Direkt zum Inhalt

Wählen an der FH Potsdam

Die akademische Selbstverwaltung ist struktureller Ausdruck der Freiheit von Lehre, Forschung und Studium und wird über die Beteiligung an den Gremien der Hochschule realisiert. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Gremienwahlen stattfinden und wer dafür zuständig ist.

Gremienwahlen

Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule wählen den Senat, die Fachbereichsräte und die Gleichstellungsbeauftragten. Die Studierenden wählen darüber hinaus den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und die Studierendenräte (StuRa).

Die Wahlen zu den und die Arbeit in den Gremien werden durch die Wahlordnung, die Grundordnung, die Satzung der Studierendenschaft und die Geschäftsordnung des Senats geregelt.

Wahlbekanntmachungen

Wahlvorstände

Für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen an der Hochschule sind der zentrale Wahlvorstand und die dezentralen Wahlvorstände der Fachbereiche verantwortlich.

Zentraler Wahlvorstand

Gemäß § 2 Absatz 3 der Wahlordnung der FH Potsdam wählt der Senat aus der Mitte der Hochschule den zentralen Wahlvorstand. Dieser ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl

  • zu den Kollegialorganen
  • des Präsidenten*der Präsidentin
  • der Vizepräsident*innen
  • des*der Vorsitzenden des Senats und dessen*deren Stellvertretung.


Dem zentralen Wahlvorstand der Hochschule gehören an:

Dezentrale Wahlvorstände

Zur Unterstützung des zentralen Wahlvorstandes wählen die Fachbereichsräte aus der Mitte des Fachbereichs jeweils einen dezentralen Wahlvorstand. Ihnen gehören jeweils aus jeder Gruppe der Mitglieder und Angehörigen des Fachbereichs eine Vertreterin oder ein Vertreter an. Die dezentralen Wahlvorstände sind in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem zentralen Wahlvorstand in ihrem Fachbereich zuständig für die Wahl

  • des Dekans*der Dekanin
  • der Prodekane*Prodekaninnen
  • des*der Vorsitzenden des Fachbereichsrates und dessen*deren Stellvertretung.

Wahlausschuss

Gemäß § 4 Absatz 1 der Wahlordnung der FH Potsdam wählt der Senat aus der Mitte der Hochschule einen Wahlausschuss. Aufgaben des Wahlausschusses sind die Wahlprüfung und die Entscheidung über Wahlanfechtungen der Wahlen an der Fachhochschule Potsdam. Aus jeder Gruppe der Mitglieder der Hochschule gehören ihm ein Vertreter*eine Vertreterin an.

Dem Wahlausschuss der Hochschule gehören an:

Kontakt

Zentraler Wahlvorstand

Geschäftsführerin des Senats, der Ethikkommission und für Gremienwahlen; Amtliche Bekanntmachungen