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Partnerhochschulen – etablierte Wege nutzen

Das Instituto Superior Técnico in der Frontalansicht mitsamt Vorplatz des Campus Alameda
© Pixabay | SofiLayla

Die internationalen Partnerhochschulen der FH Potsdam bieten etablierte Netzwerke und einen reichen Erfahrungsschatz mit Austauschprogrammen. Ein genauerer Blick auf unsere Partner*innen lohnt sich!

105
Partnerhochschulen
30
Länder
250
Plätze für Studierende
Interaktive Karte mit Austauschplätzen

Studium im Ausland: Interaktive Karte mit Austauschplätzen

Die Austauschplätze für Studierende an unseren Partnerhochschulen finden Sie auf unserer interaktiven Karte. Nur an diesen Hochschulen ist ein Auslandssemester in einem unserer Austauschprogramme möglich. 

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Studieren an einer Partnerhochschule

Erasmus+

Die Europäische Union fördert mit dem Erasmus+ Programm Studierende aller Fachrichtungen bei einem Studium im europäischen Ausland.

Erasmus+ Studium

Studium in der Schweiz

Um an einer unserer Partnerhochschulen in der Schweiz zu studieren, können Sie sich für das Swiss-European Mobility Programm bewerben.

Swiss-European Mobility Programm

Studium außerhalb Europas

Auslandsaufenthalte an Partnerhochschulen außerhalb Europas können Sie über das bilaterale Austausch-Programm absolvieren.

Bilateraler Austausch

Silhouette der Kontinente als Weltkarte

Übersicht aller Partnerhochschulen der FH Potsdam

Verschaffen Sie sich im Mobility-Online Portal einen Überblick über alle internationalen Partnerinstitutionen der Fachhochschule Potsdam. Bei Fragen zu den Kooperationsinhalten wenden Sie sich bitte an das International Office.

Zum Mobility-Online Portal

  • Taiwan – DAAD ISAP-Programms

    National Taipei University of Technology NTUT

    Seit 2018 fördert der DAAD die Studien- und Ausbildungspartnerschaft zwischen der Fachhochschule Potsdam (Fachbereich Design) und der National Taipei University of Technology NTUT (College of Design). Taiwan steht als Hochtechnologieland beispielhaft für eine der digitalen Transformation weitestgehend aufgeschlossene Gesellschaft. Dort sind zahlreiche Produkt- und Service-Innovationen, z. B. in den Bereichen »Smart City«, »e-Mobility« oder »e-Security« bereits erfolgreich realisiert. Ein Aufenthalt in Taiwan erlaubt es, die – aus europäischer Perspektive – teilweise kritisch diskutierten Potenziale dieser Entwicklungen (z. B. im Kontext Privatsphäre) aus der Nähe zu beobachten.

  • Das Mausoleum Gur-Emir in Samarkand
    Das Mausoleum Gur-Emir in Samarkand

    Samarkand State Architecture and Construction Institute

    Mit dem Staatlichen Institut für Architektur und Bauwesen in Samarkand in Usbekistan kooperiert die FH Potsdam seit 2020 im Bereich Konservierung und Restaurierung, Architektur und Bauerhaltung. Die Partnerschaft wird derzeit über den DAAD gefördert. Im Rahmen des Projekts Interdisziplinär am Denkmal fand im Sommer 2022 eine Summer School für Studierende in Usbekistan statt.

     

Internationale Hochschulpartnerschaften abschließen

Internationale Kooperationen dienen der Förderung der Hochschulbeziehungen in ihrer weltweiten Ausdehnung. Sie unterstützen Studium und Lehre durch Förderung und Austausch von Studierenden, Lehrenden, Wissenschaftler*innen sowie durch gemeinsame Forschungsaktivitäten.

Die Formalisierung internationaler Kooperationen durch Verträge ist ein wirksames Rechtsgeschäft mit festgelegten Rechtsfolgen und beinhaltet eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Vertragsabschlüsse zur internationalen Hochschulkooperation sind auch abzugrenzen von Verträgen zur gemeinsamen Durchführung von Forschungsprojekten (beispielsweise BMBF- oder DFG-Kooperationsverträge).

Als Erstes stellen Sie den Kontakt mit der Hochschule im Ausland her. Besprechen Sie, bei welchen Inhalten Sie übereinstimmen und wie Sie künftig kooperieren wollen.

  • Was ist Ziel des Vertrages und worin liegt dessen Nutzen für die FH Potsdam?
  • Soll die Kooperation Studierendenaustausch umfassen und wenn ja, für welche Studiengänge und zu welchen Konditionen?
  • Möchten Sie sich in der Lehre austauschen und gemeinsame Lehrveranstaltungen konzipieren und durchführen? Sind Exkursionen und Summer Schools gewünscht?
  • Geht es um Forschungskooperation? Haben Sie konkret vor, einen Projektantrag einzureichen?
  • Welcher Grad der Konkretisierung ist für die operative Umsetzung der Vertragsziele erforderlich?
  • Sind ergänzende Regelungen/Verträge wie Abkommen zum Studierendenaustausch erforderlich?
  • Wer trägt die Verantwortung für die Vertragserfüllung?
  • Ergeben sich durch die Vertragsinhalte Reibungspunkte mit geltendem Recht (zum Beispiel Datenschutz) beziehungsweise mit anderen relevanten Richtlinien oder Programmen?

All diese Fragen sollten vorab geklärt werden, um dann die passenden Vertragsarten zu bestimmen. 

Es gibt verschiedene Kooperationsebenen:

  • Kooperation auf Fachebene/Studiengangsebene (zum Beispiel Verträge zum Studierendenaustausch für einen bestimmten Studiengang der FHP im Erasmus+ Programm, Student Exchange Agreement)
  • Kooperation auf Fachbereichsebene (ein Fachbereich der FHP, Verträge mit Fachbereichen und Fakultäten an einer Hochschule im Ausland ohne Zuordnung zu einzelnen Studiengängen, Memorandum of Understanding, Student Exchange Agreement)
  • Kooperation auf Hochschulebene (wenn mindestens zwei Fachbereiche ihr ausdrückliches Interesse aussprechen; zum Beispiel Memorandum of Understanding, Student Exchange Agreement)

 

Beachten Sie, dass die Bezeichnungen für Vertragsarten international unterschiedlich sind und daher stets eine inhaltliche Prüfung stattfinden muss.

Absichtserklärung zur Kooperation: Letter of Intent (LoI)

Häufig ist einem Partnerschaftsabkommen die Unterzeichnung einer rechtlich unverbindlichen allgemeinen Absichtserklärung zur Kooperation vorgeschaltet, welches auf allen Kooperationsebenen abgeschlossen werden kann. Der Abschluss eines Letter of Intent ist nicht verpflichtend.

Partnerschaftsverträge: Cooperation Agreement oder Memorandum of Understanding (MoU)

Rechtlich verbindliche Partnerschaftsverträge werden auf unterschiedlichen Ebenen abgeschlossen. Der Kooperationsvertrag auf Fachbereichsebene ist dann empfehlenswert, wenn nur ein Fachbereich an einer Zusammenarbeit mit einer anderen Hochschule interessiert ist. Dieser kann bei Bedarf um Spezifizierungen (wie einen ergänzenden Vertrag zum Studierendenaustausch) ergänzt werden.

Der Partnerschaftsvertrag auf Hochschulebene ist ein vollwertiges Kooperationsabkommen zwischen zwei Hochschulen mit dem Ziel, bestehende Kontakte und die Zusammenarbeit mit Hochschulen im Ausland fachübergreifend zu fördern. Für hochschulweite Partnerschaftsabkommen müssen mindestens zwei Fachbereiche ihr ausdrückliches Interesse aussprechen. Der Hochschulpartnerschaftsvertrag kann den Austausch von Studierenden und Wissenschaftler*innen sowie die gemeinsame Durchführung und Veröffentlichung von Forschungsprojekten beinhalten. Er enthält entweder sehr detaillierte oder aber lediglich allgemeine Vereinbarungen und kann bei Bedarf um Spezifizierungen (wie einen ergänzenden Vertrag zum Studierendenaustausch) ergänzt werden.

Um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten, sollte die Zusammenarbeit bei dieser Vertragsform auf eine Mindestdauer von drei bis fünf Jahren ausgerichtet sein. Die Inhalte sind hierbei in Arbeitsplänen zu konkretisieren. Außerdem sollte eine zumindest mittelfristige Finanzierungsgrundlage (Projektantrag) angestrebt werden.

Inter-Institutional Agreement Erasmus+ und Swiss-European-Mobility-Programme

Hierbei handelt es sich um einen Kooperationsvertrag zum Studierenden- und/oder Lehrenden- sowie Personal-Austausch. Für Vertragsabschlüsse greifen die Regelungen sowie die Vertragsvorlagen des Erasmus+ Programms (2021 – 2027) bzw. des Swiss-European Mobility Programms. Die Vertragslaufzeit ist derzeit in der Regel bis 2027 angesetzt.

Vertrag zum Studierendenaustausch: Agreement on Student Exchange

Der Vertrag zum Studierendenaustausch (außer Erasmus+ und Swiss-European-Mobility-Programme) regelt ausschließlich den Austausch von Studierenden. Bei Verträgen über Studierendenaustausch sind die einschlägigen hochschuleigenen Ordnungen und Rahmenbedingungen sowie die jeweiligen Studienordnungen und Prüfungsregelungen zu beachten. Zu definieren sind Regelungen zur Erhebung oder zum Verzicht auf Studiengebühren sowie die Regelung klarer Betreuungsverhältnisse.

Die Verträge im Erasmus+ Programm werden seit 2021 digital im Rahmen von Erasmus Without Paper ausgetauscht. Dafür ist das International Office verantwortlich. Bei der Vertragsanbahnung und den Aushandlungen der Konditionen ist das International Office daher einzubeziehen. 

Die Unterschrift des digitalen Inter-Institutional Agreements erfolgt per Schnittstelle ausschließlich digital über die Datenbank Mobility-Online durch das International Office.

Informieren Sie also das International Office über die gewünschten Vertragskonditionen:

  • Austauschplätze nach Studiengang und Anzahl der Plätze pro akademischen Jahr, jeweils für Studierende und/oder Staff-Mobilität,
  • vorausgesetzte Unterrichtssprache und Sprachlevel,
  • sonstige Vereinbarungen. 

Beratung und Musterverträge

Vor Abschluss eines Vertrages wird die Absicht zur internationalen Kooperation dem Fachbereich berichtet und das International Office informiert. Das International Office begleitet und berät die Fachbereiche bei der Vorbereitung und Umsetzung der gemeinsam abgestimmten Vertragsziele und -inhalte.

Rechtliche Prüfung und Musterverträge

Die rechtliche Prüfung des Vertragsentwurfs erfolgt durch Rainald Wurzer in Rücksprache mit dem International Office. Schicken Sie ihm den Vertragsentwurf per E-Mail zu. Sie erhalten von ihm und dem International Office bei Bedarf auch Musterverträge zugeschickt.

Genehmigung und Unterzeichnung

Nach erfolgter rechtlicher Prüfung und ggf. Anpassungen in Absprache mit der neuen Partnerhochschule wird der Vorgang der Präsidentin zur Unterzeichnung vorgelegt. Die Weiterleitung des unterschriebenen Vertrags an den Vertragspartner erfolgt in der Regel durch die Person, die für den Vertrag verantwortlich ist oder das International Office. Das unterzeichnete Original verbleibt bei der Hochschulleitung.

Kopie des Vertrags an das International Office

Um die Kooperation in die Austauschdatenbanken und Übersichten der Partnerhochschulen, sowie den HRK Kompass einzutragen, muss eine Kopie des Vertrags per E-Mail an das International Office geschickt werden.

Bei einer gewünschten Kündigung oder bei Änderungen der Vertragsmodalitäten sind diese dem International Office und – bei hochschulweit oder fachbereichsübergreifend abgeschlossenen Verträgen – der Hochschulleitung schriftlich per E-Mail mitzuteilen.

Kontakt

Ansprechperson für die rechtliche Prüfung der Vertragsentwürfe

Rainald Wurzer

Rainald Wurzer

Mitarbeiter Controlling, Kapazitätsangelegenheiten, Mittelverteilmodelle, Projekt- und Kooperationsverträge