Wählen an der FH Potsdam
Die akademische Selbstverwaltung ist struktureller Ausdruck der Freiheit von Lehre, Forschung und Studium und wird über die Beteiligung an den Gremien der Hochschule realisiert. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Gremienwahlen stattfinden und wer dafür zuständig ist.
Gremienwahlen
Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule wählen den Senat, die Fachbereichsräte und die Gleichstellungsbeauftragten. Die Studierenden wählen darüber hinaus den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und die Studierendenräte (StuRa).
Die Wahlen zu den und die Arbeit in den Gremien werden durch die Wahlordnung, die Grundordnung, die Satzung der Studierendenschaft und die Geschäftsordnung des Senats geregelt.
Wahlbekanntmachungen
Wahlvorstände
Für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen an der Hochschule sind der zentrale Wahlvorstand und die dezentralen Wahlvorstände der Fachbereiche verantwortlich.
Zentraler Wahlvorstand
Gemäß § 2 Absatz 3 der Wahlordnung der FH Potsdam wählt der Senat aus der Mitte der Hochschule den zentralen Wahlvorstand. Dieser ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- zu den Kollegialorganen
- des Präsidenten*der Präsidentin
- der Vizepräsident*innen
- des*der Vorsitzenden des Senats und dessen*deren Stellvertretung.
Dem zentralen Wahlvorstand der Hochschule gehören an:
- Prof. Dr. Günther Neher, Vertreter der Professor*innen und Vorsitzender
Stellvertretung: Prof. Dr. jur. Claus Richter - Filipe Martins Antunes, Vertreter des akademischen Personals
Stellvertretung: Emilia Knabe - Beatrice Schwarz, Vertreterin des nicht-wissenschaftlichen Personals
Stellvertretung: Alena Kohlmann - N. N., Vertretung der Studierenden
Stellvertretung: N. N.
Dezentrale Wahlvorstände
Zur Unterstützung des zentralen Wahlvorstandes wählen die Fachbereichsräte aus der Mitte des Fachbereichs jeweils einen dezentralen Wahlvorstand. Ihnen gehören jeweils aus jeder Gruppe der Mitglieder und Angehörigen des Fachbereichs eine Vertreterin oder ein Vertreter an. Die dezentralen Wahlvorstände sind in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem zentralen Wahlvorstand in ihrem Fachbereich zuständig für die Wahl
- des Dekans*der Dekanin
- der Prodekane*Prodekaninnen
- des*der Vorsitzenden des Fachbereichsrates und dessen*deren Stellvertretung.
Wahlausschuss
Gemäß § 4 Absatz 1 der Wahlordnung der FH Potsdam wählt der Senat aus der Mitte der Hochschule einen Wahlausschuss. Aufgaben des Wahlausschusses sind die Wahlprüfung und die Entscheidung über Wahlanfechtungen der Wahlen an der Fachhochschule Potsdam. Aus jeder Gruppe der Mitglieder der Hochschule gehören ihm ein Vertreter*eine Vertreterin an.
Dem Wahlausschuss der Hochschule gehören an:
- Matthias Hauf, Vertreter des akademischen Personals und Vorsitzender
Stellvertretung: Sandra Cartes - Markus Hillig, Vertreter des nicht-wissenschaftlichen Personals und stellvertretender Vorsitzender
Stellvertreterin: Ines Borchert - Prof. Klaus Keller, Vertreter der Professor*innen
Stellvertretung: Prof. Dr. Birgit Wiese - N. N., Vertretung der Studierenden
Stellvertretung: N. N.