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News

Neuigkeiten zum BAföG

Studium & Lehre
Euro-Scheine aufgefächert auf einem Tisch

Das Studentenwerk Potsdam hat alle Neuigkeiten und wesentlichen Informationen rund um das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende zusammengefasst.

Angekündigte Änderungen beim BAföG ab Herbst 2024¹

  1. Erhöhung der BAföG-Freibeträge: Die Freibeträge steigen um 5,25 %. 
  2. Anhebung der Bedarfssätze:
    · Der Grundbedarf erhöht sich um 5 % (von 452 € auf 475 €).
    · Der Wohnbedarf außerhalb des Elternhauses steigt von 360 € auf 380 €.
    · Die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung werden aktualisiert.
  3. Minijob-Regelungen: Minijobs bleiben anrechnungsfrei, die höhere Minijob-Grenze von 556 € gilt ab Herbst 2024.
  4. Förderungshöchstdauer: Die Förderungshöchstdauer umfasst nun die Regelstudienzeit plus ein „Flexibilitätssemester“. Dieses kann entweder im Bachelor- oder im Master-Studium eingesetzt werden.
  5. Erleichterungen bei Fachrichtungswechsel und Studienabbruch: Ein Wechsel der Fachrichtung oder ein Studienabbruch ist künftig bis zum Beginn des 5. Fachsemesters möglich, ohne die BAföG-Förderung zu beeinträchtigen.
  6. Einmalige Studienstarthilfe: Erstsemester unter 25 Jahren aus Bedarfsgemeinschaften erhalten eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 € (sofern im Vormonat vor Studienbeginn eine von acht Sozialleistungen bezogen wurde).

Weitere Informationen inkl. FAQ finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Erinnerung an den Folgeantrag

Haben Sie Ihren Folgeantrag² für das BAföG schon gestellt? An Ihrem letzten BAföG-Bescheid können Sie ablesen, wie lange Ihr aktueller Bewilligungszeitraum gilt. In der Regel beträgt dieser ein Jahr.

Für eine möglichst lückenlose Förderung empfehlen wir, spätestens zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes den Folgeantrag zu stellen. Dafür können Sie das digitale Formblatt 9 nutzen und über BAföGdigital den Antrag ganz einfach und komplett ohne Papier-Formulare online stellen. Fehlende Unterlagen können Sie nachträglich ebenfalls über den Antragsassistenten oder über die App BAföGdigital hochladen.

Die Vorteile sind:

  • Die Unterlagen werden bei uns direkt zu Ihrem Förderungsfall gespeichert und über einen gesicherten Kommunikationsweg übermittelt (E-Mails mit Anhängen werden der Sachbearbeitung nicht zugestellt).

Wichtig: Haben Sie Ihren Folgeantrag bereits in Papierform gestellt oder beabsichtigen diesen so zu stellen, können Sie (nachträglich) keine Unterlagen über den Antragsassistenten bzw. die App hochladen.

Bei Fragen erreichen Sie das BAföG-Amt zu den telefonischen Sprechzeiten am Montag und Donnerstag zwischen 9:00 – 12:00 Uhr. Oder kommen Sie zur persönlichen Sprechzeit einfach vorbei. Diese findet am Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr sowie am Donnerstag zwischen 13:00 – 16:00 Uhr statt. Allgemeine Fragen rund um die BAföG-Antragstellung beantwortet auch gern unser Allgemeines Beratungsbüro telefonisch am Montag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 9:00 – 12:00 Uhr unter +49 331 3706308.
 

¹ Gemäß Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG), Drucksache 20/11313, Stand 13.06.2024. Die neuen Freibeträge und Bedarfssätze sollen ab Beginn des Wintersemesters 2024/2025 für neue BAföG-Bewilligungen und spätestens ab 10/2024 bei einer Weiterförderung gelten.
² Betrachten Sie diese E-Mail bitte als gegenstandslos, sollten Sie Ihren Folgeantrag bereits gestellt haben. Dieser wird zurzeit bearbeitet. Sehen Sie daher bitte von Nachfragen dazu ab.

Studentenwerk Potsdam
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung

Babelsberger Str. 2, 14473 Potsdam

+49 331 3706-301
Fax: +49 331 3706-325
bafoeg@studentenwerk-potsdam.de