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Hohe Energiekosten – sozialrechtliche Ansprüche für Studierende
Bundesweite Kampagne "Energie-Hilfe" gestartet, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden.
Angesichts stark steigender Energiekosten haben der Paritätische Wohlfahrtsverband und Tacheles e.V. am 07.11.2022 die bundesweite Kampagne "Energie-Hilfe" gestartet, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden. Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite www.energie-hilfe.org, die Betroffene – auch Studierende – in finanziellen Notlagen umfangreich über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert und Musteranträge zur Verfügung stellt.
Ihre Empfehlungen für Studierende in Notsituationen: Jene, die bei den Eltern leben, können aufstockende Leistungen nach § 7 SGB II beim Jobcenter beantragen. Studierende, die nicht bei den Eltern leben, haben ggf. die Möglichkeit, eine "unbillige Härte" geltend zu machen und im Rahmen der Härtefallregelung nach § 27 Abs. 3 SGB II (aufstockende) Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter zu erhalten. Das Geld ist zwar zurückzuzahlen (Darlehen!), aber 1. ist die Unterstützung zinsfrei und 2. sind die Rückzahlungsbedingungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gekoppelt.
Quelle
Newsletter 9/2022 der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks