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Prüfungen & Abschlussarbeiten

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über Abschlussarbeiten: Fristen & Termine, einen Prüfungsleitfaden für Bachelorarbeiten, einen Prüfungsleitfaden für Masterarbeiten sowie nützliche Tipps, wenn Sie sich auf den Master Design (M. A.) bewerben wollen.
Eine Übersicht über die Prüfungen, finden Sie in den Modulordnungen zu ihrem Studiengang.

Fristen & Termine

Mit der neuen Studienordnung wurden die Prüfungszyklen im FB Design so geändert, dass jeweils zum Ende der Vorlesungszeit im Wintersemester und Sommersemester ein Prüfungsblock stattfindet. Im Prüfungsblock finden die M. A.- und B. A.-Prüfungen, die M. A.-Aufnahmeprüfungen sowie die B. A.-Grundstudiumskolloquien statt. Während des Prüfungsblocks finden keine Lehrveranstaltungen statt. 
Es besteht kein Anspruch darauf, an einem bestimmten Tag geprüft zu werden. Es gibt zwei Termine im Jahr, bis zu denen die B. A.- und M. A.-Arbeiten beantragt werden können. Die genauen Termine werden immer fristgerecht bekannt gegeben.
Die Bearbeitungszeit der B. A.-Arbeit beträgt drei Monate, für die M. A.-Arbeit sechs Monate. 

Der Prüfungsblock hat keinen festen Umfang. Er wird je nach Menge der Anmeldungen angepasst und kann 5, 6 oder 7 Tage lang sein. In der Regel sollen zuerst die Abschlusspräsentationen (B. A. und M. A.), dann die M. A.-Aufnahmeprüfung und zuletzt die B. A.-Grundstudiumskolloquien stattfinden.

Aktuelle Prüfungstermine für die Design-Studiengänge finden Sie im Incom-Workspace

Prüfungsleitfaden Bachelorarbeiten

Die Bachelorarbeit muss fristgerecht beantragt werden. Der Antrag soll den Titel sowie eine Kurzbeschreibung des Vorhabens beinhalten. Jede BA-Arbeit hat zwei Betreuer. Mindestens einer der Betreuer muss ein*e Professor*in des Fachbereichs Design sein. Der Erstbetreuer oder die Erstbetreuerin kann von den Studierenden frei gewählt werden. Im Antrag muss dafür eine Betreuungszusage eingeholt werden. Die Erstbetreuer müssen Professor*innen der FH Potsdam sein. Sie können eine*n Zweitbetreuer*in vorschlagen – haben aber keinen Anspruch auf eine Betreuung durch die genannte Person. Je nach Prüfungsbelastung organisiert der Prüfungsausschuss die Verteilung der Zweitbetreuer*innen. Mit Bestätigung der Bachelor-Zulassung wird Ihnen der Zweitbetreuer oder die Zweitbetreuerin mitgeteilt. Sie können während der Bearbeitungszeit Konsultationstermine mit den Erst- und Zweitbetreuer*innen vereinbaren.

Zum Ende der Bearbeitungszeit können Sie sich für den Masterstudiengang bewerben. Die Master-Aufnahmeprüfung ist von den Bachelor-Prüfungen abgekoppelt, findet aber in der gleichen Woche statt.

Die Bachelor-Arbeit ist ein eigenständig durchgeführtes Vorhaben. Sie besteht aus zwei Einheiten – der Werkschau und der Bachelor-Thesis. Der textliche Umfang der B. A.-Arbeit soll ca. 40.000 Zeichen betragen.

Die Werkschau und die B. A.-Thesis können in zwei verschiedenen Büchern dokumentiert werden. Sie gehören aber beide zur B. A.-Arbeit und müssen zusammen fristgerecht abgegeben werden (Frist siehe Zulassungsbescheid). Mit der Abgabe ist die Bearbeitung der B. A.-Arbeit abgeschlossen. Die verbleibende Zeit bis zur Prüfung kann dazu verwendet werden, die Präsentation zu entwickeln und Prototypen, Modelle oder Dummys anzufertigen.

Die Werkschau sollte ca. 20 % des Umfangs der B. A.-Arbeit ausmachen. In diesem Teil soll eine Auswahl von bisher an der Fachhochschule entstandenen Arbeiten dargestellt werden. Ein besonderer Fokus soll dabei auf den Arbeiten des Praktikums (wenn möglich) und des Projektstudiums liegen. Die Arbeiten sollen visuell und textuell dokumentiert werden, wobei der Schwerpunkt auf der visuellen Dokumentation liegt. Falls eine enge Beziehung zwischen den bisherigen Projekten und der B. A.-Thesis existiert, kann dies hier dargestellt werden. Die Werkschau wird – im Gegensatz zur Thesis – vollständig eigenverantwortlich erstellt und nicht betreut.

Die Bachelor-Thesis sollte ca. 80 % des Umfangs der B. A.-Arbeit ausmachen.

Fragestellung
Was ist das Thema der Arbeit? Welche gestalterischen Probleme werden adressiert? In welchem Kontext wird die Arbeit durchgeführt?

Recherche
Was sind die wichtigsten Referenzprojekte der Arbeit? Welche wissenschaftlichen oder kulturellen Bezüge sind für die Bearbeitung der Arbeit relevant? An welche Zielgruppen richtet sich das Vorhaben?

Darstellung
Gestaltungsmaximen Welche gestalterischen Mittel, Methoden oder Richtlinien sollen angewandt werden? Welche Schwerpunkte sollen gesetzt werden? Welche Erkenntnisse oder Ziele sollen mit der Arbeit erreicht werden?

Entwicklung von gestalterischen Lösungsansätzen
Wie kann die Arbeit im Entwurf konkretisiert werden? Wie sieht sie aus? Wie wurden welche Gestaltungsmaximen umgesetzt?

Ein Hinweis zum Umfang der Bachelor-Thesis:
Als Orientierung können Entwurfsprojekte aus den Modulen 21FV-Fachvertiefung dienen. Die Gestaltungsprojekte der B. A.-Arbeit entsprechen in Umfang und Tiefe den Ergebnissen der Fachvertiefungs-Arbeiten.

Die in der B. A.-Arbeit entwickelten Konzepte und Entwürfe können als Grundlage für das Proposal der Master-Bewerbung verwendet werden. Man kann sich also mit einem erweiterten Bachelor-Thema auf das Master-Studium bewerben.

Die Dokumentation der Bachelorarbeit ist in analoger und digitaler Form in dreifacher Ausfertigung fristgemäß beim Prüfungsamt abzuliefern.

Die digitale Dokumentation sollte in Form einer Incom-Projektdokumentation erfolgen. Diese sollte standardmäßig öffentlich sein, kann aber bei Bedarf nur den Betreuern zugänglich gemacht werden. Incom bietet eine entsprechende Funktion an.
Als Beleg der digitalen Dokumentation wird ein Ausdruck des Incom-Projekts akzeptiert.

Die Minimalanforderungen an eine digitale Dokumentation sind folgende Angaben:

  • Projekttitel
  • Autor*in/Autor*innen
  • Kurzbeschreibung
  • ausführliche Beschreibung
  • Vorschaubild
  • Projektbilder (1-10)
  • Betreuer*innen
  • Entstehungszeitraum
  • Kooperationspartner*innen (optional)
  • Links
  • Thesis als komprimiertes PDF

Hinweis: es wird empfohlen, die Incom-Projektdokumentation gleich zu Beginn der Bearbeitungszeit anzulegen und zunächst auf "unsichtbar" zu setzen. Die URL des Projekts kann dann aber schon in die analoge Dokumentation aufgenommen werden.

Die Präsentation der B. A.-Arbeit umfasst sowohl die Werkschau als auch die B. A.-Thesis. Die reine Präsentation der beiden Teile darf 30 Minuten nicht überschreiten. Bei Gruppenarbeiten wird die Präsentationszeit in Rücksprache mit den Prüfer*innen entsprechend angepasst.

Die Präsentation findet in der Regel an der FH Potsdam statt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann sie auch außerhalb der FHP erfolgen. 

  • ca. 10 Min. Werkschau
  • ca. 20 Min. B. A.-Thesis
  • ca. 10 Min. Diskussion und Kolloquium

Die Vorstellung von Werkschau und B. A.-Thesispräsentation kann in einer kontinuierlichen Präsentation erfolgen. In der Werkschau sollen Sie Ihre Person, Ihr Designverständnis und Ihre Designhaltung anhand von Arbeitsbeispielen aus dem Haupt- und Projektstudium vorstellen.

Nach der Vorstellung der eigenen Person in der Werkschau wird dann die B. A.-Thesis präsentiert. Hier sollte der Fokus auf der Darstellung der Entwürfe sowie ihrer konzeptionellen und theoretischen Reflexion liegen.

Die Prüfung ist hochschulöffentlich. Externe Gäste (auch Familienangehörige) dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung der Prüfer*innen und des Prüfungsausschussvorsitzenden an den Prüfungen teilnehmen. 

Bewerbung für den Masterstudiengang Design (M. A.)

Parallel zur Bearbeitung der Bachelor-Arbeit können Sie sich für den Masterstudiengang Design (M. A.) bewerben.
Die Prüfungswoche für einen Zugang zum Masterstudium im darauffolgenden Wintersemester findet in der Regel nach den den Bachelor-Prüfungen stattfinden. 

Der inhaltlich wichtigste Teil der Bewerbungsunterlagen ist ein Proposal für das Thesisprojekt. Dieser ausführliche Themenvorschlag kann ein selbst gewähltes oder ein vom Fachbereich Design vorgegebenes Projektthema sein. Für die Wahl eines Projektthemas können die aktuell ausgeschriebenen Master-Themen als Orientierung dienen.

Studierende arbeiten in einer Werkstatt der FH Potsdam
Design-Studierende arbeiten in einer Werkstatt der FH Potsdam

Auf Grundlage der Qualität des M. A.-Proposals sowie des Portofolios laden wir dann ausgewählte Bewerber*innen zu einem Bewerbungsgespräch ein. Im Rahmen dieses Gesprächs haben die Bewerber*innen die Möglichkeit, vor einer Prüfungskommission ihr eingereichtes Proposal zu präsentieren. Für die Präsentation des Proposals werden maximal sieben Minuten eingeräumt. Im Anschluss folgt eine Diskussion und Fragerunde zum Proposal und zu Arbeitsproben aus dem Portfolio.

Die Präsentation sollte wie folgt aufgebaut sein:
Was ist das Thema? Warum ist es relevant?
Was ist ihre spezifische, gestalterische Fragestellung?
Welche konkreten Schritte planen Sie im Rahmen der Thesis-Bearbeitung?

Die Präsentation muss visuell und inhaltlich überzeugen. Im Idealfall sollten Sie die Prüfungskommission für Ihr Vorhaben begeistern.

Prüfungsleitfaden Masterarbeiten

Die Masterarbeit und -prüfung bildet den künstlerisch-wissenschaftlichen Abschluss des Masterstudiums. Sie ist eine eigenständig durchgeführte Arbeit und wird von zwei Professor*innen betreut, die von Ihnen gewählt werden können.
Sie sollte einen Umfang von ca. 80.000 Zeichen (also 60–80 Seiten) haben – bei stärker wissenschaftlich-theoretischen Arbeiten entsprechend mehr. Quellen und Verweise müssen vollständig, korrekt und konsistent zitiert, wörtliche Zitate korrekt kenntlich gemacht und im Quellenverzeichnis (Literatur, Bibliografie, Bild, Internet etc.) zusammengetragen werden.

Bitte beachten Sie die Informationen und Tutorials zum empfohlenen Zitierstil nach der American Psychological Association (APA)

Das Verhältnis zwischen Theorie und Entwurf kann je nach Ausrichtung der Arbeit variieren.

Abstract

Kurze Zusammenfassung der Problemstellung und Ziele sowie der Ergebnisse der Arbeit.

Problemdarstellung/Fragestellung und Ziel

Was ist das Thema der Arbeit? Welche gestalterische bzw. disziplinär relevante Problemstellung wird adressiert? Welche gestalterische Fragestellung bzw. welches Ziel leitet die Arbeit? Zu welchen neuen Erkenntnissen oder neuen gestalterischen Lösungen führt die Bearbeitung der Problemstellung?

Theorie und Recherche

Was ist der disziplinäre Entwicklungs- und Erkenntnisstand bzw. welches sind die wichtigsten Referenzprojekte und -theorien der Arbeit? In welchen wissenschaftlichen Diskursen steht die MA-Arbeit? Welche wissenschaftlichen, gesellschaftlichen oder gestalterischen Bezüge sind für die Bearbeitung der Arbeit relevant? An welche Zielgruppen richtet sich das Vorhaben?

Modellbildung

Welche Erkenntnisse sollen gewonnen und welche Ziele sollen mit der Arbeit erreicht werden? Wie wird die Problemstellung und das Ziel der Arbeit verfolgt und welche Teilschritte werden in welchen Abschnitten vollzogen? Wie lassen sich die Hypothesen bzw. theoretischen Erkenntnisse in konkrete Entwürfe übertragen und begründen? Welche gestalterischen Mittel, für die Problemstellung angemessene analytische oder empirische Methoden oder Richtlinien sollen warum und wie angewandt werden?

Entwurf

Auf Grundlage der Modellbildung sollen umfangreiche und detailliert dargestellte Entwürfe angefertigt werden. Die Entwürfe stellen den Hauptteil der eigenständig gestalterischen Arbeit dar. Bei wissenschaftlich-theoretischen Masterarbeiten liegt der Fokus auf der kritischen Reflexion der Problemstellung und den hieraus abgeleiteten gestalterischen Propositionen. Beide sollen sowohl eine formal-ästhetische Qualität erreichen als auch die Problemstellung und Zielsetzung adressieren.

Kritische Reflexion des Entwurfs

Wird im Entwurf systematisch auf die Beantwortung der zuvor formulierten Problemstellung hingearbeitet? Wird in Formulierung und Argumentation sowie in gestalterischen Entwürfen die eigenständige Auseinandersetzung mit dem Thema deutlich? Wird eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema vorgenommen? Werden eigene Verknüpfungen hergestellt oder disziplinär relevante Lösungsansätze entwickelt?

Ausblick

Werden Fragestellung und Ergebnisse nochmals aufeinander bezogen zusammengefasst? Werden mögliche Konsequenzen und Umsetzungsmöglichkeiten der Ergebnisse beschrieben und diskutiert? Wie kann das Projekt und die Entwürfe weiterentwickelt werden? Welche gestalterischen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Perspektiven ergeben sich?

Die Dokumentation der Masterarbeit ist in analoger und digitaler Form in dreifacher Ausfertigung fristgemäß beim Prüfungsamt abzuliefern. Die digitale Dokumentation sollte in Form einer Incom-Projektdokumentation erfolgen. Diese sollte standardmäßig öffentlich sein, kann aber bei Bedarf nur den Betreuer*innen zugänglich gemacht werden. Incom bietet eine entsprechende Funktion an. Als Beleg der digitalen Dokumentation wird ein Ausdruck des Incom-Projekts akzeptiert.

Hinweis: es wird empfohlen, die Incom-Projektdokumentation gleich zu Beginn der Bearbeitungszeit anzulegen und zunächst auf "unsichtbar" zu setzen. Die URL des Projekts kann dann aber schon in die analoge Dokumentation aufgenommen werden.

Die Präsentation der Master-Arbeit sollte 30 Minuten nicht überschreiten. Im Anschluss an die Präsentation folgen ca. 15 Minuten Diskussion und Kolloquium. Die Prüfung ist hochschulöffentlich. Externe Gäste (auch Familienangehörige) dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung der Prüfer*innen und des, bzw. der Prüfungsausschussvorsitzenden an den Prüfungen teilnehmen.