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Personalvertretungen

Die Personalräte sowie die Schwerbehindertenvertretung setzen sich für die Interessen der von ihnen vertretenden Hochschulbeschäftigten ein.

Personalräte der FH Potsdam

Personalräte sind gesetzlich verankerter Bestandteil eines jeden öffentlichen Arbeitgebers wie der Betriebsrat in der Privatwirtschaft. Unter Beachtung der Gesetze und Verordnungen, der Tarifverträge und anderer Bestimmungen, die den Arbeitnehmer*innen Rechte einräumen, arbeiten Personalräte eng und vertrauensvoll mit der jeweiligen Dienststelle zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohl der Beschäftigten zusammen. Für die Wahrnehmung der Arbeitnehmer*innenrechte sind Personalräten durch das Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (PersVG) bestimmte Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechte an die Hand gegeben.

Hauptpersonalrat & Rechtsgrundlagen

Kontakt

Gesamtpersonalrat

Sprechzeiten
nach Vereinbarung

Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal

Raum 2.19

Sprechzeiten
nach Vereinbarung

Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal

Raum 2.21

Sprechzeiten
Di 09:00 – 11:00 Uhr
Wir bitten um eine kurze Anmeldung per E-Mail. Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.

Sitzungstermine
Di 12:00 – 14:00 Uhr