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Gremien & Beauftragte des Fachbereichs Sozial- und Bildungswissenschaften

Gremien auf einen Blick

Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat ist ein durch den Fachbereich gewähltes Gremium, dem sowohl Vertreter*innen der Professor*innenschaft als auch wissenschaftliche und technische Mitarbeiter*innen sowie studentische Vertreter*innen angehören. Wichtige Entscheidungen des Fachbereichs werden durch den Fachbereichsrat getroffen. Dazu gehören unter anderem der Erlass von Satzungen wie beispielsweise Studien- und Prüfungsordnungen, Beschlüsse über die Struktur- und Entwicklungsplanung oder Entscheidungen über Berufungen.

Fachbereichsrat

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist ein durch den Fachbereichsrat gewähltes Gremium, das alle Fragen im Zusammenhang mit der Prüfungsordnung des Fachbereichs entscheidet. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Einhaltung der Prüfungsordnung und für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber hinaus über alle prüfungsrelevanten Anträge und Ausnahmen bzw. Sonderregelungen.

Prüfungsausschuss

Studierendenrat

Der Studierendenrat (StuRa) vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereiches. Er ist erster Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen und Vermittler zwischen Studierenden, Lehrenden und dem Dekanat. Der StuRa fördert studentische Projekte, koordiniert studentische Aktivitäten und Veranstaltungen im Fachbereich und betreut die Erstsemester.

Studierendenrat

Fachbereichsrat

Die Fachbereichsrats-Sitzungen finden im WS 2021/22 bis auf weiteres online in Teams statt. Bei Interesse der Teilnahme als Gast senden Sie bitte eine E-Mail an den Vorsitzenden Arne von Boetticher oder an das Mitglied Alfred Melchior. Sie erhalten dann einen Link als Gast. Der Vorschlag zur Tagesordnung wird laut Grundordnung der FH Potsdam regelmäßig eine Woche vor der Sitzung den gewählten Vertreter*innen der Statusgruppen zugesendet.

Akademische Mitarbeiter*innen

Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen

Stellvertretung

 

 

Studentische Vertreter*innen

  • Anna-Lotta Mertens 
  • Lea-Madelin Schumann

Die studentischen Vertreter*innen können über folgende E-Mail-Adresse kontaktiert werden: fbr1-studis@fh-potsdam.de

Prüfungsausschuss

Akademische Mitarbeiter*innen

Studentische Vertreter*innen

  • Sophie Mangelsdorf
  • Lisa Sartorius 
  • Christina Schmidt

Studierendenrat (StuRa)

Mitglieder

  • Dominic Elsner
  • Josephine Dankhoff
  • Lorenz Jansen
  • Charlene Mirtschin
  • Johanna Mündelein
  • Sarah-Nicole Quilitzsch
  • Johanna Schultheiss
  • Lotte Vogel

Aufgaben

  • nimmt die Interessen der Studierenden innerhalb des Fachbereiches wahr
  • koordiniert studentische Aktivitäten und Veranstaltungen im Fachbereich
  • fördert fachbereichsinterne studentische Projekte (siehe Projektförderung)
  • Ansprechpartner*innen bei Problemen mit Dozierenden, Orientierungsschwierigkeiten sowie Klausuren
  • entsendet Studierende in fachbereichsinterne Gremien
  • alle Protokolle der Sitzungen des Studierendenrats finden Sie hier

Kontakt

Projektförderung durch den StuRa

Rahmenbedingungen

  • Wer? Jede*r immatrikulierte Studierende des Fachbereiches
  • Wie viel? Grundsätzlich ist eine Förderung bis 300 Euro möglich. In Ausnahmefällen können auch bis 800 Euro gefördert werden.
  • Wofür? Studentische Projekte, die mit dem Lehrinhalt im Zusammenhang stehen und/oder einen studentischen Mehrwert aufweisen (für mind. fünd nicht am Projekt beteiligte Studierende)
  • Wie? Sie können uns den Antrag vorab per E-Mail zukommen lassen, parallel dazu sollten Sie einen Termin mit uns vereinbaren und uns das Projekt persönlich vorstellen.

Antragstellung

Der Antrag besteht aus:

  1. einem formlosen Anschreiben (Begründung des Antrages)
  2. dem Vordruck Projektantrag
  3. einer Projektbeschreibung (Was haben Sie vor? Was wollen Sie mit dem Projekt erreichen?)
  4. einer Kostenaufstellung (Wofür wollen Sie Geld ausgeben und wie viel davon soll der StuRa übernehmen?)

Wir können immer nur Geld auszahlen, wenn Sie bereits in Vorkasse getreten seid. Sie erhalten Ihr Geld erst, wenn Sie nach Ende des Projektes einen Abrechnungsbogen und eine Projektdokumentation (schriftliche Dokumentation, Bilder erwünscht) bei uns eingereicht haben.

Unterstützung für Lehrprojekte mit Prüfungsleistung

Grundsätzlich dürfen solche Projekte (Bsp. Lehrendenprojekte/Studierendenprojekte im 5. Semester Soziale Arbeit) nicht gefördert werden, es sei denn der Arbeitsaufwand des Projektes geht deutlich über eine Prüfungsleistung hinaus und es entsteht dadurch ein studentischer Mehrwert für alle Studierenden. Ist dies der Fall, lassen Sie sich von Ihren Lehrenden den entsprechenden Vordruck dafür ausfüllen.