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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Wenn Sie bereits Leistungen an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbracht haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung dieser Leistungen stellen.

Übergabe eines Zeugnisses / einer Auszeichnung

Ihre Leistungen werden an der Fachhochschule Potsdam anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den bereits erworbenen und den im Rahmen des Moduls an der Fachhochschule Potsdam zu erwerbenden Kompetenzen festgestellt werden können.

Grundlage für die Anerkennung sind die Lissabon-Konvention, das Brandenburgische Hochschulgesetz sowie § 24 der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Fachhochschule Potsdam.

Antragstellung

Der Antrag auf Anerkennung ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail beim Prüfungs-Service zu stellen.

Der Antrag auf Anerkennung kann erst nach der Immatrikulation an der Fachhochschule Potsdam stattfinden. Wir empfehlen, den Antrag auf Anerkennung direkt am Anfang des Studiums zu stellen. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung trifft der Prüfungsausschuss nach Abschluss der Prüfung.

Für eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen durchlaufen Sie folgende Schritte:

Gibt es Module in Ihrem Studiengang, die einen hohen Deckungsgrad mit den von Ihnen bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen aufweisen? Nutzen Sie dafür das Modulhandbuch Ihres Studiengangs. Dieses finden Sie auf der jeweiligen Webseite Ihres Studiengangs.

Bitte beachten Sie: Haben Sie das Prüfungsverfahren in einem Modul bereits begonnen oder eine Prüfung endgültig nicht bestanden, ist eine Anerkennung für dieses Modul nicht mehr möglich.

Es empfiehlt sich vor der Antragstellung eine Studienfachberatung in Anspruch zu nehmen. Dort werden Sie bei der Auswahl geeigneter Module und der Antragstellung unterstützt. Wenn Sie bereits wissen, für welche Module Sie den Antrag auf Anerkennung stellen möchten, dann können Sie auch Kontakt mit der/dem Modulverantwortlichen aufnehmen. Die Information finden Sie im Modulhandbuch.

Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Auf Seite 2 tragen Sie ein, welche Studien- und Prüfungsleistungen Sie bereits erbracht haben und welchen Modulen in Ihrem Studiengang diese entsprechen könnten. Die Anerkennung erfolgt i. d. R. modulweise.

Das Antragsformular können Sie über die Startseite MyCampus unter "Informationen der Abteilung Studien- und Prüfungs-Service" herunterladen und an die Funktionsadresse pruefungs-service@fh-potsdam.de senden. 

Fügen Sie dem Antrag Nachweise für alle erbrachten Leistungen (Abschlusszertifikate, Zeugnisse, Fächer- und Notenlisten, Transkripte, Modulbeschreibungen usw.) bei.

Die Beweislast für eine Nicht-Anerkennung Ihrer Leistungen liegt bei der Fachhochschule Potsdam.

Als Studierende*r haben Sie allerdings eine Mitwirkungspflicht. Das heißt, Sie müssen alle erforderlichen Informationen bereitstellen, die für eine zweifelsfreie Prüfung Ihres Antrags benötigt werden. Ansonsten kann die Hochschule die Bearbeitung Ihres Antrags vorzeitig einstellen und die Anerkennung aufgrund mangelnder Informationen verweigern.

Der Antrag wird zunächst beim Prüfungs-Service auf formale Korrektheit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend erfolgt die inhaltliche Bewertung und Entscheidung durch den Prüfungsausschuss des zuständigen Fachbereichs oder durch die Studienkommission des betreffenden Studiengangs.

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Anerkennungsentscheidung.

Außerhalb der Fachhochschule Potsdam erbrachte und anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen werden im Abschlusszeugnis gekennzeichnet.

Hinweise

Anerkennung bei Studiengangs- und Hochschulwechsel

Wenn Sie Ihr Studium in einem anderen Studiengang fortsetzen oder an die Fachhochschule Potsdam wechseln möchten, haben Sie Chancen, mit einem Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Leistungen in ein höheres Fachsemester einzusteigen.

Dafür müssen Ihnen mindestens 30 ECTS-Leistungspunkte im Zielstudiengang anerkannt werden. Außerdem müssen die entsprechenden Kapazitäten für das höhere Fachsemester bei zulassungsbeschränkten Studiengängen freigegeben sein. Stellen Sie in diesem Fall den Antrag auf Anerkennung bereits mit der Bewerbung um einen Studienplatz über unser Hochschulportal MyCampus.

Bitte beachten Sie die Fristen: 15. Januar für das Sommersemester und 15. Juli für das Wintersemester!

Anerkennung von Flex-Modulen

In allen Studiengängen an der Fachhochschule Potsdam können Sie im Rahmen des Flex-Bereichs nach eigener Wahl Lehrveranstaltungen und Module innerhalb und außerhalb des Lehrangebots der Fachhochschule Potsdam auswählen.

Wenn Sie Leistungen an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbracht haben, stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung und lassen Sie sich diese für den Flex-Bereich Ihres Studiengangs anerkennen.

Erstberatung & Kontakt

Vereinbaren Sie für eine Erstberatung zur Anerkennung von Studienleistungen einen Termin mit der Zentralen Studienberatung. Für Fragen zur fachlich-inhaltlichen Einschätzung Ihrer Leistungen kontaktieren Sie bitte die Modulverantwortlichen oder die Studienfachberatung Ihres Fachbereichs bzw. Studiengangs.

Als Studien- und Prüfungs-Service informieren wir Sie gern zum Prozess der Antragstellung, zur Bearbeitung von Anträgen, zur Verbuchung von Leistungen sowie zu Fragen rund um den Hochschul- und Studiengangswechsel.

Beratung zur Antragseinreichung, Bescheidung und Verbuchung

Stellvertretende Leiterin Studien- und Prüfungs-Service
Hauptsachbearbeiterin Prüfungs-Service

Beratung zu Hochschul- und Studiengangswechsel