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Studienfinanzierung – Studieren mit Plan

Studierende im Sommer auf dem Campus
© Yana Stoeva

Ein Studium lohnt sich: Es verschafft Zugang zu Wissen und eröffnet berufliche Perspektiven. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie eine gesicherte Finanzierung des Traumstudiums gelingt.

Themen im Überblick

Beratungsangebote

Sie haben konkrete Fragen zur Studienfinanzierung? Wir haben eine Auswahl an Beratungsangeboten für ein Studium in Potsdam für Sie zusammengestellt.

Beratungsangebote in Potsdam

Spar- & Finanzierungstipps

Erfahren Sie in unseren Spar- und Finanzierungstipps, welche Möglichkeiten es gibt, das Studium zu finanzieren.

Tipps für den Studierenden-Geldbeutel

Besondere Lebenssituationen

Studieren Sie mit Kind, planen einen Auslandsaufenthalt oder suchen günstigen Wohnraum? Hier finden Sie weiterführende Informationen und nützliche Links.

Studieren in besonderen Lebenssituationen

Studienfinanzierung aktuell

Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich über Neuigkeiten und Termine rund um das Thema Studienfinanzierung.

Aktuelles

Beratungsangebote in Potsdam

Wenn Sie einen konkreten Beratungsbedarf haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Wir vermitteln gerne weiter.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen auf diesen Seiten ausführliche Informationen zur Finanzierung eines Studiums in Potsdam. Hauptansprechpersonen für Fragen der Studienfinanzierung in Potsdam sind:

AStA der FH Potsdam

Studierende der FH Potsdam mit Beratungsbedarf können sich beim AStA der FH Potsdam melden. Der AStA bietet als studentische Vertretung Beratungen und die Möglichkeit zur Beantragung von Projektförderungen.

Zudem kooperiert er eng mit dem AStA der Universität Potsdam, um zusätzliche Beratungsangebote anzubieten, z. B.:

Studentenwerk Potsdam

Das Studentenwerk Potsdam ist der Dienstleister für Studierende in Potsdam, Wildau und Brandenburg an der Havel.

Es betreibt Studierenden-Wohnheime, Mensen und Cafeterien und bietet ein breitgefächertes Beratungsangebot zu Studienfinanzierung, Jobvermittlung sowie sozial- und psychotherapeutischer Beratung.

Beratungsstelle Potsdam der Verbraucherzentrale Brandenburg

Die Beratungsstelle Potsdam der Verbraucherzentrale Brandenburg bietet zu Themen der allgemeinen Lebenshaltungskosten ein vielfältiges Beratungsangebot, das für Studierende der FH Potsdam kostenlos ist:

  • Beratung zu Studien- und Lebenskosten
  • Beratung zu Finanz- und Versicherungsthemen (auch Studienkredite)
  • Beratung zu allgemeinen Verbraucherfragen (vom Fitnessvertrag bis zu den Rundfunkgebühren)
  • Energiesparberatung
  • Beratung rund um Telefon- und Internetdienste

Um Anmeldung wird gebeten.

6 Tipps für den Studierenden-Geldbeutel

Neben den Ausgaben rund um das Studium kommen u. a. Kosten für Miete, Lebensmittel, Kleidung und Freizeitaktivitäten hinzu. Hier sind sechs Tipps, die dabei helfen können, das Studium auch mit begrenztem Budget zu meistern und an der ein oder anderen Stelle zu sparen.

Folgende Studierende haben die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen:

  • Studierende, die BAföG beziehen und nicht bei den Eltern wohnen. Für die Beantragung genügt eine einfache, gut lesbare Kopie des aktuellen BAföG-Bescheids.
  • Studierende mit Behinderung können eine Befreiung oder Beitragsermäßigung beantragen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf den Webseiten des Beitragsservices

Die meisten Konten für Studierende sind kostenlos. Darüber hinaus wird bei vielen Anbietern eine kostenlose EC-Karte angeboten.In der Regel ist es ausreichend, jedes Semester eine gültige Studienbescheinigung als Nachweis einzureichen.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die Angebote der einzelnen Anbieter zu vergleichen und somit jährlich viel Geld zu sparen.

Wenn Sie sich für ein Studium einschreiben, also keine Einkünfte aus Ihrer Ausbildung erzielen, haben Sie bis zum Ende Ihres 25. Lebensjahres für die Dauer Ihres Studiums Anspruch auf Kindergeld. Gut zu wissen:

  • Kindergeld beträgt 250 Euro pauschal für jedes Kind.
  • Kindergeld zählt im BAföG nicht als Einkommen, muss also nicht im BAföG-Antrag angeben werden.

Das Kindergeld wird in der Regel den Eltern gezahlt, auch die Förderung muss von den Eltern beantragt werden. Das lässt sich ganz unkompliziert online auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit erledigen. In der Regel wird dafür der Nachweis Ihrer Immatrikulationsbescheinigung benötigt. Da Sie während des Studiums Anspruch auf Ausbildungsunterhalt haben, können Sie sich das Kindergeld in dem Rahmen von Ihren Eltern überweisen lassen.

Kindergeld & Nebenjob

Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden bleibt der Anspruch auf Kindergeld erhalten. Studierende können in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr Wochenstunden arbeiten, solange die jährliche Gesamtstundenzahl nicht überschritten wird.

Weitere Informationen:

Für Studierende gibt es drei Ausnahmen, in denen das Einkommen der Eltern beim BAföG-Antrag nicht berücksichtigt wird:

  • Studierende, die nach einer Berufsausbildung mindestens drei Jahre erwerbstätig waren und bei denen Ausbildung und Erwerbstätigkeit zusammengerechnet mindestens sechs Jahre beträgt. Die Erwerbstätigkeit muss mit einem bestimmten Mindesteinkommen verbunden sein.
  • Studierende, die nach dem 18. Geburtstag mindestens fünf Jahre erwerbstätig waren und ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt haben.
  • Studierende, die das Studium nach dem 30. Geburtstag beginnen und noch förderungsfähig sind.

Detaillierte Informationen zur elternunabhängigen Förderung erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Grundsätzlich haben Studierende in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld, da sie vorrangig BAföG beziehen können. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, wie z. B.:

  • Bei Beantragung eines Urlaubssemesters wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Erziehung eines Kindes, besteht kein Anspruch auf BAföG. Sofern eine Hilfebedürftigkeit festgestellt wird, besteht jedoch ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt über das Arbeitslosengeld II.

  • Ein weiterer Grund für Anspruch auf Arbeitslosengeld II ist ein offizielles Teilzeitstudium, da in dem Fall kein Anspruch auf BAföG besteht. Jedoch soll dies hier nur die Zeit überbrücken, bis eine Arbeitsstelle gefunden wurde. Anders ist es bei einem Teilzeitstudium mit Anwesenheitspflicht, da es hier schwerer sein kann, erwerbstätig zu sein.
  • Familienangehörige von Studierenden haben einen Anspruch auf Sozialgeld nach SGB II, wenn sie nicht erwerbsfähig sind. Für Kinder steigt dieser Betrag mit dem Alter.

Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag haben folgende Personen:

  • Schwangere nach der zwölften Schwangerschaftswoche
  • Alleinerziehende mit Kindern
  • Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten

Weiterführende Links

Nutzen Sie die Möglichkeit und lassen Sie sich bei von den Mitarbeitenden der Sozialberatung Studierendenwerks Potsdam individuell beraten.

Der Sozialfonds wurde vom AStA der Fachhochschule Potsdam gegründet, um Studierenden bei der Finanzierung des Semesterticketbeitrags zu unterstützen.

Antragsberechtigt sind alle Studierenden der FHP, die das Semesterticket über den Semesterbeitrag erwerben und eine besondere finanzielle Härte nachweisen können oder bei denen ein sozialer Grund die Bezahlung des Ticketbeitrags erheblich erschwert.

Voraussetzungen

Besondere Härte laut § 2 II Satzung

  • laufende Studienabschlussarbeit (Bachelor/Master)
  • Praktikum: unentgeltlich oder gering vergütet, mindestens 30 Stunden/Woche, länger als 3 Monate, in der Studienordnung vorgeschrieben
  • keine BAföG-Förderung aufgrund von beispielsweise Staatsbürgerschaft, Zweitstudium oder Teilzeitstudium

Sozialen Gründe

  • werdende Mütter, Alleinerziehende
  • Behinderte und erkrankte Menschen sowie von Behinderung und Erkrankung bedrohte Menschen (ärztlicher Nachweis)
  • Menschen, die erhebliche Kosten für medizinische oder psychologische Versorgung tragen, die nicht durch eine Krankenversicherung gedeckt werden (über 80 Euro im Berechnungszeitraum)
  • andere Einzelfälle mit vergleichbarer Härte

Fristen

Sommersemester

  • bis zum 15. April: Antrag auf Förderung des Semesterticketbeitrags ausfüllen und abgeben
  • bis zum 30. April: Nachweise und erforderliche Unterlagen einreichen

Wintersemester

  • bis zum 15. Oktober: Antrag auf Förderung des Semesterticketbeitrags ausfüllen und abgeben
  • bis zum 31. Oktober: Nachweise und erforderliche Unterlagen einreichen

Antrag, Ablauf & Kontakt

Wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen zum Sozialfonds oder zur Antragsstellung per E-Mail an den Sozialfondsbeauftragten Ilja Miller.

Studieren in besonderen Lebenssituationen

Studieren mit Kind

Nicht einfach – aber machbar und planbar. Beratung und Unterstützung finden studierende Eltern bei den Familienbeauftragten der Fachhochschule Potsdam, beim FAMteam und im Familienzentrum.

Beratungs- & Unterstützungsangebote FAMteam

Praktikum & Studium im Ausland

Für Studierende, die Erfahrungen im Ausland sammeln möchten und einen Auslandsaufenthalt in Betracht ziehen, bietet das International Office Informationen zu Förderprogrammen und Stipendien an.

Förderprogrammen & Stipendien für den Auslandsaufenthalt

Studieren in Zeiten der Wohnungsnot

In Potsdam und Berlin ist Wohnraum knapp und teuer, die Kosten für Miete gehören zu den größten Posten der Studienfinanzierung. Um Ihnen bei der Suche nach einer erschwinglichen Unterkunft zu helfen, haben wir Informationen und weiterführende Links zusammengestellt.

Wohnen in Potsdam

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Das Studentenwerk Potsdam hat alle Neuigkeiten und wesentlichen Informationen rund um das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende zusammengefasst.

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Stipendien für internationale Studierende der FHP – Bewerbungsfrist: 15. Juli 2024

Studentin benutzt einen Textmarker, um in einer Liste zu markieren. Zu sehen ist die Tischoberfläche, ein Block, diverse Stifte, sowie die Hände. Im Hintergrund ist eine Tastatur zu erkennen.
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