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Mit dem Erasmus+ Programm im Ausland die eigenen Kompetenzen weiterbilden

Über die Programmlinie Staff Mobility – Staff Training (STT) können Hochschulangehörige an einer Fort- oder Weiterbildung im europäischen Ausland teilnehmen. Gefördert werden Aktivitäten an europäischen Hochschulen und Einrichtungen in einem der Erasmus+ Programmländer.

Alle Infos auf einen Blick

Ihre Vorteile

Neben dem fachlichen Austausch und dem Ausbau bzw. der Vertiefung von Netzwerken steht die Stärkung der eigenen sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen im Vordergrund. Sie führen den Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms im Rahmen Ihrer Arbeitszeit durch. Und das Erasmus-Programm finanziert Sie dabei.

Wer kann teilnehmen?

Das Programm steht allen Beschäftigen unserer Hochschule offen - von Auszubildenden bis zur Präsidentin. Sprechen Sie Ihr Vorhaben vorher mit der Ihnen vorgesetzten Person ab.

Dauer des Aufenthaltes

Die Dauer der Mobilität kann zwischen 2 Tagen und 2 Monaten betragen (jeweils ohne Reisezeiten).

Als Anfangsdatum des geförderten Aufenthaltszeitraums gilt der erste Tag, an dem der oder die Teilnehmer*in an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss, das Enddatum ist der letzte Tag, an welchem der oder die Teilnehmer*in an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss.

Aus Gründen der zur Verfügung stehenden Mittel kann nicht immer die komplette Aufenthaltsdauer finanziert werden.

Aktivitätsformate

  • Hospitationen und Job Shadowing
  • Sprachkurse
  • International Staff Weeks
  • Workshops und Seminare
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozierende)

Staff Weeks und Sprachkurse

Hochschulen und Institutionen im Ausland veranstalten regelmäßig sogenannte International Staff Weeks zu verschiedenen Themenschwerpunkten. Auch Sprachkurse für Hochschulpersonal werden von vielen Instituten angeboten.

Eine Übersicht von Erasmus Staff Training Möglichkeiten finden Sie in der Datenbank von iMOTION

Aktivitäten an Partnerhochschulen

Unsere Partnerhochschulen veranstalten internationale Staff Weeks, über die wir Sie gerne informieren.

Finanzielle Förderung

Sie erhalten vor dem Mobilitätsbeginn eine Fahrkostenpauschale sowie eine länderabhängige Tagespauschale. Eine zusätzliche Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten nach dem Aufenthalt ist nicht nötig. Sollten die tatsächlichen Kosten die maximale Bewilligung übersteigen, sind die zusätzlichen Kosten von den Teilnehmenden selbst zu tragen oder durch andere Fördertöpfe an der FHP zu decken.

Sie erhalten pro Aufenthaltstag eine länderabhängige Tagespauschale. Die Pauschalen sind wie folgt durch das Erasmus+ Programm vorgegeben:

180 Euro/Tag Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
160 Euro/Tag Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
140 Euro/Tag Bulgarien, EJR Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Die Reisekosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort des Aufenthaltes mit einem europaweit einheitlichen Berechnungsinstrument der EU-Kommission ermittelt. Wenn Sie die gesamte oder einen Teil der Strecke zum Aufenthaltsort mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, erhalten Sie ggf. einen zusätzlichen Zuschlag (Top-up) auf Ihre Reisekostenpauschale (umweltfreundliches Reisen).

 

Entfernung Pauschale Zuschuss umweltfreundliches Reisen
10-99 km 20 EUR -
100–499 km 180 EUR 210 EUR
500–1999 km 275 EUR 320 EUR
2.000–2.999 km 360 EUR 410 EUR
3000 –3999 km 530 EUR 610 EUR
4000 7999 km 820 EUR -
8000 km und mehr: 1.500 EUR
  • Ablauf und Antrag

    In nur wenigen Schritten zum erfolgreichen Antrag!

  • 1. Weiterbildung anbahnen

    Organisieren Sie das gewünschte Vorhaben. Besprechen Sie die passende Aktivität in Ihrer Abteilung und nehmen Sie Kontakt zu den jeweiligen Institutionen auf.

  • 2. Antrag im International Office einreichen

    Schicken Sie möglichst 6 Wochen vor Aufenthaltsbeginn den Antrag mit den zugehörigen Unterlagen an das International Office (anke.weiss@fh-potsdam.de). Das International Office informiert Sie über die Förderung und schickt die Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement). Reichen Sie die folgenden Unterlagen ein:

    • Interner Antrag (unter Downloads und im Dokumentencenter)
    • Mobility Agreement (unter Downloads und im Dokumentencenter)
    • Dienstreiseantrag (im Dokumentencenter): Als Zweck geben Sie an "Erasmus+ Personalmobilität, Budgetverantwortung International Office" und bei "4 voraussichtliche Kosten & Erstattung" wählen Sie "Keine (Nur Versicherungsschutz)" - Das International Office unterschreibt als Budgetverantwortliche.
  • 3. Weiterbildung vorbereiten und durchführen

    Verkehrsmittel und Unterkunft können Sie jetzt selbst buchen!

    Schließen Sie ggf. Zusatzversicherungen für die Zeit im Ausland ab. Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist mit keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Im Rahmen der bestätigten Dienstreise mit Erasmus-Förderung greift lediglich die gesetzliche Unfallversicherung für hauptberuflich beschäftigte Mitarbeiter*innen an der FH Potsdam auch im Ausland. Wir raten zu einer Auslandskrankenversicherung, einer Abdeckung durch eine Haftpflichtversicherung auch im Ausland und ggf. zu einer Reiseversicherung und/oder Lebensversicherung.  

    Hinweis: Sammeln Sie ggf. Rechnungen, Tickets, o.ä. für Ihre Einkommenssteuererklärung, wo Sie die überschüssige Mobilitätsförderung als Einkommen angeben, oder zusätzliche Kosten deklarieren können. 

  • 4. Förderung abschließen

    Nach dem Auslandsaufenthalt müssen Sie noch die folgenden Schritte abschließen:

    • EU Survey Umfrage ausfüllen (online)
    • Confirmation of Stay durch die aufnehmende Einrichtung unterschreiben lassen (unter Downloads oder im Dokumentencenter)

    Frist für die Einreichung: 6 Wochen nach dem Enddatum. Das International Office ist berechtigt die Erasmus-Förderung teilweise oder ganz zurückzufordern, wenn sie die nötigen einzureichenden Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig bereitstellen!

    Ggf. können Sie bei der Einkommenssteuererklärung die überschüssige Mobilitätsförderung als Einkommen angeben, oder zusätzliche Kosten deklarieren. 

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Hochschulkoordinator für Erasmus und Austauschprogramme

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