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Forschungsprofessuren

Forschung gehört in Brandenburg zu den gesetzlichen Aufgaben von Fachhochschulen. Seit 2008 unterstützen Forschungsprofessuren in besonderer Weise die Schärfung des Forschungsprofils der Hochschule, intensivieren die Forschungsaktivitäten und zeichnen maßgeblich für die Einwerbung von Drittmitteln verantwortlich. 

Voraussetzungen

Forschungsprofessuren werden an der Fachhochschule Potsdam in der Regel temporär für max. fünf Jahre und an berufene Professorinnen und Professoren vergeben. In dieser Zeit wird ihr Lehrdeputat auf 9 bis 12 LVS reduziert, um sich verstärkt Forschungsthemen widmen zu können.

Die Entscheidung über die Vergabe von Forschungsprofessuren trifft die Präsidentin oder der Präsident. Grundlage für die Entscheidung sind ein Antrag, in der die jeweilige Professorin oder der Professor die Erfüllung bestimmter Kriterien nachweist und das Forschungsvorhaben beschreibt, die Zustimmung der Dekanin oder des Dekans des jeweiligen Fachbereichs sowie eine Begutachtung und Empfehlung durch die Forschungskommission unter Leitung der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten für Forschung und Transfer.

Max. 20 % der Professor*innenstellen dürfen lt. Brandenburgischen Hochschulgesetz als Forschungsprofessuren ausgewiesen werden.

Entscheidungskriterien
Bei der Entscheidung werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Potential für die Forschungsprofilbildung des Fachbereichs und der Hochschule
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Anwendungsorientierung und Praxisrelevanz des Forschungsvorhabens
  • Darstellung und öffentliche Wirksamkeit der laufenden und abgeschlossenen Forschungs- und Transferprojekte der letzten drei Jahre
  • Interdisziplinäre Ausstrahlung und positive Effekte auf andere Forschungsgebiete innerhalb der FHP
  • Kooperationsintensität mit Blick auf regionale Aspekte (Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, zivilgesellschaftliche Akteure) 
  • Beitrag zur Internationalisierung.

Darüber hinaus gelten folgende Anforderungen:

a) technische und ingenieurwissenschaftliche Fächer

  • Summe der eingeworbenen Drittmittel über 3 Jahre ≥ 300.000 € oder bis zu 6 Jahre durchschnittlich ≥ 100.000 €/Jahr, und
  • ≥ 2 Publikationspunkte1 pro Jahr sowie in Summe ≥ 6 Publikationspunkte über 3 Jahre, oder durchschnittlich ≥ 2 Punkte/Jahr über die bis zu 6 letzten Jahre

Eine geringe Unterschreitung eines der Kriterien, Drittmittel oder Publikationen kann durch eine entsprechende Übererfüllung des anderen Kriteriums ausgeglichen werden.

b)    Übrige Fächer

  • Summe der eingeworbenen Drittmittel über 3 Jahre ≥ 150.000 € oder bis zu 6 Jahre durchschnittlich ≥ 50.000 €/Jahr, und
  • ≥ 1 Publikation mit Peer-Review pro Jahr sowie in Summe ≥ 15 Publikationspunkte über 3 Jahre, oder durchschnittlich ≥ 5 Punkte/Jahr über die bis zu 6 letzten Jahre

Eine geringe Unterschreitung eines der Kriterien, Drittmittel oder Publikationen kann durch eine entsprechende Übererfüllung des anderen Kriteriums ausgeglichen werden.

Rechtliche Grundlagen
Im Brandenburgischen Hochschulgesetz sind Professorinnen und Professoren mit dem Schwerpunkt Forschung in § 50 Abs. 3 geregelt. Dort heißt es:

(3) Fachhochschulen können Professuren mit Schwerpunkt in der Forschung einrichten. Der Anteil dieser Professuren an der Gesamtzahl der Professorenstellen einer Fachhochschule darf 20 Prozent nicht übersteigen. Der Umfang der Lehrverpflichtung von Professorinnen und Professoren mit Schwerpunkt in der Forschung darf maximal 50 Prozent unter der Lehrverpflichtung von Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen ohne Schwerpunkt in der Forschung liegen. Für die Einstellung als Professorin oder Professor mit Schwerpunkt in der Forschung gilt § 43 mit der Maßgabe, dass die Voraussetzungen nach § 43 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a und b erfüllt sein müssen oder zusätzlich zu den Voraussetzungen nach § 43 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b besondere wissenschaftliche Leistungen in der Forschung nachgewiesen werden. Die Übernahme einer Professur mit Schwerpunkt in der Forschung ist auch vorübergehend möglich.

Die Satzung zur Vergabe der Forschungsprofessuren sowie die Kriterien für die Vergabe von Forschungsprofessuren regeln das hochschulinterne Verfahren.

Eine Professorin schreibt etwas an ein Whiteboard

Aktuelle Forschungsprofessuren

Derzeit sind an unserer Hochschule 14 Professorinnen und Professoren als Forschungsprofessor*in tätig. Sie eröffnen innerhalb der Hochschule neue Forschungsfelder.

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