Studien-Service
Der Studien-Service berät Bewerbende und Studierende bei Verfahrensfragen zur Bewerbung und das Studium. Unsere Mitarbeiterinnen sorgen für geregelte Rahmenbedingungen und informieren Sie über Möglichkeiten, Ihr Studium zu gestalten.
Alle Services im Überblick
Gast-/Nebenhörer*innen
Sprechzeiten/Öffnungszeiten Studien-Service
- Di und Do: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Rückmeldung
Wenn Sie im folgenden Semester an der Fachhochschule Potsdam weiterstudieren wollen, müssen Sie sich in der Zeit vom 01.02.- 01.03. für das jeweilige Sommersemester und vom 01.07. bis 01.08. für das jeweilige Wintersemester zurückmelden. Studierende, die im aktuellen Semester das Studium bis 31.03. bzw. 30.09 (einschließlich Kolloquium, Verteidigung oder letzte Prüfung) voraussichtlich abschließen, müssen sich nicht zurückmelden.
Die Rückmeldung gilt als vollzogen, wenn der fällige Semesterbeitrag vollständig auf dem Konto der Landeshauptkasse eingegangen ist und der FH Potsdam zugeordnet wurde, soweit keine weiteren Hinderungsgründe vorliegen. Hinderungsgründe geben wir in MyCampus unter Mein Studium bekannt. Im Anschluss können Sie ihre Campus.Karte für das kommende Semester neu validieren.
Teilzeitstudium
An der Fachhochschule Potsdam können Studierende ein individuelles Teilzeitstudium für ein Semester oder ein Studienjahr beantragen, wenn sie aus wichtigen Gründen nicht in der Lage sind, ein Vollzeitstudium zu absolvieren. In der individuellen Teilzeitstudienphase kann der zeitliche Studienaufwand um maximal 50 Prozent des üblichen Studienaufwands reduziert werden.
Der Antrag auf Teilzeitstudium setzt eine Studienfachberatung voraus, die in einer Studienverlaufsvereinbarung festgehalten wird. Gegebenenfalls ist vor der Antragsstellung auch eine allgemeine Studienberatung sinnvoll, falls mit dem Wechsel in die Teilzeitstudienphase der Studierendenstatus bei der Krankenkasse oder Zahlungen der Kindergeldstelle betroffen sind.
Teilzeitstudierende haben den gleichen Status innerhalb der Hochschule wie Vollzeitstudierende. Das individuelle Teilzeitstudium begründet keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung eines gesonderten Studien- und Lehrangebots. Die Höhe der pro Semester zu entrichtenden Beiträge und Gebühren der Fachhochschule Potsdam sowie des Studentenwerkes Potsdam wird durch ein Teilzeitstudium nicht berührt.
Das Beziehen von BAföG im Studium und die Inanspruchnahme des individuellen Teilzeitstudiums schließen sich aus, da der BAföG-Bezug ein Vollzeitstudium voraussetzt.
Beurlaubung
Wenn Sie aus wichtigem Grund keine Lehrveranstaltungen besuchen können, kann die Beurlaubung vom Studium beantragt werden. Die Beurlaubung ist nur für volle Semester und in der Regel nur für höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester möglich, in begründeten Fällen auch für ein drittes Semester. Während der Dauer des Studiums sind nicht über vier Semester hinaus zulässig. Beurlaubte Studierende bleiben Mitglied der Fachhochschule Potsdam. Urlaubssemester werden als Hochschulsemester, nicht aber als Fachsemester gezählt.
Eine Beurlaubung ist grundsätzlich vor Beginn des Semesters bis zum 01. März für das Sommersemester bzw. 01. September für das Wintersemester zu beantragen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung während des laufenden Semesters bis zum 15. Mai für das Sommersemester und bis zum 15. November für das Wintersemester möglich. Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen.
Die Höhe des fälligen Semesterbeitrags können Sie vorher mit uns absprechen. Während des Urlaubssemesters sind sie nicht berechtigt, das Deutschland-Semesterticket zu nutzen. Der Semesterbeitrag reduziert sich dadurch auf 146,34 Euro. Weiterhin ist in bestimmten Fällen die Befreiung vom Studentenwerksbeitrag oder die Erstattung der Verwaltungsgebühr möglich. BAföG-Empfänger*innen müssen dem BAföG-Amt das Urlaubssemester mitteilen. Urlaubssemester werden nicht gefördert (Ausnahme: Auslandsstudium).
Die Antragsstellung für die Beurlaubung ist ab sofort über das Hochschulportal MyCampus möglich. Bitte beachten Sie, dass über Ihren Antrag erst nach Zahlungseingang Ihres Semesterbeitrages entschieden wird.
Bitte beachten Sie: Während des Urlaubssemesters dürfen keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Ausgenommen sind besondere Urlaubsbegründungen nach der Immatrikulationsordnung.
Semesterticket
Seit dem Sommersemester 2024 wurde das bundesweit einheitliche Deutschlandsemesterticket (DST) ausschließlich in digitaler Form eingeführt. Dies bedeutet, dass die Campus.Karte ab dem Sommersemester 2024 nicht mehr als Fahrkarte genutzt werden kann. Die Campus.Karte ist aber weiterhin zu validieren, damit Sie einen gültigen Semesterausweis haben.
Das DST ist ein digitales Ticket. Den entsprechenden Link finden Sie auf MyCampus:
- Link vom Campus-Portal aufrufen
- Authentifizierung durch Geburtsdatum und Matrikelnummer
- Deutschlandsemesterticket anklicken und bei Kontrolle vorzeigen
- Deutschlandsemesterticket kann als Wallet- oder Webticket verwendet werden.
Weitere Informationen zum DST finden Sie auf den Seiten des AStA der FHP.
Krankenversicherung
Auch als Studierende müssen Sie krankenversichert sein. Das bedeutet, dass für die Immatrikulation an der Fachhochschule Potsdam eine gültige Krankenversicherung vorzulegen ist.
Sie können zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenkasse während des Studiums wählen.
Gemäß 199a SGB V besteht die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung zwischen Krankenkassen und Hochschulen. Ab dem 01.01.2022 gilt an der FH Potsdam das elektronische Studierenden-Meldeverfahren (SMV) der gesetzlichen Krankenversicherungen. Meldungen in Papierform können nicht mehr entgegengenommen werden.
Die Krankenkassen melden an die Hochschule den:
- Versicherungsstatus der Studierenden (M10)
- Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel (M11)
- Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge, d. h. sperrt automatisch die Rückmeldung an der FH Potsdam (M12)
- Begleichung der rückständigen Krankenkassenbeiträge durch die Studierenden, d.h. löst automatisch die Rückmeldesperre an der FH Potsdam auf (M13)
Die Hochschule meldet an die Krankenkassen:
- Beginn des Studiums und den Tag der Einschreibung an der FH Potsdam (M20)
- Ablauf des Semesters, indem oder mit Wirkung dessen Ablauf die Exmatrikulation erfolgt/erfolgte (M30)
Ausführliche Informationen zur Krankenversicherungspflicht und/oder Befreiung von der Krankenversicherungspflicht mit Aufnahme eines Studiums erhalten Sie bei allen gesetzlichen Krankenkassen.
Nachteilsausgleich im Studium
Ein Nachteilsausgleich dient dazu, Nachteile bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen zu verhindern. In der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Fachhochschule Potsdam wurden dazu spezielle Regelungen für Bachelor- und Masterstudiengänge festgelegt. Die Hochschule folgt damit dem Auftrag des Gesetzgebers nach Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) § 3 Abs. 4.
Einen Nachteilsausgleich können sowohl Studierende in einer Schwangerschaft, Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, als auch Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung und Behinderung beantragen. Unterstützung erhalten Sie bei unseren Familienbeauftragten bzw. bei unserem Beauftragten für Hochschulangehörige mit Beeinträchtigungen.
Darüber hinaus kann ein Nachteilsausgleich für Prüfungen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens (Eignungsprüfung, Eingangsprüfung oder Einstufungsprüfung) beantragt werden.
Schwangerschaft & Mutterschutz
Laut Mutterschutzgesetz (MuSchG) vom 01.01.2018 haben Sie und Ihr Kind für die Zeit der Schwangerschaft, direkt nach der Geburt und während der Stillzeit Anrecht auf einen besonderen Schutz vor Belastungen im Studienverlauf.
Für allgemeine Fragen zu Schwangerschaft und zum Studium mit Kind wenden Sie sich bitte an das FAMteam der Fachhochschule Potsdam.
Exmatrikulation
Die Exmatrikulation kann auf eigenen Antrag des Studierenden während des laufenden Semesters oder zum Ende des Semesters erfolgen oder von Amts wegen ausgesprochen werden. Mit der Exmatrikulation wird die Mitgliedschaft an der Fachhochschule Potsdam beendet. Eine rückwirkende Beantragung ist ausgeschlossen. Die Exmatrikulation kann frühestens am Tag der Antragstellung erfolgen. Die gesetzliche Krankenkasse wird von der FH Potsdam über den Zeitpunkt der Exmatrikulation informiert.
Alumni-Angebote
Die Alumni-Angebote ermöglichen den Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschule Potsdam weiterhin soziale Kontakte zur Hochschule sowie zu früheren Kommilitoninnen und Kommilitonen zu pflegen und aufzubauen sowie berufliche und wissenschaftliche Weiterbildungsangebote zu nutzen.
Die Fachhochschule Potsdam möchte Sie weiterhin zu Veranstaltungen Ihres Fachbereichs, Hochschulfesten, Fachtagen etc. einladen und über Ereignisse, die Ihren Studiengang bzw. die Hochschule und ihre Absolventinnen und Absolventen betreffen, informieren.
Für diesen Zweck wird die Fachhochschule Potsdam Ihre private E-Mail-Adresse weiter nutzen, die Sie über Ihren Campus-Account gleichzeitig mit der Exmatrikulation angeben, ändern oder löschen können. Der Zugang zum Campus-Account erlischt in der Regel 6 Monate nach der Exmatrikulation. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Studien-Service.