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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland

Girlande mit internationalen Flaggen

Sie möchten ein oder mehrere Semester an einer Hochschule im Ausland studieren? Auch diese Leistungen können Sie sich nach Ihrer Rückkehr auf Antrag an der Fachhochschule Potsdam anerkennen lassen.

Schritte zur Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland

Um die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Anschluss in Ihre Leistungsübersicht an der Fachhochschule Potsdam zu übertragen, beachten Sie bitte folgende Schritte:

Schließen Sie vor Beginn Ihrer Auslandsmobilität mit den zuständigen Personen für Auslandsaufenthalte in Ihrem Studiengang eine Lernvereinbarung ab, in der Sie die gewählten Module und ECTS-Leistungspunkte an der Gasthochschule festhalten.

Für unsere Austauschprogramme gibt es bereits Vorlagen: das Online-Learning-Agreement für Erasmus+ (abrufbar nach der Registrierung im Programm über die Datenbank Mobility Online) und das Study Agreement für den bilateralen Austausch. Für individuell organisierte Aufenthalte (sog. Free Mover) empfehlen wir ebenfalls ein Learning Agreement abzuschließen. Sie können dazu die Vorlage des Study Agreements nutzen.

Zu Beginn des Auslandsaufenthaltes stellen Sie zunächst sicher, ob die von Ihnen gewählten Veranstaltungen an der Gasthochschule stattfinden. Sollten Sie etwas nicht wie geplant belegen können, sprechen Sie Änderungen der Lernvereinbarung umgehend mit der Studienfachberatung ab. Nutzen Sie die Learning und Study Agreements, um die Änderungen schriftlich festzuhalten ("Changes to the Original Learning Agreement").

Von der Gasthochschule erhalten Sie am Ende Ihres Aufenthaltes oder nach Ihrer Rückkehr eine Leistungsübersicht, das Transcript of Records. Darin werden die im Ausland erbrachten Leistungen und Noten aufgelistet. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich unbedingt die an der Gasthochschule üblichen Nachweise über die von Ihnen absolvierten Module/Veranstaltungen ausstellen.

Nach Ihrer Rückkehr stellen Sie den Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und fügen alle Nachweise (Lernvereinbarung, Transcript of Records, ggf. Stundenpläne, Kursbeschreibungen, Modulübersichten der Partnerhochschule) bei.

Das Antragsformular können Sie auf der Startseite von MyCampus unter "Informationen der Abteilung Studien- und Prüfungs-Service" herunterladen.

Der Antrag wird zunächst beim Prüfungs-Service auf formale Korrektheit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend erfolgt die inhaltliche Bewertung und Entscheidung durch den Prüfungsausschuss des zuständigen Fachbereichs oder durch die Studienkommission des betreffenden Studiengangs.

Die Notenumrechnung erfolgt durch den Prüfungsausschuss Ihres Fachbereichs/Studiengangs und auf Basis der modifizierten bayerischen Formel.

Die Noten anerkannter Studien- und Prüfungsleistungen werden bei vergleichbaren Notensystemen übernommen und in die Berechnung der Modul- und Gesamtnoten einbezogen.

Bei nicht vergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk "bestanden" in die Leistungsübersicht aufgenommen und die Leistung bei der Berechnung der Modul- und Gesamtnote nicht berücksichtigt.

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Anerkennungsentscheidung.

Im Ausland erbrachte und anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen werden im Abschlusszeugnis gekennzeichnet.

Kontakt

Die Antragsstellung erfolgt beim Prüfungs-Service.

Beratung zur Antragseinreichung, Bescheidung und Verbuchung

Stellvertretende Leiterin Studien- und Prüfungs-Service
Hauptsachbearbeiterin Prüfungs-Service

Beratung zu Auslandsaufenthalten während des Studiums