Direkt zum Inhalt

Pressemitteilung

MWFK und FH Potsdam unterzeichnen neuen Hochschulvertrag

Hochschulleitung
Hochschulpolitik
Studierende vor dem Hauptgebäude der FH Potsdam im Sommer

Die Brandenburger Hochschulen und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) haben wesentliche Weichenstellungen für die Zukunft der Hochschullandschaft getroffen. Wissenschaftsministerin Dr. Manja Schüle präsentierte, zusammen mit dem Vorsitz der Brandenburgischen Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten (BLHP), neben den neuen Brandenburger Hochschulverträgen, weitere Verträge und Vereinbarungen, für eine Stärkung des Wissenschaftsstandorts Brandenburg.

Der von Ministerin Schüle und FHP-Präsidentin Prof. Dr. Eva Schmitt-Rodermund unterzeichnete Hochschulvertrag zwischen dem Land Brandenburg und der Fachhochschule Potsdam (FHP) versteht sich als Zielvereinbarung. Die FHP beabsichtigt, ihr Organisationsprofil strategisch zu erweitern, ihr Lehrprofil und den Studienerfolg zu verbessern sowie ihr Forschungsprofil zu stärken und auszubauen. Zudem sollen der Wissens- und Technologietransfer ausgebaut und die Internationalisierung gefördert werden. Das MWFK stellt dafür ab 2025 ca. 1,2 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, was deutlich mehr ist als in den Vorjahren. Dieser Betrag umfasst auch Mittel für die Promotionsförderung. Für 2024 ist eine anteilige Finanzierung vorgesehen.

Zusammen mit Prof. Dr. Gesine Grande, Präsidentin der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU), und Prof. Dr. Matthias Barth, Präsident der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE), präsentierte Ministerin Schüle in der Potsdamer Staatskanzlei mehrere flankierende Vereinbarungen zu den einzelnen Hochschulverträgen:

  • Gemeinsame Vereinbarung zu hochschulübergreifenden Einrichtungen
  • Wiederauflage der ‘Brandenburgischen Qualitätsstandards: Geschlechtergerecht, familienfreundlich und lebensphasenorientiert studieren und arbeiten im Hochschulbereich‘
  • Perspektivenpapier zur Weiterentwicklung des Brandenburger Hochschulsystems

Alle Verträge und Vereinbarungen basieren auf einem mehrjährigen Prozess, bei dem der Wissenschaftsrat das Brandenburger Hochschulsystem begutachtet und Empfehlungen zu seiner Weiterentwicklung gegeben hat. In den Hochschulverträgen werden Entwicklungsziele mit den jeweiligen Hochschulen vereinbart und durch Indikatoren sowie Meilensteine konkretisiert.
Die Verträge mit einer Laufzeit von viereinhalb Jahren (01. Juli 2024 bis 31. Dezember 2028) tragen zur langfristigen Planungssicherheit der Hochschulen bei. Zudem wurden die seit 2010 bestehenden und 2017 aktualisierten ‘Qualitätsstandards für Chancengleichheit und Familienorientierung an brandenburgischen Hochschulen‘ erneuert und hochschulübergreifende Kooperationen in verschiedenen Einrichtungen abgesichert. Das Perspektivenpapier legt mittel- bis langfristige Perspektiven für die Brandenburger Hochschullandschaft fest.