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Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis

Zur Wahrung guter Rahmenbedingungen für wissenschaftliche Integrität hat die FH Potsdam in Umsetzung des DFG-Kodex die Funktion "Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis" geschaffen. Der Senat hat Vertrauenspersonen ernannt, an die sich ihre Mitglieder und Angehörigen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können.

Gute wissenschaftliche Praxis

Die FH Potsdam (FHP) ist sich der Aufgabe bewusst, für ihre Kernaufgaben in Lehre, Forschung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses Rahmenbedingungen zu schaffen, die erfolgreiches, gutes wissenschaftliches Arbeiten ermöglichen und sichern.

Mit der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Fachhochschule Potsdam hat die FHP die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis als Basis für jegliche wissenschaftliche Tätigkeit definiert. Alle an der Hochschule tätigen Personen sind verpflichtet, die vorliegenden Leitlinien ihrer wissenschaftlichen Arbeit zugrunde zu legen und aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen.

Grundlagen dieser Satzung sind

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema wissenschaftliche Integrität.

Kontakt Ombudspersonen

Die Ombudspersonen beraten als neutrale und qualifizierte Ansprechpersonen und tragen, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Sie arbeiten in ihrer Funktion unabhängig und sind nicht weisungsgebunden.

Kontakt: ombudsperson-gwp@fh-potsdam.de

Darüber hinaus steht es jedem Mitglied und Angehörigen der FHP frei, sich an das überregional und unabhängig tätige Gremium "Ombudsman für die Wissenschaft" zu wenden.

Forschungsprofessor für Design of Software Interfaces
Professorin für Pädagogik der Kindheit