Nebenhörerschaft
Wenn Sie ergänzende Module oder Lehrveranstaltungen an der FH Potsdam in dem von Ihnen studierten Studiengang absolvieren bzw. belegen möchten, können Sie an der FH Potsdam eine Nebenhörerschaft beantragen, wenn die Plätze nicht bereits durch eingeschriebene Studierende in Anspruch genommen werden. Eine Hochschulzugangsberechtigung und die Zulassungsvoraussetzungen müssen hierfür nachgewiesen werden.
Informationen zur Nebenhörerschaft
Nebenhörer*innen werden nicht immatrikuliert, erhalten keinen Studierendenausweis und auch kein Semesterticket.
Bitte beachten Sie, dass nicht in jedem Studiengang eine Nebenhörerschaft garantiert werden kann. Dies trifft inbesondere auf sehr stark nachgefragte Studiengänge zu, damit die Studierenden der FH Potsdam bei der Inanspruchnahme des Lehrangebots nicht beeinträchtigt werden. Für die Nebenhörerschaft ist die nach der Studien- und Prüfungsordnung erforderliche Qualifikation für die Belegung der Lehrveranstaltungen nachzuweisen.
Im Rahmen der Nebenhörerschaft können Leistungsnachweise in den Lehrveranstaltungen erworben und Prüfungen abgelegt werden. Ein Rechtsanspruch auf das Ablegen von Prüfungen besteht nicht.
Die Nebenhörerschaft kann bis zum Semesterbeginn (siehe Antrag) im Bereich Studien-Service für ein Semester beantragt werden. Eine Verlängerung der Nebenhörerschaft ist erneut zu beantragen.
Downloads
- Antrag auf Nebenhörerschaft (PDF, 273.28 KB)Antrag auf Nebenhörerschaft