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Gremien & Beauftragte des Fachbereichs Design

Gremien & Beauftragte auf einen Blick

Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat ist ein durch den Fachbereich gewähltes Gremium, dem sowohl Vertreter*innen der Professor*innenschaft als auch wissenschaftliche und technische Mitarbeiter*innen sowie studentische Vertreter*innen angehören. Wichtige Entscheidungen des Fachbereichs werden durch den Fachbereichsrat getroffen. Dazu gehören unter anderem der Erlass von Satzungen wie beispielsweise Studien- und Prüfungsordnungen, Beschlüsse über die Struktur- und Entwicklungsplanung oder Entscheidungen über Berufungen.

Fachbereichsrat

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist ein durch den Fachbereichsrat gewähltes Gremium, das alle Fragen im Zusammenhang mit der Prüfungsordnung des Fachbereichs entscheidet. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Einhaltung der Prüfungsordnung und für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber hinaus über alle prüfungsrelevanten Anträge und Ausnahmen bzw. Sonderregelungen.

Prüfungsausschuss

Studierendenrat

Der Studierendenrat (StuRa) vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereiches. Er ist erster Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen und Vermittler zwischen Studierenden, Lehrenden und dem Dekanat. Der StuRa fördert studentische Projekte, koordiniert studentische Aktivitäten und Veranstaltungen im Fachbereich und betreut die Erstsemester.

Studierendenrat

Beauftragte

Neben den zentralen Beauftragten der Hochschule gibt es am Fachbereich Design Beauftragte für die Themen Ausland, BAföG, Praktikum und Familie. Gern stehen Ihnen die Kolleg*innen bei Fragen zur Verfügung.

Beauftragte am Fachbereich Design

Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat beaufsichtigt die Dekanin oder den Dekan in Bezug auf die Erfüllung ihrer*seiner Aufgaben. Insbesondere berät sie*er den Rechenschaftsbericht der Dekanin oder des Dekans und entscheidet über deren oder dessen Entlastung. Zur Durchführung ihrer*seiner Aufsicht hat der Fachbereichsrat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber der Dekanin oder des Dekans.
Die Sitzungen des Fachbereichsrates sind in der Regel für alle Fachbereichsmitglieder öffentlich zugänglich; ausgenommen davon sind Personalangelegenheiten.

Aktuelle Mitglieder

Professor*innen
Prof. Reto Wettach (Vorsitzender)
Prof. Alexandra Martini (stellv. Vorsitzende)
Prof. Christina Poth
Prof. Winfried Gerling
Prof. Myriel Milicevic
Prof. Klaus Dufke

Akademische Mitarbeiter*innen
Dr. Katrin von Kap-herr
Maria Kleinschmidt

Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen
Katrin Gabriel

Studentische Vertreter*innen
Yette Strauss-Suhr
Moran Dori

Zusammensetzung

Dem Fachbereichsrat gehören an:

  • 6 Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
  • 2 Vertreterinnen und Verterter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeitenden,
  • 1 sonstige*r Mitarbeiter*in
  • 2 Studierende

Der Fachbereichsrat wählt aus seiner Mitte eine*n Vorsitzende*n und gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Dekanin oder der Dekan hat Rede- und Antragsrecht im Fachbereichsrat. Die Mitglieder des Fachbereichsrats werden von den Mitgliedern und Angehörigen des Fachbereichs gewählt. Bei Entscheidungen des Fachbereichsrates über Berufungsvorschläge haben neben den Fachbereichsratsmitgliedern alle dem Fachbereich angehörenden Professor*innen die Möglichkeit zur Teilnahme an der Abstimmung.

Aufgaben

Der Fachbereichsrat ist zuständig für:

  • den Erlass von Satzungen des Fachbereichs
  • die Entscheidung über die Struktur- und Entwicklungsplanung des Fachbereichs
  • die Entscheidung über Berufungsvorschläge
  • die Mitwirkung an der Evaluation und Koordination von Lehre und Forschung im Fachbereich
  • die Wahl und die Abwahl der Dekanin, des Dekans und deren/dessen Vertreterin oder Vertreters

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss wird vom Fachbereichsrat bestellt und ist zuständig für Prüfungsangelegenheiten und für die Organisation von Prüfungen. Hierbei achtet der Prüfungsausschuss darauf, dass die Bestimmungen der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnungen eingehalten werden und ist z. B. zuständig für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Gewährung von Nachteilsausgleichen, die Entscheidung über Einzelfallentscheidungen im Rahmen von Prüfungsangelegenheiten und entscheidet über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Der Ausschuss kann die Erledigung seiner Aufgaben für alle Regelfälle auf den Vorsitzenden übertragen, ausgenommen sind Entscheidungen über Widersprüche und der Bericht an den Fachbereich. Der Prüfungsausschuss gibt zudem Anregungen zur Reform der Prüfungs- und Studienordnungen sowie aller weiteren gültigen Ordnungen wie der Praktikumsordnung, Eignungsprüfungsordnung etc.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, der Abnahme der Prüfungen beizuwohnen, ausgenommen davon sind studentische Mitglieder. Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses ist das Prüfungsamt der Fachhochschule Potsdam.

Professor*innen
Prof. Matthias Beyrow (Vorsitzender)
Prof. Silvia Knüppel (stellv. Vorsitzende)
Prof. Myriel Milicevic
Prof. Klaus Keller 

Akademische Mitarbeiter*innen
Anouk Meissner 

Studierende
Mioko Daul
Silas Wolf
Simon Lou Schüler

Beratendes Mitglied
Marion Hardel

Für besondere Aufgaben bildet der Prüfungsausschuss Fachkommissionen. Eine Kommission fungiert als Unterausschuss des Prüfungsausschusses. In Fällen, in denen eine Fachkommission zu keiner Einigung kommt, ist der Prüfungsausschuss anzurufen.

Beauftragter für das Praktikum
Prof. Reto Wettach/Prof. Hermann Weizenegger (Vertretung)

Beauftragte für die Eignungsprüfungen der Bachelorstudiengänge
Prof. Silvia Knüppel

Beauftragte für die Eignungsprüfung und Belange im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiums
Prof. Dr. Frank Heidmann und Anouk Meissner

Beauftragte zur Synchronisierung der Studienordnungen
Anouk Meissner

BaföG-Beauftragter
Prof. Klaus Keller

Bitte informieren Sie sich, bevor Sie Kontakt zu einer zuständigen Person des Prüfungsausschusses aufnehmen.
Allgemeine Informationen wie Modulpläne, Modulbeschreibungen, Prüfungsordnungen und fachbereichsinterne Formulare finden Sie im 0.Workspace Prüfung- und Studienangelegenheiten (Dateien und Links). Für das modulübergreifende Kolloquium, für das Praxissemester und für die Abschlussprüfungen (B. A./M. A.) sind jeweils die Informationen in den Prüfungsworkspaces zu finden.
1.16KOL-Prüfung: Modulübergreifendes Kolloquium
2.23-PS: Praxissemester – Praktikum & Praxisbericht
2.25-BA: Prüfung Bachelorarbeit und Präsentation
3.34-MA: Prüfung Masterarbeit und Präsentation

Anerkennung & Anrechnung hochschulischer und außerhochschulischer Leistungen:
Sollten Sie bereits Kompetenzen im Rahmen eines Studiums an einer anderen Hochschule oder außerhalb der Hochschule erworben haben, können Sie prüfen, ob Sie diese an der Fachhochschule Potsdam anerkennen oder anrechnen lassen können. Dadurch können Sie Ihr Studium ggf. verkürzen und im Studium auf Ihre Kompetenzen aufbauen.
Informationen, Ansprechpersonen und Anträge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen finden Sie hier.

Einzelfallentscheidungen zu Prüfungsverschiebung und -abbruch:
Zuständige Person: Prof. Matthias Beyrow
Beratung nach Anmeldung per E-Mail: matthias.beyrow@fh-potsdam.de
Anträge stellen Sie formlos per E-Mail an den Prüfungs-Service, mit entsprechenden Nachweisen und unter Bezugnahme der jeweils gültigen Ordnung. 

Bestätigung des Learning Agreements (LA) im Rahmen der Bewerbung und bei Änderung während des Auslandsaufenthaltes:
Zuständige Person: Anouk Meissner
Anmeldung Online
Informationen zum Auslandsstudium und Online-Learning-Agreement finden Sie hier. Für Fragen wenden Sie sich an das International Office: international@fh-potsdam.de.
Nachdem Sie sich im International Office informiert haben, erhalten Sie Unterschrift für das ausgefüllte Learning Agreement auf Anfrage per E-Mail an anouk.meissner@fh-potsdam.de.

Beratung zur Anrechnung von im Rahmen von studienbezogenen Auslandsaufenthalten absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen:
Zuständige Person: Prof. Myriel Milicevic
Anmeldung per E-Mail: myriel.milicevic@fh-potsdam.de
Den Antrag auf Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland stellen Sie erst nach dem Auslandsaufenthalt und nach Erhalt des Transcript of Records.
Informationen zum Verfahren und das Antragsformular erhalten Sie hier.

Wechselanträge von internen Studienordnungen am Fachbereich Design (STO 2013>2019):
Zuständige Person: Prof. Matthias Beyrow
Anfrage auf Wechselantrag per E-Mail: matthias.beyrow@fh-potsdam.de
Antrags- und Wechselformulare sowie erforderliche Leistungsübersichten für die jeweils erbrachten Studienabschnitte werden nach der Anfrage per Mail versendet.

Beratung zur Anerkennung von beruflichen bzw. außerhochschulisch erworbener Kompetenzen für das Modul „Pflichtpraktikum“:
Zuständige Person: Prof. Reto Wettach
Anmeldung Online
Grundlegendes zum Praktikum finden Sie im Praktikums-Workspace (Dateien & Links).

Beratung zu Studienvereinbarungen für die Masterstudierenden inkl. Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen:
Zuständige Person: Anouk Meissner
Anmeldung Online
E-Mail: anouk.meissner@fh-potsdam.de
Erforderlich für Masterstudierende, die den Zugang zum Studium mit weniger als 240 ECTS erhalten haben. Die Studienvereinbarung inklusive Erläuterungen finden Sie auf Incom im Master-Workspace (Dateien & Links). 

Fachbereichsbezogene Beratung und Anträge für Nachteilsausgleiche:
Zuständige Person: Anouk Meissner
Anmeldung Online
E-Mail: anouk.meissner@fh-potsdam.de
Studierenden mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen und Behinderungen sowie Studierenden, die chronisch erkrankt oder schwanger sind oder Kinder oder nahe Angehörige betreuen müssen, wird auf Antrag zur Bewältigung des Studiums ein bezogen auf ihre Behinderung angemessener Nachteilsausgleich gewährt. Vor Antragsstellung können Sie sich per E-Mail an Prof. Dr. Arne von Boetticher, Hochschulbeauftragter für Hochschulangehörige mit Beeinträchtigungen, wenden: behindertenbeauftragter@fh-potsdam.de. Weitere Informationen und das Antragsformular auf Nachteilsausgleich finden Sie auf der Webseite des Beauftragten für Hochschulangehörige mit Beeinträchtigungen.

Fachbereichsbezogene Beratung und Anträge zu Härtefällen im Rahmen der Bachelor-Eignungsprüfung:
Zuständige Person: Prof. Silvia Knüppel
Anmeldung per E-Mail: silvia.knueppel@fh-potsdam.de

Fachbereichsbezogene Beratung und Anträge zu Härtefällen im Rahmen der Master-Eignungsprüfung:
Zuständige Person: Anouk Meissner
Anmeldung Online

Informationen, Antragsformulare und Ansprechpartner*innen an der FHP zu Härtefällen im Rahmen der Studienplatzbewerbung und Beispiele

Studierendenrat (StuRa)

Der StuRa wird in den Gremienwahlen von allen Studierenden des Fachbereiches gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr, zwei Semester. Aufstellen können sich auch alle Studierenden aus dem Fachbereich.

Mitglieder

  • Merle Kauf
  • Alexander Münch
  • Charlotte Preger
  • Levi Heppelmann
  • Joana Meyerdierks Gomes Coelho
  • Yannick Heimburg
  • Marlene Derwort
  • Jannick Tismer
  • Clara Gabriel
  • Leo Mertens

Aufgaben

  • nimmt die Interessen der Studierenden innerhalb des Fachbereiches war
  • koordiniert studentische Aktivitäten und Veranstaltungen im Fachbereich
  • fördert fachbereichsinterne studentische Projekte (siehe Projektförderung)
  • Ansprechpartner*innen bei Problemen mit Dozierenden, Orientierungsschwierigkeiten sowie Klausuren
  • entsendet Studierende in fachbereichsinterne Gremien
  • alle Protokolle der Sitzungen des Studierendenrats finden Sie hier

Informationen & Kontakt

Weitere aktuelle Informationen finden sich im Incom-Workspace des StuRa

Sitzungen: Mittwochs, 14:30 Uhr im Designstudio in Haus D
E-Mail: sturafb4@fh-potsdam.de 

Projektförderung durch den StuRa

Jede*r Studierende des Fachbereichs kann Anträge zur Unterstützung von Projekten im StuRa einreichen. Diese Anträge müssen in schriftlicher Form erfolgen und sollten neben einem, bzw. einer eindeutigen Ansprechpartner*in vor allem eine (für Außenstehende) verständliche Beschreibung des Anliegens enthalten. Zudem können Anträge nur im voraus und für nicht-scheinrelevante Projekte gestellt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach Vorlage entsprechender Rechnungen und Belege, spätestens aber vier Wochen nach Projektende.

Beauftragte am Fachbereich Design

Die zentralen Gremien und Beauftragten der Fachhochschule Potsdam finden Sie hier.

Auslandsbeauftragte

Professorin für Elementares Gestalten – Form und Prozess

BAföG-Beauftragter

Professor für elementares Gestalten und allgemeine gestalterische Grundlagen

Praktikumsbeauftragter

Professor for Design of Physical and Virtual Interfaces

Familienbeauftragter

Professor für Interaction Design

Stellvertretende Familienbeauftragte