Gremien & Beauftragte des Fachbereichs STADT | BAU | KULTUR
Gremien & Beauftragte auf einen Blick
Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat ist ein durch den Fachbereich gewähltes Gremium, dem sowohl Vertreter*innen der Professor*innenschaft als auch wissenschaftliche und technische Mitarbeiter*innen sowie studentische Vertreter*innen angehören. Wichtige Entscheidungen des Fachbereichs werden durch den Fachbereichsrat getroffen. Dazu gehören unter anderem der Erlass von Satzungen wie beispielsweise Studien- und Prüfungsordnungen, Beschlüsse über die Struktur- und Entwicklungsplanung oder Entscheidungen über Berufungen.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist ein durch den Fachbereichsrat gewähltes Gremium, das alle Fragen im Zusammenhang mit der Prüfungsordnung des Fachbereichs entscheidet. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Einhaltung der Prüfungsordnung und für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber hinaus über alle prüfungsrelevanten Anträge und Ausnahmen bzw. Sonderregelungen.
Studierendenrat
Der Studierendenrat (StuRa) vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereiches. Er ist erster Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen und Vermittler zwischen Studierenden, Lehrenden und dem Dekanat. Der StuRa fördert studentische Projekte, koordiniert studentische Aktivitäten und Veranstaltungen im Fachbereich und betreut die Erstsemester.
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte
Neben den zentralen Beauftragten der Hochschule gibt es für jeden Fachbereich sowie für die Verwaltung und zentrale Einrichtungen dezentrale Gleichstellungsbeauftragte. Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und die zentralen Gleichstellungsbeauftragten arbeiten im Gleichstellungsrat zusammen, der in regelmäßigen Sitzungen Maßnahmen auswertet und festlegt.
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte am Fachbereich STADT | BAU | KULTUR
Fachbereichsrat
Professor*innen
Akademische Mitarbeiter*innen
Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen
Studentische Vertreter*innen
- Sophie Wenske (Architektur und Städtebau)
- Emily Idelberger (Architektur und Städtebau)
Prüfungsausschuss
Professor*innen
Akademische Mitarbeiter*innen
Studentische Vertreter*innen
- Ronja Landtau
- Leon Tettke
- Anna Liza Blum
Studierendenrat (StuRa)
Der StuRa wird in den Gremienwahlen von allen Studierenden des Fachbereiches gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr, zwei Semester. Aufstellen können sich auch alle Studierenden aus dem Fachbereich.
Mitglieder
- Lara Hoppestock (Architektur und Städtebau)
- Karla Hinske (Kulturarbeit)
- Catharina Faber (Architektur und Städtebau)
- Ilka Fissahn (Architektur und Städtebau)
- Lisa Langhorst (Konservierung und Restaurierung)
- Leon Wilke (Konservierung und Restaurierung)
- Laura Pühler (Architektur und Städtebau)
- Friederike Kloss (Kulturarbeit)
- Lilli Bieler (Architektur und Städtebau)
Aufgaben
- nimmt die Interessen der Studierenden innerhalb des Fachbereiches war
- koordiniert studentische Aktivitäten und Veranstaltungen im Fachbereich
- fördert fachbereichsinterne studentische Projekte (siehe Projektförderung)
- Ansprechpartner*innen bei Problemen mit Dozierenden, Orientierungsschwierigkeiten sowie Klausuren
- entsendet Studierende in fachbereichsinterne Gremien
- alle Protokolle der Sitzungen des Studierendenrats finden Sie hier
Kontakt
- sturafb2@fh-potsdam.de
- Sprechzeiten: Dienstags 18:00 Uhr im Sitzungsraum Haus 17 / Raum 013 oder nach Vereinbarung
Organisation des StuRa
Für eine optimale Interessenvertretung haben wir uns bestimmte Themen auf die Fahnen geschrieben. Diese nennen sich Referate. Meistens sind das auch die Themen, die uns selbst ganz besonders interessieren.
Projektförderung durch den StuRa
Rahmenbedingungen
- Wer? Jede*r immatrikulierte Studierende des Fachbereiches
- Wie viel? Eine Förderung bis 150 Euro
- Wofür? Studentische Projekte, die mit dem Lehrinhalt im Zusammenhang stehen und/oder einen studentischen Mehrwert aufweisen
- Wie? Antrag auf Förderung ausfüllen und per E-Mail zusenden, in der nächsten planmäßigen StuRa-Sitzung wird der Antrag mit Ihnen besprochen und darüber abgestimmt
Antragsstellung
Der Antrag besteht aus:
- einem formlosen Anschreiben (Begründung des Antrages)
- dem Vordruck Projektantrag
- einer Projektbeschreibung (Was haben Sie vor? Was wollen Sie mit dem Projekt erreichen?)
- einer Kostenaufstellung (Wofür wollen Sie Geld ausgeben und wie viel davon soll der StuRa übernehmen?)
Wir können immer nur Geld auszahlen, wenn Sie bereits in Vorkasse getreten seid. Sie erhalten Ihr Geld erst, wenn Sie nach Ende des Projektes einen Abrechnungsbogen und eine Projektdokumentation (schriftliche Dokumentation, Bilder erwünscht) bei uns eingereicht haben.