Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
Wenn Sie bereits Kompetenzen und Qualifikationen außerhalb von Hochschulen erworben haben, können Sie einen Antrag auf Anrechnung dieser Kompetenzen auf Ihr Studium stellen.
Anrechnung im Überblick
Grundlagen und Kriterien der Anrechnung
Hier werden rechtliche Grundlagen und Richtlinien der Anrechnung erläutert.
Prozess der Anrechnung
Der Prozess der Anrechnung legt strukturiert und standardisiert die Schritte dar, die in einem Anrechnungsverfahren an der FH Potsdam durchlaufen werden.
FAQ zur Anrechnung
Hier werden häufige Fragen speziell zum Thema Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen an der FH Potsdam beantwortet.
Grundlagen und Kriterien der Anrechnung
Grundlage für die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen ist § 25 Abs. 5 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes und § 24 Abs. 5 der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen.
Ihre Kompetenzen werden an der Fachhochschule Potsdam angerechnet, sofern die Gleichwertigkeit der Kompetenzen nach Inhalt und Niveau feststellbar ist. Bis zu 50 % eines Studiengangs können dadurch ersetzt werden.
Folgende außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen und Qualifikationen können angerechnet werden:
- formal erworbene Kompetenzen (z. B. in Berufsausbildungen), nachweisbar durch anerkannte Curricula und Abschluss- und Prüfungszeugnisse,
- non-formal erworbene Kompetenzen (Fort- und Weiterbildungen, VHS-Kurse etc.), nachweisbar durch Zertifikate und Lehrgangsbeschreibungen oder
- informell erworbene Kompetenzen (z. B. durch Berufserfahrung, ehrenamtliches Engagement), nachweisbar z. B. durch qualifizierte Arbeitszeugnisse.
Die Gleichwertigkeit (Äquivalenz), steht im Mittelpunkt der Anrechnungsprüfung. Diese setzt sowohl eine inhaltliche Übereinstimmung als auch ein vergleichbares Niveau von Lernergebnissen aus unterschiedlichen Bildungskontexten voraus. Gleichwertigkeit bedeutet nicht Gleichartigkeit (Identität). Während Letztere eine einhundertprozentige Übereinstimmung verlangt, sind bei der Gleichwertigkeit Unterschiede zulässig (Deckungsgrad bei ca. 80 %).
Prozess der Anrechnung
Der Prozess einer Anrechnung durchläuft vier Schritte, die wir Ihnen nachfolgend kurz erläutern.
FAQ zur Anrechnung
Der FAQ-Bereich bietet Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Anrechnung. Antworten zu übergreifenden Fragen rund um die Themen Anerkennung und Anrechnung finden Sie hier.
Kontakt
Fachliche Beratung
Für Fragen zur inhaltlichen Einschätzung Ihrer bisherigen Leistungen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpersonen Ihres Studiengangs.
Beratung zur Antragstellung
Für Fragen zur Antragstellung, Bearbeitung und Anerkennung oder Anrechnung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung (ZSB) oder den Prüfungs-Service.
Beratung für Prüfungsausschüsse
Prüfungsausschüsse wenden sich bitte an die Zentrale Anerkennungs- und Anrechnungsberatung (ZAAB).