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Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen

Wenn Sie bereits Kompetenzen und Qualifikationen außerhalb von Hochschulen erworben haben, können Sie einen Antrag auf Anrechnung dieser Kompetenzen auf Ihr Studium stellen.

Drei Studierende im Foyer des Hauptgebäudes

Folgende außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen und Qualifikationen können Sie sich anrechnen lassen:

  • formal erworbene Kompetenzen (z. B. in Berufsausbildungen), nachweisbar durch anerkannte Curricula und Abschluss- und Prüfungszeugnisse,
  • non-formal erworbene Kompetenzen (Fort- und Weiterbildungen, VHS-Kurse etc.), nachweisbar durch Zertifikate und Lehrgangsbeschreibungen oder
  • informell erworbene Kompetenzen (z. B. durch Berufserfahrung, ehrenamtliches Engagement), nachweisbar z. B. durch qualifizierte Arbeitszeugnisse.

Ihre Kompetenzen werden an der Fachhochschule Potsdam angerechnet, sofern die Gleichwertigkeit der Kompetenzen nach Inhalt und Niveau feststellbar ist. Bis zu 50 Prozent eines Studiengangs können dadurch ersetzt werden.

Grundlage für die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen ist § 24 Abs. 5 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes und § 24 Abs. 5 der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen.

Antragstellung

Der Antrag auf Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail beim Prüfungs-Service zu stellen.

Die Anrechnung kann erst nach der Immatrikulation an der Fachhochschule Potsdam stattfinden. Wir empfehlen, den Antrag direkt am Anfang des Studiums zu stellen, denn haben Sie das Prüfungsverfahren in einem Modul bereits begonnen oder eine Prüfung endgültig nicht bestanden, ist eine Anrechnung auf dieses Modul nicht mehr möglich.

Für eine Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen durchlaufen Sie folgende Schritte:

Gibt es Module in Ihrem Studiengang, die einen hohen Deckungsgrad mit bereits von Ihnen erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen aufweisen? Nutzen Sie für einen Abgleich das Modulhandbuch Ihres Studiengangs. Dieses finden Sie auf der jeweiligen Webseite Ihres Studiengangs.

Bitte beachten Sie: Haben Sie das Prüfungsverfahren in einem Modul bereits begonnen oder eine Prüfung endgültig nicht bestanden, ist eine Anrechnung für dieses Modul nicht mehr möglich.

Es empfiehlt sich vor der Antragstellung eine Studienfachberatung in Anspruch zu nehmen. Dort werden Sie bei der Auswahl geeigneter Module und der Antragstellung unterstützt. Wenn Sie bereits wissen, für welche Module Sie den Antrag auf Anrechnung stellen möchten, dann können Sie auch Kontakt mit der/dem Modulverantwortlichen aufnehmen. Die Information finden Sie im Modulhandbuch.

Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Auf Seite 2 tragen Sie ein, welche Kompetenzen Sie bereits erworben haben und welchen Modulen in Ihrem Studiengang diese entsprechen könnten.

Das Antragsformular können Sie über die Startseite MyCampus unter "Informationen der Abteilung Studien- und Prüfungs-Service" herunterladen und an die Funktionsadresse pruefungs-service@fh-potsdam.de senden. 

Fügen Sie dem Antrag stets einen tabellarischen Lebenslauf mit genauen Angaben zu den Stationen Ihrer Aus-, Fort- und Weiterbildungsbiografie sowie ggf. zu beruflichen Tätigkeiten bei. Außerdem fügen Sie bitte Nachweise für die relevanten Bildungs- und Berufsphasen sowie die erworbenen Kenntnisse bei. Nachweise können so individuell sein wie die Bildungswege, z. B.:

  • Abschlusszeugnisse der Berufsausbildung
  • Arbeitszeugnisse
  • Zertifikate von Fort- und Weiterbildungen
  • Curricula und Lehrgangsbeschreibungen
  • Stellenbeschreibungen
  • Arbeitsproben, Konzeptpapiere
  • u. v. m.

Die Beweislast für eine Anrechnung liegt bei den Studierenden. Das heißt, Sie müssen alle erforderlichen Informationen bereitstellen, die für eine zweifelsfreie Prüfung Ihres Antrags benötigt werden. Ansonsten kann die Hochschule die Bearbeitung Ihres Antrags vorzeitig einstellen und die Anrechnung aufgrund mangelnder Informationen verweigern.

Der Antrag wird zunächst beim Prüfungs-Service auf formale Korrektheit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend erfolgt die inhaltliche Bewertung und Entscheidung durch den Prüfungsausschuss des zuständigen Fachbereichs oder durch die Studienkommission des betreffenden Studiengangs. Zusätzlich kann ggf. ein Prüfungsgespräch erfolgen.

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Anrechnungsentscheidung.

Außerhalb des Hochschulwesens erbrachte und auf das Studium angerechnete Leistungen werden im Abschlusszeugnis gekennzeichnet.

Erstberatung & Kontakt

Vereinbaren Sie für eine Erstberatung zur Anerkennung von Studienleistungen einen Termin mit der Zentralen Studienberatung. Für Fragen zur fachlich-inhaltlichen Einschätzung Ihrer Leistungen kontaktieren Sie bitte die Modulverantwortlichen oder die Studienfachberatung Ihres Fachbereichs bzw. Studiengangs.

Als Studien- und Prüfungs-Service informieren wir Sie gern zum Prozess der Antragstellung, zur Bearbeitung von Anträgen, zur Verbuchung von Leistungen sowie zu Fragen rund um den Hochschul- und Studiengangswechsel.

Auskunft zu Antragseinreichung, Bescheiden und Verbuchung von Leistungen

Stellvertretende Leiterin Studien- und Prüfungs-Service
Hauptsachbearbeiterin Prüfungs-Service

Beratung zu Bewerbungsverfahren und Einstufung in höhere Fachsemester