Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren
Die Immatrikulation ist die Einschreibung in einen bestimmten Studiengang innerhalb der dafür vorgesehenen Immatrikulationsfrist (Zeitfenster, in dem man sich einschreiben kann). Der Ablauf der Immatrikulation unterscheidet sich, je nachdem, ob der gewählte Studiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist. Informieren Sie sich daher auf den jeweiligen Studiengangsseiten über den Ablauf der Studienplatzvergabe Ihres gewählten Studienganges.
Bewerbungsverfahren
Für angehende Bewerber*innen ist folgende Frage die entscheidende: "Ist der Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbechränkt?" – Eine Übersicht erhalten Sie auf den Seiten der Studiengänge der FH Potsdam. Informationen zum Stand des aktuellen Haupt- bzw. Nachrückverfahrens finden Sie in MyCampus.
Zulassungfrei
Für einen zulassungsfreien Bachelor oder Masterstudiengang (kein NC) kann innerhalb des Immatrikulationszeitraums ein Antrag auf Immatrikulation gestellt werden. Alle Informationen zu Immatrikulationsfristen und einzureichenden Unterlagen finden Sie unter dem folgenden Link.
Zulassungsbeschränkt
Übersteigt die Anzahl an Bewerber*innen das Studienplatzangebot, so muss ein Auswahlverfahren über die Vergabe entscheiden. Interessierte bewerben sich für zulassungsbeschränkte Studiengänge über das Studierendenportal MyCampus. Erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, müssen Sie anschließend noch die Immatrikulation durchführen.
Interessierte für diese Studiengänge Bauingenieurwesen, Bildung und Erziehung in der Kindheit, Infrastruktursysteme, Kulturarbeit und Soziale Arbeit beachten bitte die Hinweise zur zentralen Studienplatzvergabe.
Bewerbungsvoraussetzungen
Schulische Hochschulzugangsberechtigung
In der Regel wird über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung das Studium ermöglicht:
- allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife (Haben Sie nur eine Bescheinigung des schulischen Teils der Fachhochschulreife, ist dies nicht ausreichend. Nur zusammen mit dem praktischen, berufsbezogenen Teil können Sie die volle Fachhochschulreife erlangen. Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist das Schulamt zuständig, in dessen Geltungsbereich der schulische Teil absolviert wurde.)
- fachgebundene Fachhochschulreife
- berufsqualifizierender Hochschulabschluss
Ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
Ohne Abitur zu einem Studium berechtigt? Das funktioniert! Unter bestimmten Voraussetzung ist es laut Brandenburgischen Hochschulgesetz möglich, ein Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung aufzunehmen.
Hochschulzugang mit ausländischen Zeugnissen
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben (ausländische Hochschulzugangsberechtigung), müssen vor der Bewerbung für das 1. und/oder höhere Fachsemester die Anerkennung der Studienberechtigung für das Land Brandenburg durch uni-assist e.V. oder das Staatliche Schulamt Cottbus vornehmen lassen.
Numerus Clausus & Zulassungsgrenzen
Der Numerus Clausus (NC) bedeutet, dass es eine beschränkte Anzahl von Studienplätzen gibt. Diese Plätze werden nach den in den Auswahlverfahren genannten Quoten vergeben. Welche Werte ausreichen, um einen Platz zu erhalten, ändert sich je nach Studienplatzangebot und Anzahl an Bewerbungen.
Eine Zulassungsgrenze drückt aus, welche Note (in der Regel Abiturdurchschnittsnote bzw. Note Auswahlverfahren/Eignungsprüfung) oder wie viele Wartesemester (Zeiten ohne Einschreibung an einer deutschen Hochschule seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung) die letzte zugelassene Bewerberin oder der letzte zugelassene Bewerber aufweist.