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Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen

Wenn Sie bereits Kompetenzen und Qualifikationen außerhalb von Hochschulen erworben haben, können Sie einen Antrag auf Anrechnung dieser Kompetenzen auf Ihr Studium stellen.

Anrechnung im Überblick

Grundlagen und Kriterien der Anrechnung

Hier werden rechtliche Grundlagen und Richtlinien der Anrechnung erläutert.

Prozess der Anrechnung

Der Prozess der Anrechnung legt strukturiert und standardisiert die Schritte dar, die in einem Anrechnungsverfahren an der FH Potsdam durchlaufen werden.

FAQ zur Anrechnung

Hier werden häufige Fragen speziell zum Thema Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen an der FH Potsdam beantwortet.

Grundlagen und Kriterien der Anrechnung

Grundlage für die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen ist § 25 Abs. 5 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes und § 24 Abs. 5 der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen.

Ihre Kompetenzen werden an der Fachhochschule Potsdam angerechnet, sofern die Gleichwertigkeit der Kompetenzen nach Inhalt und Niveau feststellbar ist. Bis zu 50 % eines Studiengangs können dadurch ersetzt werden.

Folgende außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen und Qualifikationen können angerechnet werden:

  • formal erworbene Kompetenzen (z. B. in Berufsausbildungen), nachweisbar durch anerkannte Curricula und Abschluss- und Prüfungszeugnisse,
  • non-formal erworbene Kompetenzen (Fort- und Weiterbildungen, VHS-Kurse etc.), nachweisbar durch Zertifikate und Lehrgangsbeschreibungen oder
  • informell erworbene Kompetenzen (z. B. durch Berufserfahrung, ehrenamtliches Engagement), nachweisbar z. B. durch qualifizierte Arbeitszeugnisse.

Die Gleichwertigkeit (Äquivalenz), steht im Mittelpunkt der Anrechnungsprüfung. Diese setzt sowohl eine inhaltliche Übereinstimmung als auch ein vergleichbares Niveau von Lernergebnissen aus unterschiedlichen Bildungskontexten voraus. Gleichwertigkeit bedeutet nicht Gleichartigkeit (Identität). Während Letztere eine einhundertprozentige Übereinstimmung verlangt, sind bei der Gleichwertigkeit Unterschiede zulässig (Deckungsgrad bei ca. 80 %). 

Prozess der Anrechnung

Der Prozess einer Anrechnung durchläuft vier Schritte, die wir Ihnen nachfolgend kurz erläutern.

Anrechnungen erfolgen ausschließlich auf Antrag. Der*die Antragsteller*in kann sich im Vorfeld bei inhaltlichen Fragen von der Studienfachberatung und bei Fragen zur Antragstellung bei der Zentralen Studienberatung oder dem Prüfungs-Service beraten lassen. Den Antrag auf Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen laden sich  Studierende bei myCampus oder der Webseite herunter und senden diesen vollständig ausgefüllt per E-Mail an den Prüfungs-Service

Eine Schritt für Schritt Beschreibung zur Antragstellung finden Sie hier 

Formale Antragsprüfung: Alle eingereichten Unterlagen werden vom Prüfungs-Service auf formale Vollständigkeit und Korrektheit überprüft. Gegebenenfalls werden weiterführende Unterlagen bei der*dem Antragsteller*in nachgefordert. 

Die vollständigen Unterlagen werden vom Prüfungs-Service an den zuständigen Prüfungsausschuss oder die Studienkommission  weitergeleitet.

Fachliche Antragsprüfung: Der Antrag wird vom Prüfungsausschuss bzw. von der Studienkommission für jedes beantragte (Teil-)Modul fachlich bewertet. Den Kern der Anrechnungsprüfung bildet der Äquivalenzvergleich (Gleichwertigkeitsprüfung) bezüglich der inhaltlichen Übereinstimmung von Kompetenzen sowie der Vergleichbarkeit von Niveau und Lernergebnissen.

Kompetenzen werden vom zuständigen Prüfungsausschuss oder von der Studienkommission angerechnet, wenn die erworbenen
Fertigkeiten und Kenntnisse gleichwertig zu den Lernergebnissen der beantragten Module im jeweiligen Studiengang an der FH Potsdam sind. Andernfalls ist eine Anrechnung nur teilweise, mit Auflagen oder gar nicht möglich.

Der*die Antragsteller*in wird mittels Bescheid über die Entscheidung  der Anrechnungsprüfung durch den Prüfungs-Service informiert. Die (teil-)angerechneten Leistungen werden im Prüfungssystem (Leistungsübersicht) verbucht. Bei vom Antrag abweichenden Entscheidungen wird der*die Antragsteller*in über die Gründe der Ablehnung informiert.

Dem Anrechnungsbescheid kann innerhalb von einem Monat schriftlich widersprochen werden.

FAQ zur Anrechnung

Der FAQ-Bereich bietet Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Anrechnung. Antworten zu übergreifenden Fragen rund um die Themen Anerkennung und Anrechnung finden Sie hier.

Für die Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten gilt, dass bis zu 50 % auf ein Hochschulstudium angerechnet werden können, sofern sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll.

Fügen Sie dem Antrag stets einen tabellarischen Lebenslauf mit genauen Angaben zu den Stationen Ihrer Aus-, Fort- und Weiterbildungsbiografie sowie ggf. zu beruflichen Tätigkeiten bei. Außerdem fügen Sie bitte Nachweise für die relevanten Bildungs- und Berufsphasen sowie die erworbenen Kenntnisse bei. Nachweise können so individuell sein wie die Bildungswege, z. B.:

  • Abschlusszeugnisse der Berufsausbildung
  • Arbeitszeugnisse
  • Zertifikate von Fort- und Weiterbildungen
  • Curricula und Lehrgangsbeschreibungen
  • Stellenbeschreibungen
  • Arbeitsproben, Konzeptpapiere
  • u. v. m.

Die Beweislast für eine Anrechnung liegt bei den Studierenden, also Ihnen. Das heißt, Sie müssen alle erforderlichen Informationen bereitstellen, die für eine zweifelsfreie Prüfung Ihres Antrags benötigt werden. Ansonsten kann die Hochschule die Bearbeitung Ihres Antrags vorzeitig einstellen und die Anrechnung aufgrund mangelnder Informationen verweigern.

Nein. Sofern nachgewiesen werden kann, dass die geforderten Kompetenzen bzw. Leistungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen, ist es i. d. R. irrelevant, wann diese erworben wurden. Dafür müssen aber die Lernergebnisse in Inhalt und Niveau tatsächlich übereinstimmen. Wenn beispielsweise in den Neunzigerjahren Computerkenntnisse erworben wurden, kann die prüfende Hochschule nicht davon ausgehen, dass diese Kompetenzen dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen. Wenn jedoch Inhalt und Niveau zwischen vorhandenen und geforderten Kompetenzen übereinstimmen, können Kompetenzen ein Leben lang angerechnet werden.

Formal erworbene Kompetenzen werden in organisierten und strukturierten Kontexten erworben  und durch einen zertifizierten Abschluss belegt (z. B. Schulabschluss, Berufsausbildungs- und Fortbildungsabschluss). Formales Lernen ist aus der Sicht der Lernenden zielgerichtet.

Non-formal (auch: nicht formal) erworbene Kompetenzen werden im Rahmen geplanter Tätigkeiten, die ein ausgeprägtes „Lernelement“ beinhalten, erworben, jedoch nicht durch transparente Curricula und Abschlussprüfungen dokumentiert (z. B. innerbetriebliche Weiterbildung). Non-formales Lernen ist durch die Lernenden beabsichtigt.

Informell erworbene Kompetenzen werden durch Praxiserfahrung – insbesondere durch berufliche Erfahrungen – oder im Alltag erworben. Diese Art des Kompetenzerwerbs ist nicht intendiert, organisiert oder geplant und wird auch nicht näher dokumentiert. Sie können jedoch durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsproben o. ä. nachgewiesen werden.

Versuchen Sie zunächst, sich an die besuchte Institution zu wenden und nachträglich Nachweise anzufordern. Sollten Sie keine weiteren Nachweise einreichen können, weil es diese nicht gibt bzw. Ihnen nicht vorliegen, können Kompetenzfeststellungsverfahren, z.B. ein Fachgespräch oder eine fachlich relevante Seminararbeit zur Überprüfung angewendet werden. Hierzu müssen Sie sich in jedem Fall vorab in einer Studienfachberatung beraten lassen.

Schlussendlich müssen alle Kompetenzen nachgewiesen werden. „Eigenbelege“ sind nicht zulässig.

Ein ECTS-Leistungspunkt entspricht an der FH Potsdam einem durchschnittlichen Workload von 30 Stunden. Der Arbeitsaufwand beinhaltet neben der Teilnahme an der Weiterbildung auch Zeiten für Vor- und Nachbereitung, Prüfungen und zusätzliche Bestandteile (wie z.B. Gruppenarbeiten, Coaching, Übungen). Der Arbeitsaufwand in Stunden sollte auf einem Nachweis oder dem Programm der Weiterbildung gekennzeichnet sein. 

Kontakt

Fachliche Beratung

Für Fragen zur inhaltlichen Einschätzung Ihrer bisherigen Leistungen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpersonen Ihres Studiengangs.

Studienfachberatung

Beratung zur Antragstellung

Für Fragen zur Antragstellung, Bearbeitung und Anerkennung oder Anrechnung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung (ZSB) oder den Prüfungs-Service.

zsb@fh-potsdam.de

pruefungs-service@fh-potsdam.de

Beratung für Prüfungsausschüsse

Prüfungsausschüsse wenden sich bitte an die Zentrale Anerkennungs- und Anrechnungsberatung (ZAAB).

zaab@fh-potsdam.de