Amtliche Bekanntmachungen
Eine Amtliche Bekanntmachung (ABK) enthält Regelungen, die für Lehre, Forschung und Verwaltung an der Hochschule von Bedeutung sind. Sie werden entweder durch einen Fachbereichsrat oder den Senat erlassen oder von der Hochschulleitung beschlossen. Einige Bekanntmachungen müssen durch das zuständige Landesministerium bestätigt werden.
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