Beauftragter für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Diskriminierung am Arbeitsplatz liegt vor, wenn eine beschäftigte Person ohne sachlichen Grund im beruflichen Umfeld benachteiligt wird. In einem solchen Fall können Sie den AGG-Beauftragten der FH Potsdam kontaktieren und eine Beschwerde einreichen.
Beschwerderecht bei Diskriminierung am Arbeitsplatz
Beschäftigte haben das Recht, sich zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in § 1 des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Grundes benachteiligt fühlen.
Dort genannte Gründe sind Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuellen Identität.
Der AGG-Beauftragte prüft die Beschwerde und teilt das Ergebnis der*dem Beschäftigten mit.