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Gremien & Beauftragte des Fachbereichs STADT | BAU | KULTUR

Gremien & Beauftragte auf einen Blick

Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat ist ein durch den Fachbereich gewähltes Gremium, dem sowohl Vertreter*innen der Professor*innenschaft als auch wissenschaftliche und technische Mitarbeiter*innen sowie studentische Vertreter*innen angehören. Wichtige Entscheidungen des Fachbereichs werden durch den Fachbereichsrat getroffen. Dazu gehören unter anderem der Erlass von Satzungen wie beispielsweise Studien- und Prüfungsordnungen, Beschlüsse über die Struktur- und Entwicklungsplanung oder Entscheidungen über Berufungen.

Fachbereichsrat

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist ein durch den Fachbereichsrat gewähltes Gremium, das alle Fragen im Zusammenhang mit der Prüfungsordnung des Fachbereichs entscheidet. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Einhaltung der Prüfungsordnung und für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber hinaus über alle prüfungsrelevanten Anträge und Ausnahmen bzw. Sonderregelungen.

Prüfungsausschuss

Studierendenrat

Der Studierendenrat (StuRa) vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereiches. Er ist erster Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen und Vermittler zwischen Studierenden, Lehrenden und dem Dekanat. Der StuRa fördert studentische Projekte, koordiniert studentische Aktivitäten und Veranstaltungen im Fachbereich und betreut die Erstsemester.

Studierendenrat

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte

Neben den zentralen Beauftragten der Hochschule gibt es für jeden Fachbereich sowie für die Verwaltung und zentrale Einrichtungen dezentrale Gleichstellungsbeauftragte. Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und die zentralen Gleichstellungsbeauftragten arbeiten im Gleichstellungsrat zusammen, der in regelmäßigen Sitzungen Maßnahmen auswertet und festlegt.

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte am Fachbereich STADT | BAU | KULTUR

Fachbereichsrat

Akademische Mitarbeiter*innen

Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen

Studentische Vertreter*innen

  • Pauline Hillenbrand (Kulturarbeit)
  • Emily Idelberger (Architektur und Städtebau)

 

Prüfungsausschuss

Akademische Mitarbeiter*innen

Studentische Vertreter*innen

  • Ronja Landtau
  • Leon Tettke
  • Anna Liza Blum 

Studierendenrat (StuRa)

Der StuRa wird in den Gremienwahlen von allen Studierenden des Fachbereiches gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr, zwei Semester. Aufstellen können sich auch alle Studierenden aus dem Fachbereich.

Mitglieder

  • Lara Hoppestock (Architektur und Städtebau)
  • Karla Hinske (Kulturarbeit)
  • Catharina Faber (Architektur und Städtebau)
  • Ilka Fissahn (Architektur und Städtebau)
  • Lisa Langhorst (Konservierung und Restaurierung)
  • Leon Wilke (Konservierung und Restaurierung)
  • Laura Pühler (Architektur und Städtebau)
  • Friederike Kloss (Kulturarbeit)
  • Lilli Bieler (Architektur und Städtebau)

Aufgaben

  • nimmt die Interessen der Studierenden innerhalb des Fachbereiches war
  • koordiniert studentische Aktivitäten und Veranstaltungen im Fachbereich
  • fördert fachbereichsinterne studentische Projekte (siehe Projektförderung)
  • Ansprechpartner*innen bei Problemen mit Dozierenden, Orientierungsschwierigkeiten sowie Klausuren
  • entsendet Studierende in fachbereichsinterne Gremien
  • alle Protokolle der Sitzungen des Studierendenrats finden Sie hier

Kontakt

Organisation des StuRa

Für eine optimale Interessenvertretung haben wir uns bestimmte Themen auf die Fahnen geschrieben. Diese nennen sich Referate. Meistens sind das auch die Themen, die uns selbst ganz besonders interessieren.

Wir setzen uns dafür ein, alle Belange rund um die Lehre zu verbessern. Dazu stehen wir eng im Kontakt mit den Professor*innen und Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen unseres Fachbereichs und vertreten in den regelmäßigen Lehrendenkonferenzen die Interessen der Studierenden. Bei Wünschen, Problemen, Lob und Verbesserungsvorschläge stehen wir zur Verfügung.

Karla, Friederike, Lisa, Laura, Leon

Wir wünschen uns an der Fachhochschule einen professionellen und konstruktiven Umgang von allen Beteiligten. Im Machtgefälle zwischen Lehrenden und Studierenden, aber auch unter Gleichgestellten, sind dennoch manchmal Spannungen möglich. Für solche Fälle bieten wir uns als Anlaufstelle, objektive Beobachter und unparteiische Vermittler*innen an.

Catharina, Friederike

Wir helfen weiter bei allen Fragen bzgl. Auslandsstudium und -praktikum. Auch für Studierende aus dem Ausland sind wir da. Wir unterstützen darüber hinaus auch Projekte und Ideen zum Thema internationale und überregionale Vernetzung oder bei der Planung einer Veranstaltung. Gibt es Bedarf an Workshops zu einem bestimmten Thema? Wir sind da.

We’ll help you with all questions regarding studies or an internship abroad. Are you a student from abroad and have problems getting started? We can help you! If you have an idea for a project concerning international or interregional affairs or do you wanna plan an event? Do you have an idea or wishes for a workshop? You are very welcome!

Catharina, Friederike 

 

Mails und Social-Media-Beiträge landen zunächst bei uns. Entsprechend unseren Aufgaben und Kompetenzen leiten wir die Anliegen an die anderen Mitglieder weiter. Außerdem versuchen wir die Studierenden über die Entwicklungen im Fachbereich auf dem Laufenden zu halten.

Karla, Lara, Lisa

Wir kümmern uns um die Buchhaltung und Verwaltung der finanziellen Mittel der Studierendenschaft in unserem Fachbereich. Bei Fragen zur Finanzordnung, den Förderrichtlinien oder Unterstützung bei der Antragstellung sind wir da!

Ilka, Laura

Projektförderung durch den StuRa

Rahmenbedingungen

  • Wer? Jede*r immatrikulierte Studierende des Fachbereiches
  • Wie viel? Eine Förderung bis 150 Euro
  • Wofür? Studentische Projekte, die mit dem Lehrinhalt im Zusammenhang stehen und/oder einen studentischen Mehrwert aufweisen
  • Wie? Antrag auf Förderung ausfüllen und per E-Mail zusenden, in der nächsten planmäßigen StuRa-Sitzung wird der Antrag mit Ihnen besprochen und darüber abgestimmt

Weitere Informationen zur Projektförderung

Antragsstellung

Der Antrag besteht aus:

  1. einem formlosen Anschreiben (Begründung des Antrages)
  2. dem Vordruck Projektantrag
  3. einer Projektbeschreibung (Was haben Sie vor? Was wollen Sie mit dem Projekt erreichen?)
  4. einer Kostenaufstellung (Wofür wollen Sie Geld ausgeben und wie viel davon soll der StuRa übernehmen?)

Wir können immer nur Geld auszahlen, wenn Sie bereits in Vorkasse getreten seid. Sie erhalten Ihr Geld erst, wenn Sie nach Ende des Projektes einen Abrechnungsbogen und eine Projektdokumentation (schriftliche Dokumentation, Bilder erwünscht) bei uns eingereicht haben.

Gleichstellungsbeauftragte am Fachbereich STADT | BAU | KULTUR

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte

Prof. Dr. Jeannine Meinhardt
Professorin in der Studienrichtung Konservierung und Restaurierung – Stein

Stellvertretende dezentrale Gleichstellungsbeauftragte

Vertretung Professur Kulturtheorie und Kultursoziologie