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Informationen zu Praktika im Studium

Bachelor-Studierende absolvieren während ihres Studiums zwei Pflichtpraktika: ein 6-wöchiges Praktikum nach dem 2. Semester sowie ein 20-wöchiges Praktikum im 5. Semester.

Student recherchiert in Bibliothek der FH Potsdam

Praktikum finden oder freien Platz melden

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Studierende, Praktikumsplätze zu finden, bzw. für Unternehmen, unseren Studierenden Praktikumsangebote zukommen zu lassen.

Das "Praktikumsportal FB5" ist eine Anlaufstelle für Studierende des Fachbereichs Informationswissenschaften. Studierende können für ihre im Verlauf des Studiums stattfindenden Praktika Stellen suchen oder sich eine Übersicht über Jobs als Werkstudent*innen verschaffen.

Die offizielle Stellen- und Praktikumsbörse der FH Potsdam bündelt Angebote für Studierende und Alumni aller Fachbereiche. Arbeitgeber*innen haben die Möglichkeit, Stellenausschreibungen in der Stellen- und Praktikumsbörse zu veröffentlichen.
Unternehmen können freie Praktika aber auch an die Praktikumsbeauftragte Christiane Strauß (christiane.strauss@fh-potsdam.de) senden. Die Praktikumsangebote werden dann über die internen studentischen Mailinglisten weitergeleitet.

Praktikumsordnungen & Anträge

Nützliche Hinweise

Anerkennung einer FAMI-Ausbildung für das 6-wöchige Praktikum

Nach Beschluss des Prüfungsausschusses vom 13.08.2013 wird Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste mit erfolgreichem Ausbildungsabschluss uneingeschränkt das sechswöchige Praktikum anerkannt, wenn sie in demselben Fach studieren, in dem sie vorher ihre Ausbildung absoviert haben (z. B. FAMI Bibliothek - Studiengang Bibliotheksmanagement). Dies ist beim Praktikumsbeauftragten anzuzeigen. Wenn FAMIs einen anderen Studiengang gewählt haben (z. B. FAMI Bibliothek - Studiengang IuD), kann das 6-wöchige Praktikum nicht entfallen. 

Praxissemester in der Einrichtung, in der die FAMI-Ausbildung absolviert wurde

Es ist der Regel nicht möglich, das Praxissemester in der Einrichtung abzuleisten, in der bereits eine FAMI-Ausbildung absolviert wurde. Eine Studierende / ein Studierender mit FaMI-Ausbildung kann dies aber in Ausnahmefällen beantragen. Voraussetzung ist jedoch eine andere Abteilung bzw. ein anderes Arbeitsfeld bzw. eine andere Tätigkeit innerhalb der Einrichtung. (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 14.01.2014)

Urlaub während des Praktikums

Bei Pflichtpraktika besteht kein Urlaubsanspruch. Wenn im Einverständnis mit der Praktikumsstelle trotzdem Urlaub genommen wird, so ist das Praktikum im entsprechenden Umfang zu verlängern.

FAQ

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den für Ihren Studiengang passenden Funktionsaccount:

Ziel des Praktikums ist eine Orientierung für das angestrebte Berufsfeld, einschließlich der Vermittlung von anwendungsorientierten Kenntnissen und praktischen Berufserfahrungen.
Inhalte sind die Bearbeitung und praxisgerechte Lösung fest umrissener, konkreter Probleme im angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeld bzw. im Studiengang unter Anleitung, das Kennenlernen technischer und organisatorischer Zusammenhänge, die für das Berufsfeld typisch sind und gegebenenfalls die Vorbereitung einer praxisbezogenen Bachelorarbeit.

Das "Praktikumsportal FB5" ist eine Anlaufstelle für Studierende des Fachbereichs Informationswissenschaften. Die offizielle Stellen- und Praktikumsbörse der FH Potsdam bündelt Angebote für Studierende und Alumni aller Fachbereiche. Weiterhin lohnt ein Blick in die Praktikadatenbanken des begleitenden Moodle-Kurses.

Einen geeigneten Platz finden Sie auch bei Praktikumsbörsen wie www.meinpraktikum.de, http://karriere.unicum.de/ www.praktika.de/, www.praktikum.info/, https://de.jooble.org/. Tragen Sie dort am besten Begriffe ein, die Ihre Interessen beim Praktikum beschreiben.

Bei einem Besuch von Infoveranstaltungen, Firmen- oder Karrieremessen wie der Connecticum kann ein erster Kontakt zu Firmen hergestellt werden. Zusätzlich können Sie persönliche Kontakte nutzen, im Bekanntenkreis herumfragen, sich mit anderen Kommiliton*innen austauschen, die bereits ein Praktikum absolviert haben, oder bei Dozent*innen nachfragen.

Am besten gestalten Sie Ihre Praktikumsunterlagen im Corporate Design der Firma, das heißt z. B. in der gleichen Farb- und Formgebung. Der Text sollte möglichst kurz und knackig sein und die Rechtschreibung und Formalien in jedem Falle korrekt. Highlights wie Grafikelemente oder Zitate wirken besonders und sprechen das Auge an.

Es gibt gute Bewerbungstrainings an der Fachhochschule, die genutzt werden können. Eine E-Mail-Bewerbung ist mittlerweile üblich. Im Anhang werden Deckblatt, Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse versendet, häufig in einer PDF-Datei. In der Mail steht ein allgemeiner Text, wer man ist und warum man sich bewirbt. Eine eingescannte Unterschrift für die Unterlagen ist sehr nützlich.

Zunächst sollten Sie möglichst frühzeitig den "Antrag auf Genehmigung des Praktikums" ausfüllen und per E-Mail an den zu Ihrem Studiengang passenden Account schicken:

Nach positiver Rückmeldung der*des Praktikumsbeauftragten füllen Sie die Rahmenvereinbarung aus. Lassen Sie diese schon von der Praktikumsstelle unterschreiben. Die Rahmenvereinbarung zur Unterschrift erneut an die oben genannte E-Mail-Adresse senden.

Den Ausbildungsvertrag zwischen Ihnen und der Praktikumsstelle müssen Sie nicht an die FH Potsdam schicken.

Anschließend laden Sie alle unterzeichneten Dokumente eigenständig in den Moodle-Kurs "Praktikum" hoch. Dort finden Sie auch alle Dokumente.

Die Formulare finden Sie unten auf dieser Webseite unter "Praktikumsordnungen & Anträge" oder in dem Moodle-Kurs "Praktikum".

Sie erhalten von dem Praktikumsbeauftragten oder der Praktikumsbeauftragten eine Bestätigung per E-Mail oder die Bitte um Rücksprache.

Wenden Sie sich an den Praktikumsbeauftragten oder die Praktikumsbeauftragte und suchen Sie schnell noch ein neues Praktikum. Es wird empfohlen, sich frühzeitig zu bewerben und das Praktikum nicht auf den letzten Drücker zu beginnen, sodass man im Fall der Fälle noch Zeit hat, sich neu zu bewerben. Achtung: Auch ein unterschriebener Vertrag kann durch die Firma gekündigt werden!

Wenden Sie sich an den Praktikumsverantwortlichen des Betriebs und gegebenenfalls an den Praktikumsbeauftragten oder die Praktikumsbeauftragte.

Entsprechend der Praktikumsordnung verpflichtet sich die Praktikumseinrichtung, eine Bescheinigung über den zeitlichen Umfang, die Inhalte und die erfolgreiche Ablegung des Praktikums auszustellen. Die Einrichtungen haben dafür in der Regel eigene Vorlagen. Es gibt keine Vorlage seitens des Fachbereichs.

Für Studierende aus dem Studiengang Archiv: Titel und Benotung der Verzeichnungsarbeit können ebenfalls in der Praktikumsbescheinigung vermerkt sein oder sie werden in einem separaten Dokument ausgewiesen.

Noch einmal dort anrufen!

Beim sechswöchigen Praktikum umfasst der Praktikumsbericht 4 – 5 Seiten (inkl. Deckblatt). Der Bericht über das Praxissemester erfolgt in der Regel durch die Erstellung eines Posters und dessen Präsentation auf dem Praktikumstag. 

Zur Gliederung: Beschreibung und Aufgaben der Einrichtung, ausführliche Darstellung Ihrer Aufgaben, erreichte Arbeitsergebnisse, Bewertung/Einschätzung Ihres Lernerfolgs und der Praktikumsstelle in puncto Betreuung. Bitte achten Sie auf eine angemessene sprachliche Qualität, inhaltliche Aussagekraft und Sachlichkeit im Falle von kritischen Äußerungen!

Beispiele und einen Leitfaden gibt es im Moodle-Kurs "Praktikum".

Sie sollten Ihren Praktikumsbericht so bald wie möglich abgeben, spätestens drei Wochen nach dem Ende des Praktikums. Geben Sie möglichst parallel dazu auch das Praktikumszeugnis ab.

Bitte laden Sie alle Dokumente eigenständig in den Moodle-Kurs "Praktikum" hoch.

Kann, muss aber nicht.

Es gibt keinen Anspruch auf Vergütung. Allerdings vergüten viele Unternehmen die Praktikumsstelle.

Es gilt die tarifübliche Vollarbeitszeit. Bei Abweichung von der Vollarbeitszeit können zum Ausgleich die Praktika max. bis zum Ende der vorlesungsfreien Zeit verlängert werden. Eine Abweichung von der Vollarbeitszeit muss in der Rahmenvereinbarung genau festgelegt werden. Anspruch auf Urlaub haben Praktikant*innen nicht. Wenn das Praktikum wegen Urlaub unterbrochen wird, muss das Praktikum in entsprechendem Umfang verlängert werden. Dies ist in der Praxisbescheinigung zu dokumentieren und es muss bereits in der Rahmenvereinbarung bei der Angabe des Zeitraums angegeben werden (Versicherungsschutz).

Beim sechswöchigen Praktikum dürfen Sie an max. 5 Arbeitstagen wegen Krankheit fehlen, beim Praxissemester an max. 15 Tagen. Die Krankheit muss durch ein ärztliches Attest belegt sein, das im Original an das Prüfungsamt der FH Potsdam geschickt wird und in Kopie an die Praktikumsstelle.

Bei Erkrankung eines minderjährigen Kindes stehen Ihnen im Praxissemester, neben den in der Praktikumsordnung festgelegten 15 Arbeitstagen, maximal 5 weitere Arbeitstage als Fehltage zu. Bei längeren Fehlzeiten ist das Praktikum entsprechend zu verlängern.

In besonderen Fällen kann das Praktikum halbtags absolviert werden. Man muss jedoch auf 20 × 40h kommen und dementsprechend verlängern sich der Praktikumszeitraum. Dies muss jedoch mit dem*der Praktikumsbeauftragten und der Praxisstelle abgesprochen werden.

Das Praktikum kann in begründeten Ausnahmefällen am Anfang noch abgebrochen werden, aber im besten Fall redet man vorher mit den zuständigen Verantwortlichen in der Praktikumsstelle. Im Notfall kann auch der Praktikumsbeauftragte oder die Praktikumsbeauftragte vermitteln.

Laut Praktikumsordnung haben die Betriebe eine Ausbildungspflicht gegenüber den Praktikant*innen, d. h. sinnlose Beschäftigungen sind eigentlich unzulässig und können abgelehnt werden.

Gute Erfahrungen haben Praktikant*innen gemacht, die ein regelmäßiges Feedback eingefordert haben.

Während des Praxissemesters und des Praktikums bleiben Studierende ordentliches Mitglied der Fachhochschule Potsdam. Studierende haben sich auch im Praxissemester gemäß den Bestimmungen der Fachhochschule Potsdam ordnungsgemäß zurückzumelden. Praktikant*innen unterliegen in der Praktikumsstelle den dort geltenden Personalvereinbarungen.

Beim sechswöchigen Kurzpraktikum dürfen Sie an max. 5 Arbeitstagen wegen Krankheit fehlen, beim Praxissemester an max. 15 Tagen. Die Krankheit muss durch ein ärztliches Attest belegt sein, das im Original an das Prüfungsamt der FH Potsdam und in Kopie an die Praktikumsstelle gegeben wird. Die Praktikumsstelle entscheidet über Freistellungen für den Besuch von informationswissenschaftlichen Fachtagungen während der Praxiszeiten.

Das Sechs-Wochen-Praktikum kann nicht geteilt werden. Das Praxissemester kann einmal geteilt werden. Planen Sie einen Praxisaufenthalt im Ausland, so könnte z. B. die Finanzierung ein Grund zum Teilen sein. Manche Praktikumsstellen akzeptieren auch nur Praktika in einer bestimmten Mindest- oder Maximallänge.

Nach Beschluss des Prüfungsausschusses vom 13.08.2013 wird Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste mit erfolgreichem Ausbildungsabschluss uneingeschränkt das sechswöchige Praktikum anerkannt, wenn sie in demselben Fach studieren, in dem sie vorher ihre Ausbildung absoviert haben (z. B. FAMI Bibliothek – Studiengang Bibliotheksmanagement). Dies ist bei dem*der Praktikumsbeauftragten anzuzeigen. Wenn FAMIs einen anderen Studiengang gewählt haben (z. B. FAMI Bibliothek – Studiengang IuD), kann das Praktikum nicht entfallen.

Wenn Sie im Rahmen eines informationswissenschaftlichen Studiums an einer anderen Hochschule ein 22 Wochen umfassendes Praxissemester absolviert haben, das den Anforderungen des Fachbereichs Informationswissenschaften entspricht, können Sie sich dieses auf Antrag vom Prüfungsausschuss anerkennen lassen.

Das ist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt, Sie sollen ja einen Einblick in verschiedene Arbeitsfelder bekommen.

Es ist in der Regel nicht möglich, das Praxissemester in der Einrichtung abzuleisten, in der bereits eine FaMI-Ausbildung absolviert wurde. Studierende mit FaMI-Ausbildung können dies aber in Ausnahmefällen beantragen. Voraussetzung ist jedoch eine andere Abteilung bzw. ein anderes Arbeitsfeld bzw. eine andere Tätigkeit innerhalb der Einrichtung (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 14.01.2014).

Für Auslandspraktika ist oftmals finanzielle Unterstützung möglich. Das International Office und die Internationalisierungsbeauftragte des Fachbereichs unterstützen Sie gerne bei organisatorischen und finanziellen Fragen.

Ja, Sie müssen den Semesterbeitrag zunächst voll zahlen, können aber einen Antrag auf die Rückerstattung des Semestertickets (ca. 200 Euro) stellen.

Ja, allerdings wird die Vergütung und die Förderung durch Stiftungen komplett angerechnet.

Es gibt für Auslandspraktika auch verschiedene Fördermöglichkeiten. Dazu können Sie sich auf der Webseite zu Auslandspraktika informieren oder durch das International Office der FH Potsdam direkt beraten lassen.

Praktikumsbeauftragte am Fachbereich

Praktikumsbeauftragte Fachbereich Informationswissenschaften

Profilfoto Christiane Strauß
Mitarbeiterin Koordinierung und Professionalisierung der Studiengangsangelegenheiten

Archiv (B. A.)

Prof. Dr. Karin Schwarz
Professorin für Archivwissenschaft

Bibliothekswissenschaft (B. A.)

Dr. Ulrike Wuttke
Professur für Bibliothekswissenschaft - Strategien, Serviceentwicklung, Wissenschaftskommunikation

Informations- und Datenmanagement (B. A.)

Prof. Dr. Julia Maria Struß
Professorin für Angewandte Datenwissenschaft / Applied Data Science