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Weiterentwicklung von Studium und Lehre

Regelmäßige Reformen der Studiengänge sind ein Zeichen für eine etablierte Qualitätskultur. Die Zentrale Einrichtung Studium und Lehre berät und begleitet die Fachbereiche bei der Planung und Umsetzung der organisatorischen und curricularen Weiterentwicklungen von Studium und Lehre.

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Aufgaben

Die Zentrale Einrichtung Studium und Lehre berät und unterstützt die Fachbereiche bei:

  • der Weiterentwicklung bestehender Studiengänge,
  • der Programmakkreditierung,
  • der Einrichtung neuer Studiengänge,
  • der Aufhebung bestehender Studiengänge,
  • der Weiterentwicklung hochschulübergreifender Lehre insbesondere im Rahmen desModulhandbuchs FLEX - Freier Wahlbereich.

Weiterentwicklung bestehender Studienangebote

Das bestehende Studienangebot wird im Zuge des Qualitätsmanagementsystems der FH Potsdam regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt. Es wird zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Änderungen unterschieden. Nicht wesentliche Änderungen können durch eine Änderung der bestehenden Studiengangsdokumente realisiert werden.

Bei wesentlichen Änderungen werden zumeist neue Studiengangsdokumente erstellt. Ferner ist eine Anzeige beim MWFK und beim Akkreditierungsrat notwendig. Weiterführende Informationen zu wesentlichen Änderungen finden Sie hier.

Die Zentrale Einrichtung Studium und Lehre unterstützt die Fachbereiche bei der Änderung und Erstellung der Studiengangsdokumente.

Die Änderungssatzung enthält jede Veränderung oder Ergänzung des bestehenden Inhalts einer Satzung bzw. Ordnung. Die Änderungssatzung besteht aus einer Überschrift, einer Eingangsformel, den Änderungen am Regelungsgegenstand, Angaben zum In-Kraft-Treten, ggf. Übergangsbestimmungen und ggf. Anlagen.

Die Lesefassung ist ein nichtamtliches Dokument ohne Rechtsverbindlichkeit. Sie dient lediglich der Übersichtlichkeit und als Service für die Leser*innen. Bei der Lesefassung werden in den Ausgangstext alle in der Änderungssatzung festgelegten Änderungen eingefügt. Die Änderungen sind nicht als solche gekennzeichnet.

Programmakkreditierung

Ziel der Akkreditierung ist es, die Qualität in Lehre und Studium durch die Feststellung von Mindeststandards zu sichern. Im Kern geschieht dies durch Qualitätsbeurteilungen externer Gutachter*innen. Akkreditierungsverfahren ermöglichen Studierenden, Berufspraxis und Hochschulen eine verlässliche Orientierung über Bachelor- und Master-Studiengänge. Die FH Potsdam folgt dem Modell der Programmakkreditierung, bei der jeder Studiengang eigenständig begutachtet wird.

Die Zentrale Einrichtung Studium und Lehre koordiniert die Akkreditierungsverfahren und unterstützt die Fachbereiche bei allen erforderlichen Schritten.

Im Land Brandenburg sind die Verordnung zur Regelung der Studienakkreditierung (Studienakkreditierungsverordnung - StudAkkV) in der jeweils geltenden Fassung sowie die Begründung zur Musterrechtsverordnung als Auslegung der StudAkkV einschlägig.

Neu eingerichtete Studiengänge werden erstakkreditiert. Die Erstakkreditierung muss spätestens erfolgen, bis die erste Kohorte den Studiengang in der Regelstudienzeit abgeschlossen hat. Bestehende Studiengänge werden reakkreditiert. Die Erst- und Reakkreditierung gelten jeweils für 8 Jahre.

Circa 3 Jahre vor Ablauf der Akkreditierungsfrist beginnt an der FH Potsdam der Akkreditierungsprozess. Studiengänge, die eine hohe fachliche Nähe aufweisen, werden zu Bündeln zusammengefasst und gemeinsam akkreditiert.

Auf der Grundlage der Evaluationen und der Empfehlungen der Gutachter*innen der vorangegangenen Akkreditierung werden alle Aspekte der Studiengänge betrachtet und Bedarfe sowie Potentiale identifiziert. Die Weiterentwicklungen werden mit Hilfe der Studiengangsdokumente fixiert, wobei die Studien- und Prüfungsordnungen sowie das Modulhandbuch neu gefasst und die anderen Dokumente geändert oder ebenfalls neu gefasst werden.

Wenn die angepassten Studiengangsdokumente weitestgehend fertiggestellt sind, beginnt die Arbeit am zweibändigen Selbstevaluationsbericht. Der erste Band enthält eine Beschreibung des Studiengangs bzw. der Studiengänge des Bündels. Der Aufbau orientiert sich an der StudAkkV. Der zweite Band enthält alle Anlagen, die die Beschreibung des ersten Bandes stützen. Dazu gehören u. a. Studiengangsdokumente, Diploma Supplements, Übersichten zu Personal- und Sachausstattung, Evaluationsergebnisse, Studierendenstatistik und hochschulweit geltende Ordnungen/Satzungen/Leitbilder.

Einrichtung neuer Studiengänge

Impulse aus dem Fach und dem Hochschulumfeld (Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kooperationen) können zur Entwicklung und Einführung neuer Studienangebote beitragen.

Die Zentrale Einrichtung Studium und Lehre unterstützt die Fachbereiche bei der Erstellung der Studiengangsdokumente und koordiniert die Akkreditierungsverfahren.

Circa 3 Jahre vor Aufnahme des Studienbetriebs beginnt an der FH Potsdam der Einrichtungsprozess. Zunächst wird im Fachbereich ein Konzeptpapier mit den wesentlichen Informationen zu Profil und Struktur des geplanten Studiengangs (u. a. Qualifikationsprofil, Zielgruppe, Inhalte, fachlicher Kontext, Art des Studiengangs, Curriculum, Prüfungskonzept, Kohortengröße) und eine Analyse der deutschen Hochschullandschaft im entsprechenden Bereich erarbeitet. Nach positivem Votum des Fachbereichs und der Hochschulleitung werden die Studiengangsdokumente ausgearbeitet. Nach erfolgreichem Gremiengang und einer Zustimmung durch das MWFK erfolgt die Einrichtung. Die Erstakkreditierung muss spätestens erfolgen, bis die erste Kohorte den Studiengang in der Regelstudienzeit abgeschlossen hat.

Bei Studiengängen, deren Einrichtung im Rahmen von Hochschulverträgen oder Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen der Hochschule und dem für die Hochschulen zuständigen Mitglied der Landesregierung vereinbart wurde, beginnt an der FH Potsdam der verkürzte Einrichtungsprozess circa 2 Jahre vor Aufnahme des Studienbetriebs. Das Konzeptpapier entfällt, sodass direkt mit der Erstellung der Studiengangsdokumente begonnen wird. Nach erfolgreichem Gremiengang und einer Zustimmung durch das MWFK erfolgt die Einrichtung. Die Erstakkreditierung muss spätestens erfolgen, bis die erste Kohorte den Studiengang in der Regelstudienzeit abgeschlossen hat.

Aufhebung bestehender Studiengänge

Mitunter müssen die Fachbereiche auf veränderte Rahmenbedingungen (z.B. personelle Ressourcen, geringe Auslastung, Beendigung einer Kooperation) reagieren und das Studienprogramm ganz einstellen.

Die Aufhebung eines Studienganges führt dazu, dass keine neuen Studierenden in den betreffenden Studiengang zum ersten oder höheren Fachsemester immatrikuliert werden. Ferner wird das Angebot an Lehrveranstaltungen und Prüfungen für diesen Studiengang nur noch für eine kurze Zeit aufrechterhalten.

Die Zentrale Einrichtung Studium und Lehre unterstützt die Fachbereiche bei der Erstellung der Aufhebungsdokumente.

Studiengangsdokumente

Zu den amtlichen Studiengangsdokumenten eines Studiengangs gehören immer die Studien- und Prüfungsordnung sowie das Modulhandbuch. Hinzukommen können eine Auswahlsatzung oder eine Eignungsprüfungssatzung und eine Praktikumsordnung. Alle Studiengangsdokumente werden in den Amtlichen Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam veröffentlicht.

Die Zentrale Einrichtung Studium und Lehre unterstützt die Fachbereiche bei der Erstellung der Studiengangsdokumente.

Die Allgemeinen Satzungen und Rahmenvorschriften der FH Potsdam enthalten Regelungen, die für alle Studiengänge übergreifend gelten. Diese werden in den Amtlichen Bekanntmachung der Fachhochschule Potsdam veröffentlicht. Für die Erstellung von Studiengangsdokumenten sind folgende Rahmenvorschriften in der jeweils geltenden Fassung einschlägig:

  • Grundordnung der Fachhochschule Potsdam
  • Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Fachhochschule Potsdam
  • Rahmenordnung für Zugang und Zulassung der Fachhochschule Potsdam
  • Rahmenordnung zur Feststellung der künstlerischen Eignung für die künstlerischen Bachelorstudiengänge der Fachhochschule Potsdam

In der Studien- und Prüfungsordnung werden Inhalt und Organisation des jeweiligen Studiengangs einschließlich berufspraktischer Studienanteile und der Abschlussarbeit geregelt. Auch Zugangsvoraussetzungen, Studienform und Regelstudienzeit sowie die Form der Studien- und Prüfungsleistungen ergeben sich aus den fachspezifischen Ordnungen. Dort sind insbesondere Regelungen zu den Prüfungsmodalitäten wie den Prüfungsfristen, der Anzahl und Form der abzulegenden Prüfungen und deren Anforderungen (Leistungserfassungsprozess) aufgeführt. Ein exemplarischer Studienverlaufsplan zeigt den Aufbau des Studiums während der Regelstudienzeit.

Das Modulhandbuch enthält alle Module, die in dem jeweiligen Studiengang zu belegen sind. Dieses bietet detaillierte Informationen zu den Inhalten, den Qualifikationszielen, den zugehörigen Lehrveranstaltungen sowie den geforderten Studien- und Prüfungsleistungen der einzelnen Module.

In der Auswahlsatzung sind die Auswahlkriterien und das Verfahren zur Auswahl von Bewerber*innen für den jeweiligen Studiengang geregelt. Neben der Hochschulzugangsberechtigung können weitere Kriterien wie Auslandsaufenthalte, Berufserfahrungen oder Praktika festgelegt werden. Die Auswahlkriterien unterscheiden sich je nach Studiengang.

Die Eignungsprüfung dient an der FH Potsdam der Feststellung der künstlerischen Eignung für den jeweiligen Studiengang. In der Eignungsprüfungssatzung werden die Feststellungskriterien und das Verfahren zur Eignungsfeststellung geregelt. Die Feststellungskriterien unterscheiden sich je nach Studiengang.

Sind in einem Studiengang verpflichtende berufspraktische Studienanteile vorgesehen, so sind die jeweiligen Rahmenbedingungen (insbesondere Inhalt, Dauer, geeignete Praxisstätten sowie geforderte Studien- und Prüfungsleistungen) zu regeln. Dies kann in der Studien- und Prüfungsordnung oder in einer separaten Praktikumsordnung geschehen.

Kontakt

Zentrale Einrichtung Studium und Lehre

Raum 3.08a

Evaluation
umfragen@fh-potsdam.de
Digitale Lehre
digitale-lehre@fh-potsdam.de

Leiterin Zentrale Einrichtung Studium und Lehre
Mitarbeiterin im Arbeitsbereich Qualitätsmanagement Studium und Lehre
Zentrale Einrichtung Studium und Lehre