Gremien & Beauftragte des Fachbereichs Design
Gremien & Beauftragte auf einen Blick
Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat ist ein durch den Fachbereich gewähltes Gremium, dem sowohl Vertreter*innen der Professor*innenschaft als auch wissenschaftliche und technische Mitarbeiter*innen sowie studentische Vertreter*innen angehören. Wichtige Entscheidungen des Fachbereichs werden durch den Fachbereichsrat getroffen. Dazu gehören unter anderem der Erlass von Satzungen wie beispielsweise Studien- und Prüfungsordnungen, Beschlüsse über die Struktur- und Entwicklungsplanung oder Entscheidungen über Berufungen.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist ein durch den Fachbereichsrat gewähltes Gremium, das alle Fragen im Zusammenhang mit der Prüfungsordnung des Fachbereichs entscheidet. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Einhaltung der Prüfungsordnung und für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber hinaus über alle prüfungsrelevanten Anträge und Ausnahmen bzw. Sonderregelungen.
Studierendenrat
Der Studierendenrat (StuRa) vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereiches. Er ist erster Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen und Vermittler zwischen Studierenden, Lehrenden und dem Dekanat. Der StuRa fördert studentische Projekte, koordiniert studentische Aktivitäten und Veranstaltungen im Fachbereich und betreut die Erstsemester.
Beauftragte
Neben den zentralen Beauftragten der Hochschule gibt es am Fachbereich Design Beauftragte für die Themen Ausland, BAföG, Praktikum und Familie. Gern stehen Ihnen die Kolleg*innen bei Fragen zur Verfügung.
Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat beaufsichtigt die Dekanin oder den Dekan in Bezug auf die Erfüllung ihrer*seiner Aufgaben. Insbesondere berät sie*er den Rechenschaftsbericht der Dekanin oder des Dekans und entscheidet über deren oder dessen Entlastung. Zur Durchführung ihrer*seiner Aufsicht hat der Fachbereichsrat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber der Dekanin oder des Dekans.
Die Sitzungen des Fachbereichsrates sind in der Regel für alle Fachbereichsmitglieder öffentlich zugänglich; ausgenommen davon sind Personalangelegenheiten.
Aktuelle Mitglieder
Professor*innen
Prof. Reto Wettach (Vorsitzender)
Prof. Alexandra Martini (stellv. Vorsitzende)
Prof. Christina Poth
Prof. Winfried Gerling
Prof. Myriel Milicevic
Prof. Klaus Dufke
Akademische Mitarbeiter*innen
Dr. Katrin von Kap-herr
Maria Kleinschmidt
Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen
Katrin Gabriel
Studentische Vertreter*innen
Yette Strauss-Suhr
Moran Dori
Zusammensetzung
Dem Fachbereichsrat gehören an:
- 6 Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
- 2 Vertreterinnen und Verterter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeitenden,
- 1 sonstige*r Mitarbeiter*in
- 2 Studierende
Der Fachbereichsrat wählt aus seiner Mitte eine*n Vorsitzende*n und gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Dekanin oder der Dekan hat Rede- und Antragsrecht im Fachbereichsrat. Die Mitglieder des Fachbereichsrats werden von den Mitgliedern und Angehörigen des Fachbereichs gewählt. Bei Entscheidungen des Fachbereichsrates über Berufungsvorschläge haben neben den Fachbereichsratsmitgliedern alle dem Fachbereich angehörenden Professor*innen die Möglichkeit zur Teilnahme an der Abstimmung.
Aufgaben
Der Fachbereichsrat ist zuständig für:
- den Erlass von Satzungen des Fachbereichs
- die Entscheidung über die Struktur- und Entwicklungsplanung des Fachbereichs
- die Entscheidung über Berufungsvorschläge
- die Mitwirkung an der Evaluation und Koordination von Lehre und Forschung im Fachbereich
- die Wahl und die Abwahl der Dekanin, des Dekans und deren/dessen Vertreterin oder Vertreters
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss wird vom Fachbereichsrat bestellt und ist zuständig für Prüfungsangelegenheiten und für die Organisation von Prüfungen. Hierbei achtet der Prüfungsausschuss darauf, dass die Bestimmungen der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnungen eingehalten werden und ist z. B. zuständig für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Gewährung von Nachteilsausgleichen, die Entscheidung über Einzelfallentscheidungen im Rahmen von Prüfungsangelegenheiten und entscheidet über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Der Ausschuss kann die Erledigung seiner Aufgaben für alle Regelfälle auf den Vorsitzenden übertragen, ausgenommen sind Entscheidungen über Widersprüche und der Bericht an den Fachbereich. Der Prüfungsausschuss gibt zudem Anregungen zur Reform der Prüfungs- und Studienordnungen sowie aller weiteren gültigen Ordnungen wie der Praktikumsordnung, Eignungsprüfungsordnung etc.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, der Abnahme der Prüfungen beizuwohnen, ausgenommen davon sind studentische Mitglieder. Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses ist das Prüfungsamt der Fachhochschule Potsdam.
Studierendenrat (StuRa)
Der StuRa wird in den Gremienwahlen von allen Studierenden des Fachbereiches gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr, zwei Semester. Aufstellen können sich auch alle Studierenden aus dem Fachbereich.
Mitglieder
- Merle Kauf
- Alexander Münch
- Charlotte Preger
- Levi Heppelmann
- Joana Meyerdierks Gomes Coelho
- Yannick Heimburg
- Marlene Derwort
- Jannick Tismer
- Clara Gabriel
- Leo Mertens
Aufgaben
- nimmt die Interessen der Studierenden innerhalb des Fachbereiches war
- koordiniert studentische Aktivitäten und Veranstaltungen im Fachbereich
- fördert fachbereichsinterne studentische Projekte (siehe Projektförderung)
- Ansprechpartner*innen bei Problemen mit Dozierenden, Orientierungsschwierigkeiten sowie Klausuren
- entsendet Studierende in fachbereichsinterne Gremien
- alle Protokolle der Sitzungen des Studierendenrats finden Sie hier
Informationen & Kontakt
Weitere aktuelle Informationen finden sich im Incom-Workspace des StuRa
Sitzungen: Mittwochs, 14:30 Uhr im Designstudio in Haus D
E-Mail: sturafb4@fh-potsdam.de
Projektförderung durch den StuRa
Jede*r Studierende des Fachbereichs kann Anträge zur Unterstützung von Projekten im StuRa einreichen. Diese Anträge müssen in schriftlicher Form erfolgen und sollten neben einem, bzw. einer eindeutigen Ansprechpartner*in vor allem eine (für Außenstehende) verständliche Beschreibung des Anliegens enthalten. Zudem können Anträge nur im voraus und für nicht-scheinrelevante Projekte gestellt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach Vorlage entsprechender Rechnungen und Belege, spätestens aber vier Wochen nach Projektende.
Beauftragte am Fachbereich Design
Die zentralen Gremien und Beauftragten der Fachhochschule Potsdam finden Sie hier.