Förderung nach dem "Bundesausbildungsförderungsgesetz" (BAföG)
Mit der Förderung nach dem "Bundesausbildungsförderungsgesetz" (BAföG) stellt der Staat finanzielle Mittel für ein Studium zur Verfügung, wenn weder Studierende selbst, noch Eltern oder Ehepartner*in/Partner*in eingetragener Lebenspartnerschaft für die Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten aufkommen können.
BAföG-Zahlungen werden grundsätzlich zu 50 Prozent als Zuschuss und zu 50 Prozent als unverzinsliches Darlehen gewährt. Der mögliche Höchstbetrag beträgt 861 EUR im Monat. Die Rückzahlung erfolgt an das Bundesverwaltungsamt Köln ca. 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des zuerst begonnen Studiums. Es müssen maximal 10000 EUR zurückgezahlt werden. Die Höhe der Raten liegt bei 130 EUR pro Monat, die Rückzahlung ist einkommensabhängig.
Auch ein Auslandsaufenthalt kann über BAföG gefördert werden. In speziellen Situationen wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt, Sie könnten elternunabhängige Förderung erhalten. Außerdem können Sie Zuschüsse und Darlehen zur Überbrückung kurzfristiger Engpässe beantragen, z. B. bei Studienabschluss.
Information und Beratung erhalten Sie beim BAföG-Amt des Studentenwerks Potsdam. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Förderung.
Der BAföG-Rechner hilft Ihnen vorab bei der Berechnung Ihres eventuellen Anspruchs, liefert jedoch nicht immer zuverlässige Ergebnisse.