Antikorruptionsbeauftragter der FH Potsdam
Der Antikorruptionsbeauftragte (AKB) ist Ansprechperson für alle Mitglieder der Hochschule zur grundsätzlichen Beratung, Sensibilisierung und Aufklärung sowie bei Korruptionsverdacht. Was Korruption im Kontext Hochschule bedeutet, welche Aufgaben sich für den AKB daraus ableiten und welche Richtlinien der Arbeit zugrunde liegen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Korruption – Definition, Formen und Auswirkungen
"Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil." (Allgemeine Definition von Korruption, Transparency International)
"Ob Bestechung oder Bestechlichkeit, […] Korruption verursacht nicht nur materielle Schäden, sondern untergräbt auch das Fundament einer Gesellschaft." (Transparency International)
Öffentliche Institutionen wie die FH Potsdam sind in besonderer Weise verpflichtet, Korruption vorzubeugen. Korruption an der Hochschule ist überall dort möglich, wo Dritten materielle oder immaterielle Vorteile verschafft werden. Möglich ist das beispielsweise in der Auftragsvergabe (Beschaffung von Geräten oder Vergabe von Dienstleistungen), bei Entscheidungen über Mittelvergaben, bei der Besetzung von Positionen, der Vergabe von Studienplätzen oder bei Beurteilung von Prüfungsleistungen.
Um Korruption zu verhindern, ist Transparenz erforderlich, geregelte Verfahren und Zuständigkeiten, Dokumentation von Entscheidungen, Kontrolle und Aufmerksamkeit. Bund und Land haben Gesetze und Richtlinien für den öffentlichen Dienst erlassen, die FH Potsdam hat Regelwerke für ihre Aufgaben und z. B. eine Bewirtungsrichtlinie.
Aufgaben
Die Aufgaben des Antikorruptionsbeauftragten orientieren sich an 5.4 der Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention.
- Ansprechperson für Beschäftigte (auch ohne Einhaltung des Dienstwegs), Studierende, Bürgerinnen und Bürger für ihre grundsätzliche Beratung, auch bei Korruptionsverdacht
- Beratung der Dienststellenleitung in Fragen der Korruptionsprävention und bei der Durchführung von Risikoanalysen
- Aufklärung und Sensibilisierung der Beschäftigten
- Unterbreitung von Vorschlägen für geeignete Präventionsmaßnahmen
Richtlinien & Grundlagendokumente zur Korruptionsprävention
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministerpräsidenten und der Ministerien über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Beschäftigte des Landes Brandenburg (05. September 2012)
- Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg (07. Juni 2011)
- Weitere gesetzliche Regelungen und Dokumente auf der Seite der Stabsstelle Korruptionsbekämpfung im Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK)
- Richtlinie 03/2016 zur Finanzierung von Repräsentations- und Bewirtungsausgaben