Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal
Der nichtwissenschaftliche Personalrat vertritt die nichtwissenschaftlich Beschäftigten der FH Potsdam in allen personalrechtlichen Belangen.
Funktion & Aufgaben
Der Personalrat ist eine Personalvertretung in einer öffentlichen Einrichtung. Durch den nicht-wissenschaftlichen Personalrat der FHP werden alle nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten (befristete oder unbefristete Arbeitsverträge) der FH Potsdam in allen personalrechtlichen Belangen vertreten.
Grundlage der Arbeit ist das Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (PersVG) bzw. Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).
Nach § 2 PersVG arbeiten die Dienststelle und Personalrat zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohl der Beschäftigten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge eng und vertrauensvoll zusammen, um den Rechten der in der Dienststelle tätigen Beschäftigten zu Wirksamkeit im Arbeitsleben zu verhelfen und um zugleich die Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zu gewährleisten. Dabei sollen die Dienststelle und der Personalrat bei ihren Entscheidungen das gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale und ökologische Umfeld berücksichtigen. Die Rechte des Personalrates gliedern sich im wesentlichen auf in Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren (§62 - § 68 PersVG) sowie das Initiativrecht (§ 69 PersVG).
Personalversammlungen
Der nichtwissenschaftliche Personalrat hält ein Mal im Jahr eine Personalversammlung ab und berichtet über seine Tätigkeiten. Beschäftigte haben ein Recht auf Information und Aussprache im Rahmen der Personalversammlung. Sie können auch Anregungen einbringen.
Nützliche Informationen
Vorstand
Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal
Sprechzeiten
Di 09:00 – 11:00 Uhr
Wir bitten um eine kurze Anmeldung per E-Mail. Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.
Sitzungstermine
Di 12:00 – 14:00 Uhr