Studieren ohne Abitur
Ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung zu einem Studium berechtigt? Das geht! Unter bestimmten Voraussetzung ist es laut Brandenburgischen Hochschulgesetz möglich, ein Studium ohne Abitur aufzunehmen.
Ihr Weg an die Fachhochschule Potsdam
§ 10 Abs. 2 Nr. 6 bis 11 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes bildet die Rechtsgrundlage für den Zugang zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Demnach müssen Sie eine der folgenden Qualifikationen nachweisen:
Abgeschlossene Berufsausbildung & Berufserfahrung
Erforderliche Nachweise:
- Zeugnis über den Abschluss der Sekundarstufe
- Zeugnis/Urkunde über den Berufsabschluss
- Nachweis über die berufliche Tätigkeit mit Angabe von Art, Dauer und Ort
Genaue Formulierung:
Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung mit einer danach erworbenen mindestens zweijährigen Berufserfahrung.
Abschluss einer Fachschule
Erforderliche Nachweise:
- Abschlusszeugnis
Genaue Formulierung:
Abschluss einer Fachschule in öffentlicher Trägerschaft oder einer staatlich anerkannten Fachschule in freier Trägerschaft im Sinne des § 28 des Brandenburgischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. März 2014 oder einen Abschluss einer vergleichbaren Ausbildung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland.
Meisterbrief
Erforderliche Nachweise:
- Meisterbrief
Genaue Formulierung:
Bestandene Meisterprüfung aufgrund §§ 45, 51a, 122 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998, die zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 geändert worden ist oder der Erwerb einer der Meisterprüfung gleichwertigen Berechtigung gemäß § 7 Absatz 2a der Handwerksordnung.
Fortbildungsabschluss
Erforderliche Nachweise:
- Zeugnis des Fortbildungsabschlusses
- Nachweis über die Dauer des Lehrgangs
Genaue Formulierung:
Fortbildungsabschluss aufgrund §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005, zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 oder nach den §§ 42, 42a der Handwerksordnung, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst haben.
Vergleichbare Qualifikation zum Meisterbrief bzw. Fortbildungsabschluss
Erforderliche Nachweise:
- Zeugnis des Fortbildungsabschlusses
Genaue Formulierung:
Eine vergleichbare Qualifikation aufgrund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen oder im Bereich der sozialpflegerischen oder pädagogischen Beruf.
Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst
Erforderliche Nachweise:
- Befähigungsnachweis
- Nachweis über die Dauer des Lehrgangs
Genaue Formulierung:
Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1992 zuletzt geändert durch Artikel 29 Nummer 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2013, das auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruht.
Hinweis für im Ausland erworbene Qualifikationen
Zum Studium an der Fachhochschule Potsdam kann auch zugelassen werden, wer eine im Ausland erworbene Qualifikation nachweist, die einer der oben genannten Nachweise entspricht und die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachweist. Auf dem Nachweis der beruflichen Qualifikation muss das Ergebnis der Prüfung durch eine Durchschnittsnote, Gesamtnote oder Abschlussnote ausgewiesen werden. Enthält das Abschlusszeugnis bzw. der Befähigungsnachweis keine Note, kann diese durch eine zusätzliche Bescheinigung der Bildungseinrichtung nachgewiesen werden. Mehr zum Verfahren finden Sie unter Internationale Bewerber*innen.
Ansprechpartnerinnen
Studien- und Prüfungs-Service
Studien-Info-Service
studien-info-service@fh-potsdam.de
bewerbungs-service@fh-potsdam.de
campuskarte@fh-potsdam.de
Studien-Service
studien-service@fh-potsdam.de
Prüfungs-Service
pruefungs-service@fh-potsdam.de