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Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal

Der nichtwissenschaftliche Personalrat vertritt die nichtwissenschaftlich Beschäftigten der FH Potsdam in allen personalrechtlichen Belangen.

Mai 2022
Letzte Wahl
Mai 2026
Nächste Wahl
vier Jahre
Amtszeit

Funktion & Aufgaben

Der Personalrat ist eine Personalvertretung in einer öffentlichen Einrichtung. Durch den nicht-wissenschaftlichen Personalrat der FHP werden alle nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten (befristete oder unbefristete Arbeitsverträge) der FH Potsdam in allen personalrechtlichen Belangen vertreten.

Grundlage der Arbeit ist das Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (PersVG) bzw. Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).

Nach § 2 PersVG arbeiten die Dienststelle und Personalrat zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohl der Beschäftigten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge eng und vertrauensvoll zusammen, um den Rechten der in der Dienststelle tätigen Beschäftigten zu Wirksamkeit im Arbeitsleben zu verhelfen und um zugleich die Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zu gewährleisten. Dabei sollen die Dienststelle und der Personalrat bei ihren Entscheidungen das gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale und ökologische Umfeld berücksichtigen. Die Rechte des Personalrates gliedern sich im wesentlichen auf in Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren (§62 - § 68 PersVG) sowie das Initiativrecht (§ 69 PersVG).

Personalversammlungen

Der nichtwissenschaftliche Personalrat hält ein bis zwei Mal im Jahr Personalversammlungen ab und berichtet über seine Tätigkeiten. Beschäftigte haben ein Recht auf Information und Aussprache im Rahmen der Personalversammlung. Sie können auch Anregungen einbringen.

Der nichtwissenschaftliche Personalrat bedankt sich noch einmal ganz herzlich bei allen Mitarbeiter*innen für die zahlreiche Teilnahme an der Personalversammlung sowie bei allen Beteiligten für die Berichte und die Informationen.
Zum Nachlesen stellen wir hier noch einmal die Präsentation des Personalrats und der Hochschulleitung zur Verfügung:

Nützliche Informationen

  • Dienstvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen der Dienststelle und dem Personalrat als Vertretung der Beschäftigten. Sie regeln spezielle Abläufe und Verfahren in Bereichen, in denen rechtliche oder tarifliche Regelungen nicht bestehen bzw. nicht genügend detailliert sind.
  • Dienstvereinbarungen sollen Sicherheit in der täglichen Arbeit geben und zur Vereinfachung bzw. Reduzierung des Verwaltungsaufwands beitragen.
  • Dienstvereinbarungen werden durch die Dienststelle und den Personalrat gemeinsam beschlossen und unterzeichnet. Auf Seiten des Personalrats ist ein Beschluss des Gremiums erforderlich.
  • Dienstvereinbarungen sind schriftlich niederzulegen und in geeigneter Weise in der Dienststelle bekannt zu machen.

Dienstvereinbarungen an der FH Potsdam

Vorstand

Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal

Raum 2.21

Sprechzeiten
Di 09:00 – 11:00 Uhr
Wir bitten um eine kurze Anmeldung per E-Mail. Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.

Sitzungstermine
Di 12:00 – 14:00 Uhr

Vorsitzender

Dipl.-Soz.Arb. Soz.päd. Alfred Melchior

IT-Service am Fachbereich 1: Sozial und Bildungswissenschaften, audiovisuelle Medien

Stellvertretende Vorsitzende

Mitglieder

Sachbearbeiter Medientechnik/FHPCast
Stellvertretender Sachbearbeiter Telefonie
Lukas Heck
Bereichsleiter Hochschularchiv u. Stellvertretung im Veranstaltungsmanagement