Immatrikulationsverfahren an der FH Potsdam
Die Aufnahme an der FH Potsdam erfolgt über die Immatrikulation (Einschreibung). Sie findet bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nach der erfolgreichen Bewerbung mit dem Zulassungsbescheid statt. Für zulassungsfreie Studiengänge können Sie direkt einen Antrag auf Immatrikulation stellen. Hierbei ist stets auf die entsprechenden Fristen zu achten.
Informationen zur Immatrikulation
Die Immatrikulation in einen Bachelor- oder Masterstudiengang ist im Hochschulportal MyCampus zu beantragen. In zulassungsbeschränkten Studiengängen kann die Immatrikulation nur erfolgen, wenn nach vorheriger Bewerbung eine Zulassung erteilt wurde.
Nach Eingabe der für die Immatrikulation erforderlichen Angaben wird ein Immatrikulationsantrag erstellt. Dieser Antrag muss unterschrieben und mit den für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen bei der FH Potsdam auf dem Postweg eingereicht werden.
Immatrikulationszeitraum
- Den Immatrikulationszeitraum für zulassungsfreie Studiengänge können Sie der Bewerbungsangabe der jeweiligen Studiengangsseite entnehmen.
- Für zulassungsbeschränkte Studiengänge bekommen Sie mit dem Zulassungsbescheid in MyCampus eine entsprechende Frist mitgeteilt.
- Bei Immatrikulation/Hochschulwechsel in ein höheres Fachsemester gilt der 15.Januar des Jahres für das Sommersemester und der 15. Juli des Jahres für das Wintersemester als Stichtag für die Antragstellung.
Einzureichende Unterlagen
- einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung bzw. des Hochschulabschlusszeugnisses oder Erklärung über die Vorlage aller abschlussrelevanten Leistungen vor Aufnahme des Masterstudiums
- Einzahlungsbeleg/Auftragsbestätigung des Semesterbeitrags und ggf. weiterer Studienentgelte
- ggf. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
- ggf. weitere Unterlagen gemäß Immatrikulationsantrag
- Lichtbild für die Ausstellung der Campus.Karte
- Krankenversicherung: Spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation benötigt die FH Potsdam von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus. Kontaktieren Sie bitte rechtzeitig Ihre gesetzliche Krankenkasse. Ihre Krankenkasse sendet dann die erforderliche Meldung an die FH Potsdam. Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H0002156 an.
Informationen zur Mehrfachimmatrikulation
Mehrfachimmatrikulation bedeutet: Sie streben zeitgleich in zwei Studiengängen jeweils einen Abschluss an. Eine zeitgleiche Immatrikulation in zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge ist grundsätzlich ausgeschlossen!
Wenn Sie nach § 15 Abs. 2 Brandenburgisches Hochschulgesetz bereits an einer anderen Hochschule des Landes Brandenburg oder des Landes Berlin als Haupthörer*in immatrikuliert sind, erklären Sie mit der Immatrikulation an der FH Potsdam, an welcher Hochschule Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben wollen. Gebühren und Beiträge, einschließlich der Sozialbeiträge zum Sudierendenwerk, sind nur an der Hochschule zu entrichten, an der die Mitgliedschaftsrechte ausgeübt werden.
Sofern Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte an einer anderen Brandenburger oder Berliner Hochschule ausüben, reichen Sie bitte mit dem Antrag auf Immatrikulation folgende Unterlagen/Nachweise ein:
- Erklärung über die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule
- Nachweis über die Entrichtung des dort fälligen Semesterbeitrags inkl. Deutschlandsemesterticket
- Nachweis, dass der andere Studiengang ein NC-freier Studiengang ist, sofern Sie sich an der FH Potsdam in einen NC-Studiengang immatrikulieren (dieser Nachweis ist einmalig zu erbringen)