Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsangebote
Lebensbegleitendes Lernen hat eine besondere arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Bedeutung. Aus diesem Grund wird berufliche Qualifizierung unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert. Informieren Sie sich über aktuelle Fördermöglichkeiten und erhalten Tipps rund um das Thema Bildungsurlaub.
Förderungen im Überblick
Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung
Auf den Seiten der Weiterbildungsdatenbank Brandenburg erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Förderprogramme des Landes Brandenburg, des Bundes und der Europäischen Union. Die Palette der Förderangebote und -mittel umfasst sowohl monetäre Unterstützungsangebote wie Zuschüsse, Darlehen oder Beteiligungen als auch nicht-monetäre Hilfe, beispielsweise Beratung oder Coaching.
Hinweis: Unsere Weiterbildungen sind grundsätzlich förderfähig. Bitte erkunden Sie sich noch vor Ihrer Anmeldung beim Fördergeber (z. B. ILB) über dessen Förderbedingungen.
Bildungsfreistellung
Unter Bildungsfreistellung – auch "Bildungsurlaub/Bildungszeit" genannt – versteht man den gesetzlich geregelten Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Die Details sind in Landesgesetzen geregelt. Zehn Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren stehen in Berlin und Brandenburg für politische und berufliche (Berlin und Brandenburg) sowie kulturelle (nur Brandenburg) Weiterbildung zur Verfügung:
- Informationen zur Bildungsfreistellung in Brandenburg
- Informationen zum Berliner Bildungsurlaubsgesetz
Bei den meisten unserer Angebote handelt es sich um anerkannte Weiterbildungen, für die Sie Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub in Anspruch nehmen können. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Bildungsscheck Brandenburg
Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Brandenburg. Außerdem werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen in der ehren- und hauptamtlichen Tätigkeit in Vereinen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gefördert. Ferner können im Unternehmen bzw. in Trägern der Kinder- und Jugendhilfe tätige Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler als auch Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer gefördert werden. Die Förderung wird über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragt. Auch hier gilt: Bitte erkunden Sie sich noch vor Ihrer Anmeldung für eines unserer Weiterbildungsprogramme über die Förderbedingungen der ILB.
Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen
Weiterbildungskosten können bei der jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten oder als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies gilt für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen (auch Ausbildungs- und Studiengänge), die einen Bezug zur Erwerbstätigkeit haben und entweder der Vertiefung/Auffrischung von Kenntnissen oder der Vorbereitung auf einen beruflichen Aufstieg dienen. Auch Aufwendungen für Qualifizierungen, die eine berufliche Neuorientierung vorbereiten, können steuerlich geltend gemacht werden. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt.