Datenschutzbeauftragter
Die zentrale Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es, die FH Potsdam in allen Belangen des Datenschutzes zu beraten und zu unterstützen. Der Datenschutzbeauftragte steht darüber hinaus Hochschulangehörigen als Ansprechpartner zur Verfügung, die Verstöße durch dieselbe Einrichtung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften befürchtet, und ist dabei zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Datenschutz auf einen Blick
Beim Datenschutz stehen anders als der Begriff zunächst vermuten lässt, nicht die Daten im Vordergrund, sondern die Personen, über die Informationen (Daten) verarbeitet werden.
Rechtlicher Ausgangspunkt ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Grundidee ist, dass jede Person die Möglichkeit haben soll, selbst zu bestimmen, wer bei welcher Gelegenheit welche Informationen über sie erhält. Als besonders gefährdend werden die Situationen angesehen, in denen große Organisationen Informationen - möglicherweise ohne Kenntnis der betroffenen Personen - sammeln, speichern und auswerten.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein universelles Menschenrecht. Es wird unter "Privacy" auch vom UN-Menschenrechtsrat (UNHRC) in der Liste der "Human Rights Issues" geführt. Es dient dem Schutz der Privatsphäre jedes Menschen angesichts gesellschaftlicher Machtverhältnisse und ist daher ein zentraler Baustein der Demokratie.
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Bearbeitung von Anfragen bezüglich des Datenschutzes und entsprechende Beratung von Angehörigen der Hochschule (Mitarbeiter*innen und Studierende) sowie von Dritten
- Kontrolle aller Bereiche, die personenbezogene Daten verarbeiten
- Beanstandung von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zusammen mit der Aufforderung zur Behebung der Verstöße oder Mängel
- Mitwirkung bei der Planung von IT-Projekten, die der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten dienen
- Überwachung der Strategie der verantwortlichen Stelle auf Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung
Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz an Hochschulen im Land Brandenburg
Datenschutz ist ein allgemeines Menschenrecht, das durch die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburger Datenschutzgesetz (BgbDSG) näher geregelt ist. Danach benötigt die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten immer eine explizite Erlaubnis.
Entweder ist diese Erlaubnis durch eine Rechtsvorschrift definiert, wie z.B. im Brandenburger Hochschulgesetz in § 15 Abs.11 (BbgHG): "Die Hochschulen dürfen von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, Studierenden, Promovierenden, Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, Absolventinnen und Absolventen sowie externen Nutzerinnen und Nutzern von Hochschuleinrichtungen die personenbezogenen Daten (...) verarbeiten, die insbesondere für die Immatrikulation, die Rückmeldung, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Absolventenbefragungen, die Nutzung von Hochschuleinrichtungen, die Beteiligung an der Evaluation von Lehre und Studium und für die Hochschulplanung erforderlich sind. (...)".
Oder die Erlaubnis erfolgt durch Einwilligung des Betroffenen. Diese muss aber auf Freiwilligkeit beruhen.
Grundrechtecharta der Europäischen Union
Die Grundrechtecharta der EU beschreibt in Artikel 8 den "Schutz personenbezogener Daten".
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enthält richtungsweisend Grundsätze für den Schutz personenbezogener Daten. Sie ist seit dem 25.05.2018 unmittelbar rechtswirksam und ist auf Bundes- wie Bundesländer-Ebene noch durch Anpassungsgesetze ergänzt worden.
Brandenburgisches Hochschulgesetz
§15 Abs.11 und §40 des Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) beschreiben weitere gesetzliche Grundlagen für den Umgang mit Daten an der FH Potsdam.
Brandenburgisches Datenschutzgesetz
Das Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) formuliert weitere Bestimmungen.