Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen
Wenn Sie bereits Kompetenzen und Qualifikationen außerhalb von Hochschulen erworben haben, können Sie einen Antrag auf Anrechnung dieser Kompetenzen auf Ihr Studium stellen.
Folgende außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen und Qualifikationen können Sie sich anrechnen lassen:
- formal erworbene Kompetenzen (z. B. in Berufsausbildungen), nachweisbar durch anerkannte Curricula und Abschluss- und Prüfungszeugnisse,
- non-formal erworbene Kompetenzen (Fort- und Weiterbildungen, VHS-Kurse etc.), nachweisbar durch Zertifikate und Lehrgangsbeschreibungen oder
- informell erworbene Kompetenzen (z. B. durch Berufserfahrung, ehrenamtliches Engagement), nachweisbar z. B. durch qualifizierte Arbeitszeugnisse.
Ihre Kompetenzen werden an der Fachhochschule Potsdam angerechnet, sofern die Gleichwertigkeit der Kompetenzen nach Inhalt und Niveau feststellbar ist. Bis zu 50 Prozent eines Studiengangs können dadurch ersetzt werden.
Grundlage für die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen ist § 24 Abs. 5 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes und § 24 Abs. 5 der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen.
Antragstellung
Der Antrag auf Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail beim Prüfungs-Service zu stellen.
Die Anrechnung kann erst nach der Immatrikulation an der Fachhochschule Potsdam stattfinden. Wir empfehlen, den Antrag direkt am Anfang des Studiums zu stellen, denn haben Sie das Prüfungsverfahren in einem Modul bereits begonnen oder eine Prüfung endgültig nicht bestanden, ist eine Anrechnung auf dieses Modul nicht mehr möglich.
Für eine Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen durchlaufen Sie folgende Schritte:
Erstberatung & Kontakt
Vereinbaren Sie für eine Erstberatung zur Anerkennung von Studienleistungen einen Termin mit der Zentralen Studienberatung. Für Fragen zur fachlich-inhaltlichen Einschätzung Ihrer Leistungen kontaktieren Sie bitte die Modulverantwortlichen oder die Studienfachberatung Ihres Fachbereichs bzw. Studiengangs.
Als Studien- und Prüfungs-Service informieren wir Sie gern zum Prozess der Antragstellung, zur Bearbeitung von Anträgen, zur Verbuchung von Leistungen sowie zu Fragen rund um den Hochschul- und Studiengangswechsel.