Berufung – Ihr Weg zur FH-Professur
Über 100 Professor*innen lehren und forschen in fünf Fachbereichen und prägen das Profil der Hochschule in Studium und Lehre, Forschung und Transfer sowie Digitalisierung und Internationalisierung. Für die Entwicklung der Hochschule ist die Gewinnung von Professorinnen und Professoren von strategischer Bedeutung und unterliegt entsprechend besonderen Qualitätsanforderungen. Die Personalauswahl erfolgt in einem mehrstufigen Berufungsverfahren.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie ein Berufungsverfahren abläuft, welche rechtlichen Regelungen es zu beachten gibt und was für eine erfolgreiche Bewerbung nötig ist. Darüber hinaus finden Sie hier Informationen zum Stand der laufenden Berufungsverfahren sowie allgemeine Hinweise und Empfehlungen für Bewerber*innen.
Berufungsverfahren
Der Ablauf von Berufungsverfahren ist in der Berufungsordnung der Fachhochschule Potsdam geregelt. Im Folgenden finden Sie Erläuterungen zu den einzelnen Verfahrensschritten.
Hinweise für Ihre Bewerbung
Weitere Professuren an der FH Potsdam
Erfahren Sie mehr über die Berufungsvoraussetzungen für Forschungs-, Transfer-, Honorar- und nebenberufliche Professuren an der Fachhochschule Potsdam.
Forschungsprofessur
Innerhalb der Hochschule eröffnen Forschungsprofessuren neue Forschungsfelder – synergetisch und interdisziplinär.
Transferprofessur
Transfer gehört in Brandenburg zu den gesetzlichen Aufgaben von Hochschulen. Zur Übernahme profilbildender Aufgaben in diesem Bereich kann die Fachhochschule Potsdam seit 2024 Professorinnen und Professoren zeitlich befristet Transferprofessuren vergeben.
Honorarprofessur
Honorarprofessor*innen sind meist hauptberuflich außerhalb der Hochschule tätig und können aus der Praxis heraus an die Hochschule bestellt werden.
Nebenberufliche Professur
Der Hauptberuf sollte in einem förderlichen inhaltlichen Zusammenhang zu den Aufgaben der nebenberuflichen Professur stehen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Berufungsverfahren und die Ausgestaltung der Dienstverhältnisse sind Gesetzen und Verordnungen des Landes Brandenburg sowie entsprechenden Satzungen der Fachhochschule Potsdam geregelt.
Die Wichtigsten sind für Sie im Folgenden zusammengestellt:
Stand der laufenden Berufungsverfahren
In der folgenden Übersicht finden Sie Informationen zum Stand der laufenden Berufungsverfahren.
Wenn das Berufungsverfahren noch nicht allzu weit fortgeschritten ist, kann es durchaus sinnvoll sein, die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Berufungskommission zu kontaktieren und anzufragen, ob eine Bewerbung noch möglich ist.
Denomination | Kennziffer | Fachbereich/Studiengang | Vorsitzende*r der Berufungskommission | Bewerbungsfrist | Stand des Verfahrens |
Professur für Politikwissenschaft (W2) | B05.23 | Sozial- und Bildungswissenschaften | Prof. Dr. Armin Schachameier | 01.06.2023 | Vorbereitung der Ernennung durch das MWFK |
Beratung und Intervention in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien | B01.24 | Sozial- und Bildungswissenschaften | Prof. Dr. Tanja Salem | 08.04.2024 | Vorbereitung der Beschlussfassung in den Gremien |
Soziologie in sozialen Berufen | B02.24 | Sozial- und Bildungswissenschaften | Prof. Dr. Claus Richter | 15.04.2024 | Vorbereitung der Beschlussfassung in den Gremien |