Härtefallantrag
An der Fachhochschule Potsdam stehen bis zu 3 Prozent der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen für Fälle außergewöhnlicher Härte bereit. Die Anerkennung eines Härtefallantrages führt ohne Berücksichtigung von Auswahlkriterien (wie Durchschnittsnote, Wartezeit, weitere Auswahlkriterien) unmittelbar zur Zulassung vor allen anderen Bewerbenden.
Informationen zum Härtefall
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern und wenn bei Anwendung besonders strenger Maßstäbe des Bewerbenden nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Eine derartige Ausnahmesituation wird in der Regel nur beim Zusammentreffen mehrerer Umstände vorliegen. In diesem Zusammenhang kommt deshalb der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls eine besondere Bedeutung zu.
Antragstellung
Folgende Unterlagen müssen für eine Antragstellung eingereicht werden:
- formlose ausführliche Begründung/persönliche Darstellung des Sachverhalts
- durch Nachweis/e belegte Angaben. Bescheinigungen von Stellen, die zur Führung eines Dienstsiegels amtlich ermächtigt sind, müssen mit einem Dienstsiegelabdruck versehen sein. Kopien müssen amtlich beglaubigt sein.
Beispiele für begründete Anträge
In den folgenden, beispielhaft genannten Fällen kann einem Härtefallantrag in der Regel stattgegeben werden:
Beispiele für unbegründete Anträge
In den folgenden, beispielhaft genannten Fällen kann der Antrag grundsätzlich keinen Erfolg haben, sofern nicht weitere außergewöhnliche Gründe in der Person des Bewerbenden hinzutreten: