poznan – Bachelor Kommunikationsdesign

Im Folgenden berichtet eine Studentin des Studiengangs Kommunikationsdesign (B.A.) von ihrem Auslandssemester an der Partnerhochschule University of the Arts Poznan im Wintersemester 2022/23.

Hinweise zur Bewerbung

Die Bewerbung auf einen Erasmus+ Studienplatz erfolgt ausschließlich über das Online-Portal für Austauschprogramme Mobility-Online. Der Bewerbungszeitraum ist in der Regel 15.11. bis 15.01. Bitte diesem Bewerbungslink folgen
 

Bewerbungsunterlagen

Folgende Unterlagen sind über das Online-Portal einzureichen:

  • Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Aktueller Leistungsnachweis (Auszug aus MyCampus, bzw. Master-Studierende das Bachelorzeugnis)
  • Sprachnachweis in der Unterrichtssprache
  • Design-Studierende: Portfolio

Auswahlverfahren

Die Beauftragten für Internationales in Ihrem Studiengang bzw. Fachbereich treffen gemeinsam mit dem International Office eine Entscheidung. Bei der Auswahl spielen mehrere Aspekte eine Rolle: Ihre Motivation und die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthaltes in Bezug auf Ihr Studium bzw. Berufsziel, die Kenntnisse der Unterrichtssprache, sowie Ihre Studienleistungen. Auch weitere Aspekte wie ehrenamtliche Tätigkeiten können bei der Entscheidung einbezogen werden.

Finanzielle Förderung

Sie erhalten mit dem Platz an der Partnerhochschule einen Mobilitätszuschuss, der vom Zielland abhängig ist.

  Zielland ab SoSe 2023*

bis WiSe 2022/23

Gruppe 1
Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten

Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

600 Euro / Monat 450 Euro / Monat
Gruppe 2
Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien 540 Euro / Monat 390 Euro / Monat
Gruppe 3
Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei 490 Euro / Monat 330 Euro / Monat

*mit dem Übergang in eine neue ERASMUS Programmgeneration wurde durch die EU eine signifikante Erhöhung der Förderraten beschlossen.

Sonderzuschüsse / Social Top-Ups

Außerdem können Sie einen der folgenden Sonderzuschüsse beantragen. Mit Ihrer Bewerbung für eines der Top-Ups verpflichten Sie sich, den Originalnachweis für die Berechtigung zum jeweiligen Top-Up 5 Jahre lang aufzubewahren (z. B. Bahnticket) bzw. dem International Office der FH Potsdam zur Überprüfung vorzulegen (nur auf Anfrage).

Die Beantragung der Top-Ups erfolgt im Online-Bewerbungsformular mit der Bewerbung auf den Platz an der Partnerhochschule. Im Formular klicken Sie dann einfach die 1 oder 2 Top-Ups an, die Sie beantragen möchten. Wir rechnen die Top-Ups dann in die Gesamtsumme Ihres Erasmus+ Stipendiums ein. Über die Gesamtsumme Ihres Stipendiums informieren wir Sie nach der Zusage.

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr, einer nachgewiesenen Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, erhalten 250 Euro im Monat als Zuschuss. Als Nachweise gelten ein Behindertenausweis bzw. ein ärztliches Attest, welches bestätigt, dass aufgrund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht. Grundlage für die Einordnung einer Erkrankung als "chronisch" bildet die "Liste der chronischen Erkrankungen des Robert Koch Instituts".

Zusätzlich können Studierende dieser Zielgruppen einen Realkostenantrag stellen. Bei einer Förderung der Realkosten wird mithilfe eines Vergleichsrechners der Bedarf ermittelt. Die Bewilligung erfolgt für eine konkrete Mobilität und beruht auf der Berechnung des auslandsbedingten Mehrbedarfs und berücksichtigt nur Kosten, die von anderen nationalen Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) nicht übernommen werden. 

Außerdem können Sie eine vorbereitende Reise unternehmen. Die Reisen sind für potenzielle Geförderte mit einer Behinderung und deren Begleitpersonen vorgesehen, die die Bedingungen vor Ort (barrierearmer Wohnraum, Bedingungen auf dem Campus, Personennahverkehr etc.) erkunden müssen, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt möglich ist. Sollte das für Sie infrage kommen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das International Office der FHP.

Weitere Informationen zum Realkostenantrag oder zum Antrag für eine vorbereitende Reise

Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus können einen Zuschuss von 250 Euro pro Monat erhalten. Dieses Top-Up können Studierende beantragen, deren Elternteile bzw. Elternteil, insofern nur ein Elternteil bekannt ist, keinen akademischen Abschluss erworben haben bzw. hat. 

Als akademischer Abschluss gelten Abschlüsse, die an einer Universität, einer Berufsakademie oder einer Fachhochschule (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) erworben wurden. Im Handwerk gilt der Meisterbrief nicht als akademischer Abschluss.

Wenn sich Ihre Eltern nicht sicher sind, ob deren Abschluss als Studienabschluss zählt, besuchen Sie die Webseite der "Stiftung Akkreditierungsrat". Wenn Sie den Abschluss Ihrer Eltern dort finden, dann heißt das, dass der Abschluss als akademischer Abschluss anerkannt ist. In dem Fall dürfen Sie dieses Top-Up nicht beantragen.

Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer oder mehreren Beschäftigung(en) nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen, sind berechtigt, einen Zuschuss von monatlich 250 Euro zu beantragen. Auch eine selbstständige Tätigkeit ist für diesen Zuschuss möglich.

Es muss eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein, für die folgendes gilt:

  • Der monatliche Verdienst liegt zwischen 450 – 850 Euro. Es geht um den Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert. Eine gemittelte Berechnung ist zulässig.
  • Die Beschäftigung muss mindestens 6 Monate regelmäßig bis zum Zeitpunkt der Bewerbung für das Auslandsstudium ausgeübt worden sein.
  • Die Tätigkeit wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.). Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.

Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss wird pro Familie gewährt, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner*in) mitreist, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Zusätzlich können Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland reisen wollen, einen Realkostenantrag stellen. Bei einer Förderung der Realkosten wird mithilfe eines Vergleichsrechners der Bedarf ermittelt. Die Bewilligung erfolgt für eine konkrete Mobilität und beruht auf der Berechnung des auslandsbedingten Mehrbedarfs und berücksichtigt nur Kosten, die von anderen nationalen Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) nicht übernommen werden. 

Außerdem können Sie eine vorbereitende Reise unternehmen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkunden (barrierearmer Wohnraum, Kinderbetreuung, Bedingungen auf dem Campus, Personennahverkehr etc.). Darüber hinaus kann maximal eine Begleitperson als Assistenz auf der Reise gefördert werden. Sollte das für Sie infrage kommen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das International Office der FHP.

Weitere Informationen zum Realkostenantrag oder zum Antrag für eine vorbereitende Reise

Top-Up für Green Travel

Diesen Zuschuss können Sie beantragen, wenn Sie die Hin- oder Rückreise zur Partnerhochschule mit einem der folgenden, vom DAAD als nachhaltig eingestuften Verkehrsmittel antreten werden (mind. 50 % der Reisestrecke):

  • Zug
  • Fahrgemeinschaft
  • Bus
  • Fahrrad
  • zu Fuß
  • Schiff

Die Höhe der Förderung beträgt einmalig 50 Euro. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Förderung von bis zu 4 zusätzlichen Reisetagen.

Mit der Beantragung verpflichten Sie sich, den Original-Nachweis der An- und Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und/oder diesen auf Anfrage im International Office der zur Prüfung einzureichen.

Hinweise zur Fördersumme im Erasmus+ Programm

Die Fördersätze und Förderkriterien im Erasmus+ Programm werden durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) festgelegt. Die maximal mögliche Förderungsdauer und Förderhöhe ergibt sich aus der, durch den DAAD bewilligten, Summe im so genannten "Zuwendungsvertrag". Die Festlegung der Stipendienhöhe für die FHP-Studierenden basiert auf deren Angaben zur Aufenthaltsdauer im Bewerbungsformular und dem vorhandenen Budget. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass der finanzielle Erasmus+ Förderzeitraum kürzer ist, als die Aufenthaltsdauer der Studierenden. Über die genaue Stipendienhöhe werden die Studierenden mit dem Versand des Dokuments "Grant Agreement" informiert. In der Vergangenheit wurde die Förderdauer beispielsweise auf 135 Tage (4,5 Monate) begrenzt.

Sie wurden für einen Erasmus+ Aufenthalt ausgewählt – und jetzt?

Nach der Auswahl erhalten Sie per Email die Zusage oder Absage für Ihre Bewerbung und müssen den Austauschplatz im Online-Portal annehmen. Über unser Online-Portal leiten wir Sie ab jetzt Schritt für Schritt durch Ihren Auslandsaufenthalt.

Die ausgewählten Studierenden werden vom International Office an der Partnerhochschule nominiert – zwischen Februar und Mai für das Wintersemester und zwischen September und November für das Sommersemester. Mit der Nominierung melden wir Sie dort für ein Austauschsemester an.

Sie müssen sich dann noch bei der Partnerhochschule registrieren bzw. bewerben! Dafür erhalten Sie von der Gasthochschule nach der Nominierung die nötigen Informationen zu den Fristen.

Sie erhalten danach eine Zulassung durch die Partnerhochschule und sind dort als Austauschstudierende*r immatrikuliert. Denken Sie trotzdem unbedingt an die Rückmeldung an der FH Potsdam!

Die Auszahlung des Erasmus-Zuschusses erfolgt in 2 Raten. zugeteilten Austauschplatz inbegriffen. Folgende Schritte müssen Sie fristgerecht befolgen bzw. die nötigen Dokumente einreichen:

  • Learning Agreement: Im Learning Agreement verzeichnen Sie die Kurse, die Sie an der Partnerhochschule belegen werden. Sie notieren außerdem die Kurse, für die sie sich diese Kurse aus dem Ausland anerkennen lassen möchten. Unterschrieben wird das Dokument von Ihnen, einer verantwortlichen Person an der Partnerhochschule und von der zuständigen Person in Ihrem Studiengang/Fachbereich. Die Vorlage finden Sie im Online-Portal und müssen das Dokument dort auch als Scan mit allen drei Unterschriften hochladen.
  • Grant Agreement (im Original) Dieses Dokument ist die Zuwendungsvereinbarung, in der die Förderhöhe und der Aufenthaltszeitraum festgelegt werden. Das Dokument müssen Sie unterschreiben und im Original zurück an das International Office schicken.
  • Online-Sprachtest OLS: Der Online-Sprachtest in der Unterrichtssprache des Aufenthaltes ist verpflichtend für eine Erasmus+ Teilnahme (ausgenommen für Muttersprachler*innen). Das Ergebnis des Tests hat keine Auswirkung auf die Teilnahme an der Mobilität. Als Teilnehmer*in belegen Sie einen Sprachtest vor Beginn des Auslandsaufenthaltes. Die Zugangsdaten erhalten Sie per Email zugeschickt. Nach dem Test erhalten Sie Zugang zum Online-Sprachkurs.

  • Teilnahmebericht: Alle Studierenden, die durch Erasmus+ gefördert werden, sind verpflichtet einen Online-Abschlussbericht (EU Survey) der EU Kommission zu beantworten. Den Link dazu erhalten Sie per Email.
  • Letter of Confirmation: Am Ende Ihres Aufenthaltes bestätigt die Gasthochschule auf dem Dokument Letter of Confirmation Ihre tatsächliche Ankunfts- und Abreisedaten. Wenn diese von den Daten im Grant Agreement abweichen, muss evtl. eine Neu-Berechnung des Mobilitätszuschuss erfolgen.
  • Transcript of Records: Nach den Prüfungen stellt die Gasthochschule ein Transcript of Records aus, in welchem die im Ausland erbrachten Leistungen aufgelistet werden.
  • Persönlicher Erfahrungsbericht für das International Office der FHP, der ggf. auf der Website veröffentlicht wird

Antrag auf Anerkennung: Nachdem Sie das Transcript of Records erhalten haben, können Sie den Antrag auf Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen bei Ihrer Ansprechperson im Fachbereich bzw. Studiengang einreichen.

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Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

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