Ethikkommission der Fachhochschule Potsdam
Die Ethikkommission gewährt Wissenschaftler*innen der FH Potsdam Hilfe und Beratung in Bezug auf ethische und rechtliche Aspekte ihrer Forschung und deren Folgen am Menschen und am Tier. Sie wurde gemäß BbgHG (§ 64 Abs. 3) durch den Senat eingerichtet und arbeitet nach der Ordnung der Ethikkommission der FH Potsdam.
Infos und Leistungen im Überblick
Auftrag
Mitwirkende
Angrenzendes
Aufgabe der Ethikkommission an der Fachhochschule Potsdam
Die Ethikkommission befasst sich bei Bedarf mit der ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen von Forschungsvorhaben, z. B. mit dem möglichen Einsatz für nicht friedliche Zwecke, und prüft, ob alle Vorkehrungen zur Minimierung von Risiken getroffen wurden bzw. ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken besteht.
Gegenstand der Prüfung sind insbesondere folgende Vorhaben:
- Interventionsstudien, Projekte, die körperliche und/oder seelische Beeinträchtigungen und Risiken für die Proband*innen beinhalten; Forschungen, zu denen der „informed consent“ (Einverständnis nach Aufklärung) der zu untersuchenden Personen nicht einholbar ist (z. B. sehr junge Kinder oder bei Verschleierung der Messintention).
- Vorhaben, mit denen erhebliche sicherheitsrelevante Risiken für Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben verbunden sind. Risiken bestehen insbesondere bei Forschungsvorhaben, von denen anzunehmen ist, dass sie Wissen, Produkte oder Technologien hervorbringen, die unmittelbar von Dritten missbraucht werden können. Gleiches gilt, wenn während der Durchführung eines Forschungsvorhabens sicherheitsrelevante Risiken erkennbar werden.
- Vorhaben an Tieren, welche nach dem Tierschutzgesetz eine Genehmigung erfordern und die darüber hinaus ethische Bedenken hervorrufen können.
Ethik und wissenschaftliche Integrität
Näheres zu den Aufgaben und Grundsätzen der Ethikkommission der Fachhochschule Potsdam regelt die Ordnung der Ethikkommission.
Die Ethikkommission orientiert sich an den Standards wissenschaftlicher Integrität; vgl. hierzu z. B.:
Anfragen & Anträge
Im Merkblatt finden Sie erste Informationen. Fragen, auf die Sie sich vorbereiten sollten, wenn Sie einen Antrag stellen wollen, enthält der Fragenkatalog.
Unabhängig von den Vorgaben der potenziellen Auftrag-/Drittmittelgeber*in/Förderung bitten wir Sie, den Antrag an die Ethikkommission spätestens sieben Wochen vor der geplanten Beantragung Ihres Vorhabens einzureichen. Gehen Sie bitte von einer Bearbeitungszeit durch die Ethikkommission von mindestens sechs Wochen aus.
Antragsformulare können Sie über ethik@fh-potsdam.de anfordern.
- Merkblatt: Anträge Ethikkommission (PDF, 97.39 KB)Information zur Beantragung einer Stellungnahme der Ethikkommission
- Fragenkatalog: Anträge Etikkommission (PDF, 131.67 KB)Fragensammlung zur Vorbereitung eines Antrags an die Ethikkommission
FAQ
Zusammensetzung & Mitglieder
Die Ethikkommission setzt sich aus Hochschulmitgliedern aller Statusgruppen und externen sachverständigen Personen zusammen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre, die der Studierenden zwei Jahre; aktuell bis 31.01.2027 bzw. 31.01.2025.
Gruppe der Professor*innen
Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen
Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
Gruppe der Studierenden
- Hendrik-Pascal Kierstein
Externe
- N. N.
Kontakt
Ihre Anliegen und/oder Anträge richten Sie bitte an: ethik@fh-potsdam.de
Vorsitzender
Stellvertretende Vorsitzende
Geschäftsführerin
Termine
Weitere TermineBeauftragte zu angrenzenden Themen
Eine klare Abgrenzung zu anderen Bereichen, die über die oben genannten Tätigkeitsfelder hinausgeht, ist naturgemäß in vielen Fällen nicht eindeutig möglich. Meist stehen die diskutierten Themen im direkten Zusammenhang zueinander und eine Entscheidung aus ethischer Sicht ist nur möglich, wenn diese in Abhängigkeit voneinander betrachtet werden. Liegt der Fokus jedoch klar auf den nachfolgenden Themen, verweisen wir auf folgende Zuständige bzw. Beauftragte und Expert*innen der Fachhochschule. Die Kontaktaufnahme erfolgt in dem Fall nicht durch die Ethikkommission, sondern muss von den Antragsteller*innen selbst vorgenommen werden. Fällt die Anfrage zusätzlich in die Zuständigkeit der Ethikkommission, wird die oder der jeweilige Expert*in von der Ethikkommission hinzugezogen.
Antidiskriminierung
Prof. Dr. Franziska Geib ist Antidiskriminierungsbeauftragte der Fachhochschule Potsdam.
Antikorruption
Rainald Wurzer ist Antikorruptionsbeauftragter der Fachhochschule Potsdam.
Datenschutz
Sven Hirsch ist Datenschutzbeauftragter der Fachhochschule Potsdam.
Gleichstellung
Sandra Cartes ist die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Fachhochschule Potsdam.
Hinweisgeberschutz
Rainald Wurzer ist interner Meldestellen-Beauftragter des Hinweisgeberschutzgesetzes an der Fachhochschule Potsdam.
Künstliche Intelligenz
Wir stimmen den Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu und befürworten eine Kenntlichmachung verwendeter KI in wissenschaftlichen Arbeiten. Derzeit besteht keine Stellungnahme der Fachhochschule Potsdam zu dem Umgang mit KI in der wissenschaftlichen Praxis. Jedoch bestehen informative Beiträge zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Lehre.
Recht / Urheberrecht
Volker Bley ist hochschulpolitischer und rechtlicher Berater der FH Potsdam.