Lehren im Ausland mit Erasmus+
Werden Sie Teil der europäischen Wissensgemeinschaft! Die FHP fördert Sie über das europäische Programm Erasmus+ mit einem Mobilitätszuschuss für kurzzeitige Lehrendenmobilität zu Unterrichtszwecken an europäischen Partnerhochschulen.
Alle Infos auf einen Blick
Worum geht's?
Machen Sie eine internationale Lehrerfahrung und vermitteln Sie als Gastlehrende*r an einer Partnerhochschule der FHP Ihr Fachwissen. Bekommen Sie Einblick in neue Lehrformen. Tauschen Sie Lehrinhalte und -methoden aus. Bauen Sie Ihr Netzwerk aus und fördern Sie den Austausch zwischen der Partnerhochschule und der FH Potsdam.
Wer kann teilnehmen?
- Dozent*innen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
- Dozent*innen ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- emeritierte Professor*innen und pensionierte Lehrende
- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- Promovierende mit vertraglichem Verhältnis an der FH Potsdam
Was wird gefördert?
Gefördert werden Dienstreisen für Lehrveranstaltungen an der Partnerhochschule mit mindestens acht Stunden Lehre pro Woche. Bei Aufenthalten von mehr als 5 Tagen erhöht sich die Zahl der Lehrstunden um jeweils 8 Stunden pro 5 Tage. Lehrveranstaltungen können in verschiedenen Formen stattfinden: als Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktorand*innen, etc.
Wohin gehen?
Die Partnerhochschulen der FH Potsdam verfügen über bewährte Netzwerke und umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Austauschs. Nehmen Sie direkt Kontakt mit den Partnerhochschulen auf. Sie können auch in der Datenbank Erasmus+ Teaching Mobility Platform suchen.
Wie lange ins Ausland?
Die Dauer der Förderung beträgt zwischen 2 Tagen und 2 Monaten (jeweils ohne Reisezeiten). Aus Gründen der zur Verfügung stehenden Mittel kann nicht immer die komplette Aufenthaltsdauer finanziert werden.
Finanzielle Förderung
Sie erhalten vor dem Beginn des Auslandsaufenthaltes eine Fahrkostenpauschale und eine länderabhängige Tagespauschale.
Hinweise für den Aufenthalt
Den Flug und die Unterkunft müssen Sie selbst buchen.
Eine Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten nach dem Aufenthalt anhand von Belegen ist nicht nötig, da Sie Pauschalen erhalten.
Ggf. können Sie bei der Einkommenssteuererklärung die überschüssige Mobilitätsförderung als Einkommen angeben, oder zusätzliche Kosten deklarieren. Sammeln Sie also trotzdem Rechnungen, Tickets o. ä.
Schließen Sie Zusatzversicherungen für das Ausland ab. Im Rahmen der bestätigten Dienstreise mit Erasmus-Förderung greift die gesetzliche Unfallversicherung für hauptberuflich beschäftigte Mitarbeiter*innen der FH Potsdam auch im Ausland. Ansonsten ist die Erasmus+ Förderung mit keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Wir raten zu einer Auslandskrankenversicherung, einer Abdeckung durch eine Haftpflichtversicherung auch im Ausland und ggf. zu einer Reiseversicherung und/oder Lebensversicherung.
Antrag stellen
Vor dem Aufenthalt
Schicken Sie möglichst 6 Wochen vor Aufenthaltsbeginn den Antrag an das International Office (international.office@fh-potsdam.de) mit den folgenden Unterlagen:
- Interner Antrag
- Mobility Agreement
- Dienstreiseantrag: Als Zweck geben Sie an: "Erasmus+ Personalmobilität, Budgetverantwortung International Office" und bei "4: Voraussichtliche Kosten & Erstattung" wählen Sie "Keine (nur Versicherungsschutz)" – Das International Office unterschreibt als Budgetverantwortliche.
Nach dem Auslandsaufenthalt
- EU Survey Umfrage ausfüllen (online)
- Confirmation of Stay durch die aufnehmende Einrichtung unterschreiben lassen
Das International Office ist berechtigt, die Erasmus-Förderung teilweise oder ganz zurückzufordern, wenn sie die nötigen einzureichenden Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig bereitstellen!
Kontakt
Datenschutz
Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung des International Office.