Prüfungen & Abschlussarbeiten
Auf diesen Seiten erhalten Sie Informationen über das Ablegen von Prüfungen und zu erbringende Leistungen, Abschlussarbeiten und die Online-Notenverbuchung. Eine Übersicht über die Prüfungen finden Sie in den Modulordnungen zu Ihrem Studiengang.
Leistungsanerkennung
Anerkennung von Vorleistungen und von Fachsemestern
Zur Anerkennung von Studienleistungen und von Fachsemestern muss ein formloser Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die Informationen zur Anerkennung und Anrechnung von Leistungen.
Anrechnung von Praktikumszeiten
Wenn Sie sich Zeiten für Ihr Praktikum anrechnen lassen wollen, dann wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an die Praktikumsstelle: pb_basa@fh-potsdam.de
Anerkennung von VHS Fremdsprachenkursen
Fremdsprachenkurse, die von der Fachhochschule Potsdam in Kooperation mit der VHS Potsdam angeboten werden, werden als Flexmodule direkt beim Prüfungsservice anerkannt. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeiterin (Heike Labes oder Ines Borchert) mit einem formlosen Antrag, der Name, Studiengang und Matrikelnummer enthält. Geben Sie an, ob die Leistung im Flexmodul als unbenotet oder benotet (aus der Bescheinigung muss eine Benotung ersichtlich sein) verbucht werden soll. Bringen Sie zur Beantragung eine Kopie und das Original der Bescheinigung mit zum Prüfungsamt. (In Coronazeiten reicht die Beantragung per Email mit einem Scan der Bescheinigung.)
Selbstständigkeitserklärung
Auf der letzten Seite einer schriftlichen Prüfungsleistung (Hausarbeit und sonstige schriftliche Ausarbeitungen im Rahmen eines Leistungsnachweises) ist aufgrund des Beschlusses des Prüfungsausschusses des Fachbereichs vom 8.1.2020 folgende Erklärung abzugeben und mit Datum und eigenhändiger Unterschrift zu versehen. Selbstständigkeitserklärung
Es wird darauf hingewiesen, dass der Verstoß gegen die Angaben in der Selbständigkeitserklärung einen Täuschungsversuch im Sinne von § 28 Abs. 1 Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Fachhochschule Potsdam darstellt. Der zuständige Prüfungsausschuss kann gemäß § 28 Abs. 3 in Fällen von wiederholten schweren Verstößen gegen die anerkannten Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung bzw. den endgültigen Verlust des Prüfungsanspruchs im Studiengang feststellen.
Bitte beachten Sie, dass diese Vorlage nicht für Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) gilt, da dafür laut § 20 Abs. 10 Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Fachhochschule Potsdam eine Erklärung mit eidesstattlicher Versicherung vorgeschrieben ist. Die Vorlage dafür finden Sie hier.
Online-Prüfungsverwaltung
Im MyCampus-Hochschulportal können Sie sich zu den Prüfungen an- und abmelden. Es muss sich sowohl zur Verbuchung von Noten als auch der aktiven Teilnahme angemeldet werden. Änderungen des Prüfungsstatus sind bis zu drei Werktage vor dem jeweiligen Termin möglich. In MyCampus finden Sie auch Ihre Prüfungsergebnisse.
Bei technischen Anfragen zum QIS-System oder bei gesperrter TAN-Liste wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und des Studiengangs an mycampus-service@fh-potsdam.de. Bei inhaltlichen Fragen zur Anmeldung oder Prüfungsordnung wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Namens, Matrikelnummer und Studiengangs an madeleine.neidel@fh-potsdam.de. Bei falschen oder verpassten Prüfungen wenden Sie sich bitte an den Prüfungsservice.
Die Prüfungsordnungen aller Studiengänge des Fachbereichs sind in dem Moodle-Ordner "Prüfungsverwaltung und Zentrales" zu finden.
Abschlussarbeiten
Abschlussarbeit beantragen
Der Antrag ist mit einem Themenvorschlag, den Vorschlägen sowie Unterschriften der 1. und 2. Gutachter*innen im Original an das Prüfungsamt zu senden.
Der Antrag ist mit einem Themenvorschlag, den Vorschlägen sowie Unterschriften der 1. und 2. Gutachter*innen mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Bearbeitungszeit im Original an das Prüfungsamt zu senden.
Das Formular finden Sie auf der MyCampus-Startseite für Studierende unter "Informationen der Abteilung Studien- und Prüfungs-Service".
Eidesstattliche Erklärung zu Abschlussarbeiten
Auf der letzten Seite der Abschlussarbeit ist auf der Grundlage von § 20 Abs. 10 Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Fachhochschule Potsdam folgende Erklärung abzugeben und mit Datum und eigenhändiger Unterschrift zu versehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Verstoß gegen die Angaben in der eidesstattliche Versicherung nicht nur einen Täuschungsversuch im Sinne von § 28 Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Fachhochschule Potsdam darstellt, sondern zugleich eine falsche Versicherung an Eides Statt gemäß § 156 Strafgesetzbuch: Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Downloads
- Leitfaden Wissenschaftliches Arbeiten (BABEK) (PDF, 1.52 MB)Ein Leitfaden zum Thema wissenschaftliches Arbeiten im Studiengang Bildung und Erziehung in der Kindheit (B. A.)
- Leitfaden wissenschaftliches Schreiben (Soziale Arbeit) (PDF, 217.46 KB)Ein Leitfaden zum Thema wissenschaftliches Arbeiten im Studiengang Soziale Arbeit (B. A.)
Kontakt
Für die Abwicklung von Studienleistungen ist der zentrale Prüfungs-Service zuständig. Dieser arbeitet mit dem Prüfungsausschuss des Fachbereichs zusammen.
Studien- und Prüfungs-Service
Studien-Info-Service
studien-info-service@fh-potsdam.de
bewerbungs-service@fh-potsdam.de
campuskarte@fh-potsdam.de
Studien-Service
studien-service@fh-potsdam.de
Prüfungs-Service
pruefungs-service@fh-potsdam.de