Zweitstudium
Die Studienplätze aller zulassungsbeschränkten Studiengänge der Fachhochschule Potsdam werden im Auswahlverfahren über feste Quoten vergeben. Wenn Sie bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und sich für ein weiteres grundständiges Studium bewerben, können Sie nur über die Quote für Zweitstudienbewerbende zugelassen werden.
Auswahlverfahren für ein Zweitstudium
Gemäß Hochschulzulassungsverordnung Brandenburgs werden drei Prozent der Studienplätze in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen für Bewerbende, die sich für ein Zweitstudium im 1. Fachsemester bewerben, bereitgehalten. Generell müssen Sie sich wie alle bewerben und zusätzlich Unterlagen einreichen. Die Abfrage, ob es sich um ein Zweitstudium handelt, erfolgt im Bewerbungsprozess über das MyCampus-Hochschulportal.
Als Zweitstudienbewerber*in zählt nur, wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule bis zum Bewerbungsschluss abgeschlossen hat und sich für einen zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang im 1. Fachsemester bewerben möchte. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z. B. Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Masterprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist und durch Zeugnis belegt werden kann.
Für die Rangfolge wird eine Messzahl aus der „Abschlussnote des Erststudiums“ und dem „Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium“ bestimmt. Die Messzahl ist die Summe der Punktzahlen, die für beide Kriterien vergeben werden, und bestimmt die Einstufung auf der Rangliste der Zweitstudienbewerbungen.