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Labor für Bauinformatik

Pc's im PC-Pool
© Oliver Schneider

Im Grundstudium lernen die Studenten einen praxisorientierten Umgang mit Standardprogrammen. Im Hauptstudium wird unter der Anleitung der jeweiligen Fachdozenten gezeigt, wie Branchenprogramme aus dem Konstruktiven Ingenieurbau sowie dem Wasser- und Verkehrswesen effizient zur Lösung von Bauingenieuraufgaben eingesetzt werden.

Nutzung

Das Labor für Labor für Bauinformatik wird hauptsächlich für Lehrzwecke genutzt. Im Grundstudium lernen die Studierenden einen praxisorientierten Umgang mit Standardprogrammen sowie die Handhabung eines CAD-Systems. Im Haupstudium wird unter der Anleitung von Fachdozent*innen gezeigt, wie Branchenprogramme aus dem Konstruktiven Ingenieurbau, dem Baumanagement sowie dem Wasser- und Verkehrswesen effizient zur Lösung von Bauingenieuraufgaben eingesetzt werden. Wesentlicher Teil der Ausbildung ist die Erarbeitung der Theoretischen Grundlagen der Programme.

Außerhalb der Lehrveranstaltungen stehen die Geräte den Studierenden zur Bearbeitung von Übungen, Projekten und Diplomarbeiten zur Verfügung.In diesem Zusammenhang nehmen Recherchen im Internet einen immer breiteren Raum ein. Das Labor ist im Regelbetrieb für Studierende zwischen 07:00 und 23:00 Uhr geöffnet, auch außerhalb dieser Zeiten ist eine Sondernutzung möglich. Die Systembetreuung sowie Benutzerberatung erfolgt durch die für den PC-Pool zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter.

Ausstattung

Das Labor für Bauinformatik besteht aus zwei PC-Pools mit insgesamt 37 Arbeitsplätzen. Alle Komponenten sind über ein Novell®-Netz mit dem Labor-Server verbunden und verfügen über einen Internet-Zugang.

Zur Softwareausstattung gehören sowohl Windows-Standardprogramme als auch Branchenprogramme des Bauwesens. U. a. stehen zur Verfügung:
 

Grundlagen:

Microsoft Office, LibreOffice, Acrobat, Mozilla Firefox

Baumanagement:

Allright, Microsoft-Projekt, OpenProject, Sirados-Datenbank

Baustatik /
Konstruktiver Ingenieurbau:

RuckZuck (Mursoft), Dlubal (RSTAB, RFEM), Friedrich & Lochner (frilo), mb (Baustatik, microFe), D.I.E., rib ribtec (TRIMAS, PONTI), STAB2D (Uni Hannover), Bautext (vcmaster)

CAD:

Allplan (Nemtschek), Allplus, AutoCAD, Vestra

Verkehrswesen:

Visum, Vissig, Verbund

Wasserwesen

Mischwasserentlastung, Kanalnetzberechnung, GIPS

Nutzungshinweise

Kostenerstattungsordnung für Ausgabegeräte im PC-  und CAD-Pool, Diplomandenraum und Masterstudio des FB Bauingenieurwesen

Die neue hochwertige Drucktechnik macht eine Erstattung der laufenden Verbrauchskosten (Toner und Papier) leider unumgänglich. Folgende Gebühren gelten nur für Studierende im Rahmen ihres Studiums an der FHP. Drucken und Plotten privater Dateien sind nicht zulässig. Die Preise sind auf die Kosten für das Verbrauchsmaterial reduziert.

Druckkosten pro Blatt

 

DIN A4

DIN A4 duplex

DIN A3

DIN A3 duplex

Laserjet M806
(schwarzweiß)

0,02 €

0,04 €

0,05 €

0,08 €

ColorLaserjet M750
ColorLaserjet 5050

0,07 €

0,12 €

0,14 €

0,24 €

Das Druckkostenprogramm zählt die Blattseiten; bei Verkleinerung von 2 Seiten auf 1 Blatt fallen somit (sw A4) 0,02 € an, bei 4 Seiten auf 1 Blatt Duplex 0,03 €.

Plotten

  schwarzweiß pro m² farbig pro m²
HP Designjet T1300 4,00 € 4,00 €

Jede*r Student*in erhält ein Druckkonto, das er im Dekanat (Raum 2.18) in (minimal) 20,00 € Schritten auffüllen kann. Ohne Guthaben auf dem Druckkonto ist Drucken und Plotten nicht möglich. Es wird daher dringend empfohlen, einen höheren Betrag einzuzahlen (der ggf. als Guthaben bis zum Ende des Studiums stehen bleibt). Die Kosten werden beim Drucken und Plotten durch ein Programm vom Druckkonto des Benutzers bzw. der Benutzerin abgebucht. Fehldrucke und -plots gehen zu Lasten der Benutzer. Restguthaben werden nur bei Exmatrikulation oder am Ende des Studiums ausgezahlt.

Der Kontostand kann über das Programm “Papercut“ abgefragt werden. Die Kostenregelung tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.

Geltungsbereich

Diese Ordnung gilt für die Benutzung des Labors für Bauinformatik (DV-Pool) im Fachbereich Bauingenieurwesen der Fachhochschule Potsdam in den Räumen 1/3.01, 1/3.11 und dem Diplomandenraum 3/1.15.
Zusätzlich gilt die Benutzerordnung der Fachhochschule Potsdam.

Benutzer*innen-Kreis

  • Die Studierenden und Beschäftigten der Fachhochschule Potsdam, Fachbereich Bauingenieurwesen, können den Pool zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Lehre und Forschung nutzen.
  • Andere Personen können den Pool ebenfalls nutzen, sofern hierdurch die Belange der in Absatz 2.1 genannten Benutzer*innen nicht beeinträchtigt werden.
  • Die Nutzung des Diplomandenraumes ist für Diplomanden nur auf Antrag möglich.

Zugang zum DV-Pool

  • Jede*r Teilnehmer*in aus dem in 2. genannten Benutzer*innen-Kreis, der*die den Pool außerhalb der Lehrveranstaltungen nutzen möchte, muß sich vom Systembetreuer (Herrn Bauersfeld) als Benutzer*in im Netz einrichten lassen.
  • Voraussetzung für die Einrichtung als Benutzer*in sind Grundkenntnisse im Umgang mit dem Computer und dem jeweils installierten Betriebssystem.
  • Jede*r Benutzer*in erhält eine individuelle Kennung und ein Passwort.
    Die Benutzer*innen-Kennung und das Passwort dienen der Zugangskontrolle und nicht der Sicherung der Benutzer*innen-Daten.
  • Für den*die Benutzer*in wird auf dem Server ein Laufwerk eingerichtet, auf dem er*sie Daten speichern kann.
    Die Laufwerksbezeichnung ist H:.
  • Jede*r Studierende, der*die als Benutzer*in eingerichtet ist, kann eine Magnetkarte für den Zugang zum Pool erhalten, wenn er*sie 20,- € Pfandgeld im Dekanat bei Frau Wuttig hinterlegt.
  • Wird einer der o.g. Räume für geschlossene Lehrveranstaltungen genutzt, so haben während dieser Zeit nur Teilnehmer*innen dieser Lehrveranstaltung Zutritt zu dem Raum.
    Davon abweichende Regelungen sind mit der jeweiligen Dozentin bzw. dem jeweiligen Dozenten abzusprechen.

Pflichten der Benutzer*innen

  • Das Kopieren, Lagern und Übertragen von "fachfremden Daten" ist verboten. Zu fachfremden Daten gehören zum Beispiel pornografische Abbildungen und Texte sowie Spiele. Solche Daten können ohne Vorwarnung von den persönlichen Laufwerken entfernt werden. Die Fachhochschule ist deshalb berechtigt, Einblick in die Daten des Benutzers zu nehmen.
  • Benutzer*innen ist es untersagt, ohne Einwilligung des Systembetreuers andere als die zur Verfügung gestellte Software zu installieren. Außerdem sind die Lizenzbedingungen der jeweiligen Programme zu beachten.
  • Benutzer*innen ist es untersagt, mit der Magnetkarte Dritten Zugang zum Pool zu verschaffen, Dritten die Benutzer*innen-Kennung zur Verfügung zu stellen bzw. unter fremder Benutzer*innen-Kennung in dem Pool zu arbeiten. Ebenso ist es nicht erlaubt, einen Zugang von außen auf die Computer zu ermöglichen.
  • Ein Account der länger als 6 Monate nicht genutzt wurde, wird gelöscht.
  • Bitte gehen Sie mit den vorhandenen Ressourcen verantwortungsvoll um. Das heißt:
    löschen Sie nicht benötigte Dateien vom Laufwerk H:,
    drucken Sie nur wirklich notwendige Inhalte aus,
    drucken Sie bei Probedrucken mehrere Seiten auf ein Blatt.
  • Bitte überprüfen Sie jeden mitgebrachten Datenträger auf Viren! Betrachten Sie jeden Datenträger, auf dem Sie Daten gespeichert haben, vorerst als mit Viren befallen.
  • Bitte behandeln Sie die Geräte pfleglich und unterlassen Sie bitte im Computerlabor das Essen und Trinken. Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt. Vermeiden Sie Lärm in den betreffenden Räumen.
  • Sollten Sie einen Defekt an einem Gerät feststellen, ist der Systembetreuer zu benachrichtigen.
  • Benutzer*innen sind für die Sicherung erstellter Daten auf externen Datenträgern selbst verantwortlich.
  • Der Systembetreiber (Fachbereich Bauingenieurwesen) behält sich vor, von den Benutzer*innen Kostenbeiträge für das Verbrauchsmaterial zu verlangen. Die aktuellen Kostensätze werden im Pool ausgehängt.

Haftung des Systembetreibers

  • Der Systembetreiber übernimmt keine Garantie dafür, daß die Systemfunktionen den speziellen Anforderungen des Benutzers oder der Benutzerin entsprechen oder das System fehlerfrei und ohne Unterbrechung läuft.
  • Der Systembetreiber haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dem Benutzer oder der Benutzerin aus der Inanspruchnahme der Einrichtung entstehen.

Folgen einer mißbräuchlichen oder gesetzeswidrigen Nutzung

  • Bei Beschädigung von Geräten bzw. anderen materiellen Schäden behält sich der Systembetreiber vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und die Zugangsberechtigung zum Pool zu entziehen.
  • Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen diese Benutzungsrdnung kann der Systembetreiber die Zugangsberechtigung zum Pool entziehen oder einschränken. Dabei ist unerheblich, ob der Verstoß materiellen Schaden zur Folge hat oder nicht.

 

Kontakt

Prof. Dr.-Ing. Petra Wenisch
Professorin für Mathematik und Bauinformatik
Studienfachberaterin Bauingenieurwesen (Diplom)
EDV-Mitarbeiter
Systembetreuer
Webredakteur des Fachbereichs